Beschlussvorlage - 0699-1/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Verfahrensgrundsätze für die Besetzung von Geschäftsführerpositionen bei städtischen Beteiligungsgesellschaftenhier: abgeänderter Beschlussvorschlag
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.10.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt folgende Verfahrensgrundsätze für die Besetzung von Geschäftsführerpositionen bei städt. Beteiligungsgesellschaften:
1. Das Verfahren ist zeitlich so zu gestalten, dass Vakanzen von Geschäftsführerpositionen vermieden werden. In der Regel sollte das nach 2. verantwortliche Gremium die notwendigen Vorbereitungen ca. 6 Monate vor dem absehbaren Ausscheiden der/des vorherigen GF treffen.
2. Die Strukturierung und Steuerung des jeweiligen Besetzungsverfahrens obliegt dem Aufsichtsrat, sofern ein solcher besteht, ansonsten der Gesellschafterversammlung. Hierzu gehört die Beschlussfassung über
· die Formulierung des Anforderungsprofils für die zu besetzende Position,
· die Festlegung der Rahmendaten für den Dienstvertrag (Laufzeit,
Gehaltsrahmen, Nebenleistungen),
· und die Festlegung des vorgesehenen Verfahrens (siehe 3.).
Die dazu gefassten Beschlüsse sind dem Rat zeitnah zur Kenntnis zu bringen.
nach eigenem Ermessen bildet der Aufsichtsrat/die GV zum Zwecke der Personalvorauswahl eine Personalkommission.
3. Neben einer öffentlichen Ausschreibung in überregionalen und ggf. fachbezogenen Medien soll nach Entscheidung des nach 2. zuständigen Gremiums eine begleitende Direktsuche durch ein kompetentes Beratungsunternehmen erfolgen. Alle Kosten des Verfahrens trägt die jeweilige Gesellschaft.
4.
Auf Grundlage des Votums des nach 2. zuständigen
Gremiums trifft die letzte Entscheidung für den Gesellschafter Stadt Hagen der
Rat.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
siehe Vorlage 0699/2011
Die weitere Beratung
wurde auf den HFA am 22.09.2011 und die Beschlussfassung auf den Rat am
06.10.2011 geschoben.
Im HFA wurde sich auf
die im vorliegenden Beschlussvorschlag eingearbeiteten Änderungen (unter Punkt
zwei und drei Fett markiert) verständigt.
In Punkt zwei wurde
der Satz “Besteht weder AR noch GV, trifft der Rat unmittelbar die
notwendigen Entscheidungen.“ entfernt, da gemäß § 48 (1) GmbHG die
Einrichtung einer Gesellschafterversammlung zwingend notwendig ist.
In Punkt vier endet
der Satz mit “der Rat“. Der letzte Satz wurde gestrichen.
Eventuell bestehende
Beteiligungsrechte von Mitgesellschaftern müssen selbstverständlich
berücksichtigt werden.
