Beschlussvorlage - 0087/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

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Sachverhalt

Nach den Erfahrungen über Verkehrsstaus im Kreisel Bad-/ Holzmüllerstr., insbesondere an den Samstagen in der Vorweihnachtszeit, wurde die Situation mit allen Beteiligten -Hagener Straßenbahn, Polizei, Parkhausbetreiber, Straßenbaulastträger, Planung und Straßenverkehrsbehörde- erörtert und am 27.12.2004, um 15.30h, dem verkehrsstarken Umtauschtag nach Weihnachten, in ähnlicher Zusammensetzung vor Ort in Augenschein genommen. Dabei wurden folgende Lösungsansätze diskutiert bzw. Maßnahmen festgelegt:

 

Die Grünzeit aus der Sparkassenhinterfahrung in die Körnerstr. ist nicht ursächlich für den entstehenden Stau. Die Grünphase an der Signalanlage Sparkassenhinterfahrung in Fahrtrichtung Körnerstr. beträgt zwischen 59 bis 63 Sekunden. Bei einer Verlängerung müsste die Grünzeit der Hauptbusachse aus der Fußgängerzone heraus gekürzt werden. Diese Grünzeit beträgt aber schon jetzt in der Nachmittagsspitze lediglich 15 Sekunden. Aufgrund des dort abzuwickelnden Verkehrs des ÖPNV und des Parkhauses ist eine weitere Kürzung nicht vertretbar.

Auch ohne Fußgängerüberweg in Höhe der mark- E ist zur Abwicklung des Busverkehrs/ des Ladeverkehrs aus der Fußgängerzone/ des Parkhausverkehrs und insbesondere des Linksabbiegers in die Sparkassenhinterfahrung der Verkehr von der Körner- in die Sparkassenhinterfahrung anzuhalten. Eine Nichtregelung des Linksabbiegers könnte zu einem erheblichen Rückstau in der Körnerstr. führen.  

 

Für den Stau ist vielmehr das Gesamtverkehrsaufkommen bei absoluten Verkehrsspitzen bei der Ein- und Ausfahrt in die Bad-/ Holzmüllerstr. verantwortlich. Der auf die Einfahrt ins Parkhaus wartende Verkehr stellt sich dabei verbotswidrig bis zum Kreisel auf. Der Stau entsteht, weil die Zufahrt zum Parkhaus nur sehr langsam erfolgen kann, da der Verkehr im Parkhaus entgegen der Bauart für ein- und aus-

fahrende Fahrzeuge in den spitzwinkligen Kurvenbereichen nicht separat geführt werden kann, sondern sich durchmischt. Das gegenseitige aufeinander achten müssen führt zu erheblichen Verzögerungen, die bei starkem Verkehrsaufkommen dann die zügige Einfahrt in das Parkhaus verhindern. Der dadurch entstehende Stau reicht dann bis in den Kreisel, weil Fahrzeuge, die in das Parkhaus wollen, sich verbotswidrig innerhalb des Kreisels in einer Warteschlange einreihen und es kommt bald zu einer Staubildung im gesamten Kreisel. Die Zufahrt aus allen Richtungen ist dann nicht mehr möglich, so dass sich diese Staus in diese Richtungen fortsetzen.

 

An verkehrsstarken Wochenenden regeln bis zu 5 Helfer innerhalb des Parkhauses den Verkehr. Eine weitere Optimierung der Verkehre im Parkhaus ist nach Aussage des Betreibers nicht möglich.

 

Der aus dem Parkhaus abfließende Verkehr bildet dann, weil er über den Kreisel nicht abfließen kann, einen zusätzlichen Stau vom Kreisel bis zum Parkhaus.

 

Eine Öffnung der Holzmüllerstr. in Fahrtrichtung Rathausstraße ist kritisch zu betrachten, da zusätzlich zu den abfließenden Fahrzeugen aus dem Parkhaus diejenigen hinzukommen, die aufgrund der langen Wartezeiten nicht mehr in das Parkhaus hinein wollen und diejenigen, die irrtümlicherweise in die Holzmüllerstraße gefahren sind.

 

Diese Fahrzeuge würden dann die Warteschlange vor den Parkplätzen in der Potthofstr. verlängern oder Rückstaus in der Rathausstraße/ Ring - hier ist die Grünzeit bereits ausgereizt- oder Potthofstr./ Ring verursachen.

 

Im übrigen wird die Freigabe der Holzmüllerstr. für den Individualverkehr durch die Hagener Straßenbahn ausdrücklich abgelehnt. Die Trasse wurde eigens für die Hagener Straßenbahn AG als Ausgleich für die Herausnahme des ÖPNV aus der Mittelstr. geschaffen. Grundlage der Zuschussfinanzierung der Holzmüllerstraße war der Ausbau als ÖPNV-Trasse, die nur durch den Anliegerverkehr des Parkhauses mitbenutzt wird und ansonsten keine Durchgangsfunktion für den Individualverkehr hat. Hierauf basiert die 90%ige Förderung mit Bundes- und Landesmitteln. Es gestaltet sich bereits jetzt schwierig, Fremdverkehre auszuschließen. Eine Freigabe dieses Bereiches, auch nur zu bestimmten Zeiten, würde diese Regelung aufweichen.

 

Der Bau einer Signalanlage im Einmündungsbereich Kreisel/ Holzmüllerstr., die bei Rückstau ins Parkhaus "rot" zeigt, ist nicht möglich, da Busverkehr weiterhin passieren muss. Zudem wird eine Steuerung durch das Parkhaus- Personal vom Betreiber abgelehnt.

 

Es wurde festgestellt, dass zeitweise durch Wendevorgänge in der Holzmüllerstraße beide Fahrtrichtungen blockiert werden. Um Falschfahrten zu reduzieren, soll zukünftig mit Vorwegweisern und einem Sackgassenschild in der Holzmüllerstr./ EM Badstr. auf die bestehende Verkehrssituation hingewiesen werden. Diese Vorwegweiser sind ebenso in der Sparkassenhinterfahrung sowie in der Badstr. vor der Volmebrücke zu installieren. Die Wegweiser sollen mit einem Kreissymbol und davon abgehenden Fahrtrichtungen auf das Parkhaus und die dort vorhandene Sackgasse der Holzmüllerstr. sowie auf die Fußgängerzone, alle Autobahnen und alle Richtungen verweisen.

 

Aber auch diese Lösung wird nicht verhindern können, dass Fahrzeuge, die im Kreisel rechtswidrig halten, den Verkehrsfluss bei hohem Verkehrsaufkommen zum Erliegen bringen. Hier wird keine andere Möglichkeit bestehen, als die Polizei als die für den fließenden Verkehr zuständige Behörde zu bitten, regelnd einzugreifen.

 

 

Aufgrund des Ausbaus des Kreuzungsbereichs Rathaus-, Holzmüller-, Potthofstr. mit unterschiedlichen Materialien entgegen der geltenden Vorfahrtsbeziehungen sollte zur Verdeutlichung der Vorfahrt/ Umsetzung des Beschlusses der Freigabe der Holzmüllerstr. für Radfahrer/ Verhinderung des Parkens auf der Freifläche vor der Rathausstr. 22 ab Einmündung Potthofstr. insgesamt folgende Beschilderung installiert/ Markierung entfernt/ Pfosten gesetzt werden:

 

·        Holzmüllerstr. in Fahrtrichtung (FR) Kreisel vor der Einmündung (EM) in die Badstr. Zeichen (Z.) 222- 20 (vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei) an der Laterne, um den Verkehr an der Fußgängerinsel vorbeizuleiten.

 

·        Holzmüllerstr. in FR Rathausstr. , EM Badstr. unter Z. 274.1- 50 (Zone 30) und Z. 253 (Verbot LKW) neu das Z. 357 (Sackgasse). Diese Beschilderung ist linksseitig zu wiederholen.

 

·        Holzmüllerstr. in FR Rathausstr., in Höhe der Parkhausausfahrt das bisher rechts vorhandene Z. 250 (Verbot der Einfahrt) auch links installieren. Beides mit den Zusätzen "Linienverkehr frei" (besteht erst rechts) und "Radfahrer frei" (beidseitig neu) ergänzen. Die jetzt rechts vorhandene Beschilderung ist zu hoch installiert. 2, 50m ist nicht zu überschreiten.

 

·        Holzmüllerstr. direkt ggü. der Parkhausausfahrt: Baustellenzeichen 283- 30 (Haltverbot- Mitte) in reguläre Beschilderung umändern, ergänzend dazu Z. 283- 10 (Haltverbot- Anfang) eine Laterne weiter rechts, am Haltestellenende, installieren. Unter dem neuen Z. 283- 30 das Z. 211- 10 (vorgeschriebene FR links) installieren.

 

·        Holzmüllerstr./ EM Rathausstr.: das z. Zt. rechts vorhandene Z. 250 mit den Zusätzen "Linienverkehr frei" + "Lieferverkehr Volmegalerie frei" ist dort mit dem Zusatz "Radfahrer frei" zu ergänzen. Die Beschilderung ist insgesamt linksseitig am vorhandenen Pfosten zu wiederholen.

 

·        In der Potthofstr. ist in FR Rathausstr. die Fahrstreifenbegrenzung im Bogen bis zum Breitstrich zu entfernen. Der auf der Fahrbahn markierte Rechtsabbiegepfeil ist zu entfernen. Weiterhin wird empfohlen in der Rathausstr. vor der EM Holzmüllerstr. in FR Fuzo das Z. 206 (STOP) und den dazugehörigen Haltebalken zu installieren, um die Vorfahrtsberechtigung Holzmüllerstr./ Potthoffstr. zu verdeutlichen. Der Straßenausbau lässt die Vorfahrtsberechtigung Rathausstr./ Potthofstr. vermuten.

 

·        Dann ist analog in der Rathausstr. in FR Fußgängerzone vor der EM Holzmüllerstr. das Z. 205 StVO (Vorfahrt gewähren) und das Z. 214- 10 StVO (vorgeschriebene FR geradeaus und links) zu entfernen. Radfahrer können nun auch rechts in die Holzmüllerstr. abbiegen. 

 

·        Mit dem Parkhausbetreiber sind Verhandlungen zu führen, bereits im Parkhaus mit dem Z. 209- 10 StVO auf die mögliche Fahrtrichtung hinzuweisen.

 

·        Um das Parken auf der Freifläche der Potthofstr./ Rathausstr. vor der Haus- Nr. 22 (Kanzlei Weiskirch) tatsächlich zu verhindern, sind Pfosten in der Fußgängerfurt und mehrere Pfosten entlang der Fahrtrasse der Rathausstraße zu setzen.

 

·        Die Verdeutlichung der im Bereich der Parkhausausfahrt nur nach links mögliche Fahrtrichtung mit einer Fahrstreifenbegrenzungsmarkierung kann leider nicht erfolgen, da  diese Markierung automatisch den Vorfahrtsverlauf verdeutlicht, der hier jedoch nicht besteht. Die Fahrzeuge, die aus dem Parkhaus kommen, sind wartepflichtig.

 

 

Es ist beabsichtigt, diese Veränderungen durch die Straßenverkehrsbehörde anzuordnen.

 

Die Mittel zur Beschilderung werden aus der vorhandenen Haushaltsstelle entnommen.


 

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

X

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

 

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

X

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

X

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

 

 Neue Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

X

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

2005

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

 

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

     

 


 

3. Mittelbedarf

 

 Einnahmen

     

 EUR

X

 Sachkosten

7.650,00

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

    

    

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

    

    

    

    

    

6300.950.1970.X

7.650,00

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

7.650,00

     

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 Kreditaufnahme



 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

22.02.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen