Beschlussvorlage - 0699-1/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt folgende Verfahrensgrundsätze für die Besetzung von Geschäftsführerpositionen bei städt. Beteiligungsgesellschaften:

 

1.             Das Verfahren ist zeitlich so zu gestalten, dass Vakanzen von Geschäftsführerpositionen vermieden werden. In der Regel sollte das nach 2. verantwortliche Gremium die notwendigen Vorbereitungen ca. 6 Monate vor dem absehbaren Ausscheiden der/des vorherigen GF treffen.

2.             Die Strukturierung und Steuerung des jeweiligen Besetzungsverfahrens obliegt dem Aufsichtsrat, sofern ein solcher besteht, ansonsten der Gesellschafterversammlung. Hierzu gehört die Beschlussfassung über

·                     die Formulierung des Anforderungsprofils für die zu besetzende Position,

·                     die Festlegung der Rahmendaten für den Dienstvertrag (Laufzeit,

                        Gehaltsrahmen, Nebenleistungen),

·                     und die Festlegung des vorgesehenen Verfahrens (siehe 3.).

          Die dazu gefassten Beschlüsse sind dem Rat zeitnah zur Kenntnis zu bringen.

          nach eigenem Ermessen bildet der Aufsichtsrat/die GV zum Zwecke der Personalvorauswahl eine Personalkommission.

3.             Neben einer öffentlichen Ausschreibung in überregionalen und ggf. fachbezogenen Medien soll nach Entscheidung des nach 2. zuständigen Gremiums eine begleitende Direktsuche durch ein kompetentes Beratungsunternehmen erfolgen. Alle Kosten des Verfahrens trägt die jeweilige Gesellschaft.

4.             Auf Grundlage des Votums des nach 2. zuständigen Gremiums trifft die letzte Entscheidung für den Gesellschafter Stadt Hagen der Rat.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

siehe Vorlage 0699/2011

 

 

Die weitere Beratung wurde auf den HFA am 22.09.2011 und die Beschlussfassung auf den Rat am 06.10.2011 geschoben.

 

 

Im HFA wurde sich auf die im vorliegenden Beschlussvorschlag eingearbeiteten Änderungen (unter Punkt zwei und drei Fett markiert) verständigt.

 

In Punkt zwei wurde der Satz “Besteht weder AR noch GV, trifft der Rat unmittelbar die notwendigen Entscheidungen.“ entfernt, da gemäß § 48 (1) GmbHG die Einrichtung einer Gesellschafterversammlung zwingend notwendig ist.

 

In Punkt vier endet der Satz mit “der Rat“. Der letzte Satz wurde gestrichen.

 

 

Eventuell bestehende Beteiligungsrechte von Mitgesellschaftern müssen selbstverständlich berücksichtigt werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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06.10.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen