Beschlussvorlage - 0936/2011
Grunddaten
- Betreff:
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Bauvoranfrage: Nutzungsänderung eines Musikcafes zu einer Spielhalle auf dem Grundstück Bergischer Ring 109hier: Ablehnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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09.11.2011
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:
Nutzungsänderung eines Musikcafes zu einer Spielhalle auf dem Grundstück
Bergischer Ring 109
Gemarkung Hagen, Flur 28, Flurstück 30.
Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 2/63/A/0081/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 6.10.11.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt.
Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 4/86 Teil II Bahnhofsviertel Erweiterung u.a. mit den Festsetzungen MI (Mischgebiet) und der textlichen Festsetzung Nr. 3: Nachtclubs, Diskotheken und Spielhallen sind nur ausnahmsweise zulässig.
Aufgrund der nachstehend beschriebenen städtebaulichen Situation wurde einer ausnahmsweisen Zulässigkeit in der o.g. Baugesuchskonferenz planungsrechtlich nicht zugestimmt.
Die Stadt Hagen weist bereits eine überdurchschnittliche Spielgerätedichte im Vergleich zum Landesdurchschnitt und im Vergleich zu benachbarten Großstädten auf (Quelle: Landesfachstelle Glückspielsucht). Daraus ist erkennbar, dass die Stadt Hagen in den vergangenen Jahren zahlreiche Ansiedlungsmöglichkeiten für Spielhallen geboten hat und diese auch entsprechend ausgeschöpft wurden. Vor dem Hintergrund immer weiter steigender Antragszahlen und der bereits vorhandenen Spielhallendichte sieht die Stadt Hagen es jedoch zur Vermeidung negativer städtebaulicher Folgewirkungen als zwingend notwendig an, die Ansiedlung von Spielhallen weitergehend als bisher zu steuern. Die Stadt Hagen erarbeitet daher zur Zeit ein Vergnügungsstättenkonzept. Die bisherigen Arbeitsergebnisse bestätigen erstens den oben genannten Befund und bestärken die Stadt Hagen in der Notwendigkeit weiterer Steuerungsmaßnahmen. Die stärkste Konzentration an Spielhallen befindet sich derzeit in der Innenstadt, insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofes.
Darüber hinaus ist die stadtbildprägende Funktion der erweiterten Unteren Elberfelder Straße zu berücksichtigen, da sie als einer der bedeutenden Cityeingänge zu bewerten ist. Insbesondere die kürzlich umgesetzte Wiederbelebung der Schwenke, die in unmittelbarere Nähe auch zum Bergischen Ring 109 liegt, ist ein wichtiger Baustein zur Attraktivierung dieses Raumes.
Eine weitere Zunahme von Spielhallenansiedlungen im direkten Umfeld würde den Bemühungen zur Attraktivierung des Stadtquartiers entgegenstehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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110,3 kB
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