Beschlussvorlage - 0868/2010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die LSA 490 – Fritz-Reuter-Str. und die LSA 286 – Tücking-/Höxterstr. ohne Ersatzmaßnahmen abzuschalten.

3.      Die Lichtsignalanlagen

-        003 – Kampstr./Hochstr.

-        077 - Frankfurter-/Mühlenstr.

-        189 - Berchumer-/Düsternstr.

-        611 - Wolfskuhler Weg/A 1

-        185 - Selbecker Str./Zur Höhe und

-        143 - Karl-Ernst-Osthaus-Str./Im Langen Lohe

werden demontiert. Die erforderlichen Ersatzmaßnahmen werden durchgeführt.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Investitionsmittel in Höhe von 19.000,00 € für die Herstellung der Fußgängerüberwege und die Anpassung der Beleuchtung im Haushalt 2011 bereitzustellen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Vorlauf:

Bereits in 2005 wurden alle Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet auf mögliche Ersatzmaßnahmen untersucht und verschiedene Maßnahmen schließlich auch umgesetzt.

Zu einem späteren Zeitpunkt hat die Verwaltung im Stadtentwicklungsausschuss zuletzt am 14.09.2009 ihr Konzept vorgestellt, mit dem vor allem die Senkung der Betriebskosten bei den städt. Lichtsignalanlagen verfolgt wird. Dazu gehört neben den bereits umfangreich erfolgten Umrüstungen auf verbrauchsarme Technik auch die Prüfung, ob vorhandene Anlagen aufgrund geänderter Rahmenbedingungen entbehrlich bzw. durch andere verkehrssichernde Maßnahmen ersetzbar sind.

Von den aktuell bestehenden 213 städtischen Anlagen wurden 22 Fußgängeranlagen näher betrachtet, die entweder in Tempo-30-Zonen liegen, an deren Standort die Richtgeschwindigkeit 30 km/h vorgegeben ist, oder die aus anderen Gründen zur Überprüfung sinnvoll erschienen. Für den größten Teil der betrachteten Anlagen stehen in geraumer Zeit  technische Überholungen an, das heißt, bei Ausfall des Steuergerätes ist eine Reparatur aufgrund des hohen Alters und damit nicht mehr verfügbarer Ersatzteile nicht möglich, und es wird ein Austausch von wesentlichen Komponenten erforderlich. Auch werden in diesem Zusammenhang die Signalgeber gegen wartungsfreie und verbrauchsarme LED-Signalgeber ersetzt.

Im Falle eines Ersatzes durch einen Zebrastreifen oder eines ersatzlosen Abschaltens entfallen diese Arbeiten, und es können erhebliche Unterhaltungskosten (Strom und Wartung) eingespart werden.

Ergänzend zu den betrachteten 22 Anlagen besteht auch für die am 01.12.2010 ausgefallene Signalisierung an der Kampstraße/Hochstraße nach Prüfung durch alle am öffentlichen Straßenverkehr Beteiligten die Option, ebenfalls eine Ersatzmaßnahme in Form von Fußgängerüberwegen durchzuführen.

 

Die vorgeschlagenen Ersatzmaßnahmen bestehen dabei in der Regel aus der Anlage von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) mit entsprechender Beleuchtung. Bei mehreren Fällen werden zusätzlich noch Bordsteinabsenkungen, Straßenverengung oder Einziehung von Stellplätzen zur Gewährleistung der freien Sicht auf querungswillige Fußgänger erforderlich. Die Beleuchtung eines geplanten Fußgängerüberweges ist im Einzelfall zu prüfen; ggf. können Zusatzkosten entstehen. Letztendlich bedeutet jede Wegnahme einer Ampel eine Verringerung der Verkehrssicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, gemeint sind die Fußgänger. Daher wurde genau geprüft, ob Verkehrsaufkommen, Fußgängerfrequenz, Übersichtlichkeit usw. die vorgeschlagenen Maßnahmen zulassen.

 

Ergebnis:

 

Nach örtlicher Überprüfung und Abstimmung mit der Polizei, der Hagener Straßenbahn AG, dem Stadtplanungsamt (Verkehrsplanung), der Straßenverkehrsbehörde und der Koordinatorin des Behindertenrates ergaben sich letztendlich 8 Anlagen, die entfallen bzw. durch andere Maßnahmen ersetzt werden können, davon ist bei zwei Anlagen aus der Sicht der Prüfungskommission keine Ersatzmaßnahme erforderlich. Es ergibt sich eine jährliche Einsparung von mindestens 3.014,00 € (2 Anlagen) bis insgesamt 16.652 € nach Abschaltung aller 8 Anlagen. Zwei weitere Anlagen in der Kapellen-/Strohmstraße und in der Overbergstraße liegen  ebenfalls in einer Tempo – 30 – Zone und könnten durch einen Zebrastreifen ersetzt werden. Sie sollten allerdings aktuell nicht weiter betrachtet werden, denn sie wurden erst 2009 komplett modernisiert und haben nur sehr geringe Betriebskosten.

 

1. Anlagen, die ersatzlos entfallen können:

 

Zwei signalisierte Fußgängerquerungen können nach Überprüfung entfallen:

  • die Fußgängerquerung in der Fritz-Reuter Straße
  • die Fußgängeranlage an der Tückingstraße / Höxterstraße

 

Nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Kosten:

 

Lfd. Nr.

 

LSA

entfallende

Unterhaltungskosten (jährlich Strom + Wartung)

Erneuerungs-

Kosten bei

Weiterbetrieb

 

Demontage-kosten

1

490 - Fritz-Reuter-Str.

521 € +968 €

23.500 €

4.000 €

2

286 - Tückingstr. /Höxterstr.

557 € + 968 €

21.000 €

4.500 €

 

Summe:

3.014 € / Jahr

44.500 €

8.500 €

 

Ergebnis:

Bei Abschaltung der zwei genannten Anlagen können jährlich rund 3.000 € Unterhaltungskosten und einmalige Erneuerungs-/Modernisierungs-/Unterhaltungskosten in Höhe von 44.500 € eingespart werden.

 

2. Anlagen, die durch einen Fußgängerüberweg ersetzt werden können:

 

Weitere 8 signalisierte Fußgängerquerungen könnten durch einen Zebrastreifen ersetzt werden:

 

  • die Kreuzungssignalisierung in der Kampstraße/Hochstraße
  • die Fußgängerquerung in der Frankfurter Straße, Ecke Mühlenstraße.
  • die Fußgängerquerung Berchumer Straße / Düsternstraße
  • die Fußgängeranlage am  Wolfskuhler Weg / A1
  • die Fußgängeranlage in der Selbecker Straße / Zur Höhe
  • die Fußgängeranlage in der Karl-Ernst-Osthaus-Straße / Im Langen Lohe
  • Kapellenstraße / Strohmstraße (bereits modernisiert)
  • Overbergstraße / Schule (bereits modernisiert)

 

Die zwischenzeitlich bereits ausgefallene Anlage Frankfurter Straße, Ecke Mühlenstraße ist bereits seit mehreren Monaten außer Betrieb. Aus Sicht der Verwaltung wäre hier eine ersatzlose Demontage möglich, seitens der Arbeitsgruppe des Behindertenbeirates wird an dieser Stelle jedoch ein Zebrastreifen als Ersatz gewünscht. Es kämen dann für die Einrichtung eines Zebrastreifens noch mal rund 5.000 Euro einmalig hinzu.

 

Ähnlich verhält es sich für die am 01.12.2010 ausgefallene Kreuzungssignalisierung in der Kampstraße/Hochstraße. Hier wird es erforderlich, die Fußgänger sicher über die Hochstraße zu führen, indem beleuchtete Fußgängerüberwege ersatzweise hergestellt werden.

 

Die in den nächsten Jahren anfallenden Modernisierungskosten (bei Ausfall des Steuergerätes) in Höhe von insgesamt 155.600 € für 6 Anlagen würden bei Abschaltung ebenso wie jährl. Unterhaltungskosten in Höhe von 13.638 € entfallen.

Zwei bereits moderne Anlagen (neues Steuergerät, LED-Technik) wurden mit überprüft. Dabei ergab sich für die beiden Bereiche in der Tempo-30-Zone Kapellenstraße und Overbergstraße zwar die Möglichkeit eines Ersatzes durch einen Zebrastreifen, es macht aber zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich keinen Sinn, weil beide Anlagen auf modernem Stand mit niedrigen Betriebskosten sind und sich jegliche Ausgaben in Umbaumaßnahmen nicht amortisieren würden.

 

Nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Kosten:

 

Lfd. Nr.

LSA

Unterhaltungskosten (jährlich Strom + Wartung)

Unterhaltungskosten Einmalbetrag

Demontage und Markier-

ung

Beleuchtung

 

 

3

003 –

Kampstr./

Hochstr.

2.850 € + 2.598 €

38.300 

14.000 €

6.500 €

4

077 - Frankfurter Str/Ecke Mühlenstr.

765 € + 1.095 €

24.500 €

6.100 €

2.900 €

5

189 - Berchumer Straße / Düsternstraße

516 € + 1.068 €

21.000 €

5.000 €

2.500 €

6

611 - Wolfskuhler Weg / A1

564 € +    948 €

22.000 €

 

5.700 €

2.800 €

7

185 - Selbecker Straße / Zur Höhe

715 € + 1.095 €

26.300 €

5.600 €

1.900 €

8

143 - Karl-Ernst-Osthaus-Straße / Im langen Lohe

526 € +   898 €

23.500 €

5.100 €

2.400 €

 

Summe

13.638 € / Jahr

155.600 €

41.500 €

19.000 €

 

 

 

3. Anlagen, die nach örtlicher Überprüfung nicht entfallen können:

 

Weitere 13 signalisierte Fußgängerquerungen, die entweder in Tempo-30-Zonen, in Bereichen mit vorgeschriebener Richtgeschwindigkeit 30 km/h oder in der Nachbarschaft von Tempo-30-Zonen liegen, wurden überprüft, können aber nach Abwägung aller Argumente nicht verändert werden:

 

  • Bahnhofstraße / Hindenburgstraße
  • Feithstraße auf Höhe des DRK-Gebäudes
  • Möllerstraße / Lindenbergstraße
  • Berchumer Straße / Schwarzwaldstraße
  • Kuhlestraße / Heinrichstraße
  • Büddingstraße / Schule
  • Vogelsanger Straße / Twittingstraße
  • Lange Straße / Schule
  • Voerder Straße / Im Hanewinkel
  • Eugen-Richter-Straße /Franklinstraße
  • Eugen-Richter-Straße / Gutenbergstraße
  • Selbecker Straße /Metzer Straße
  • Selbecker Straße / Schule

 

Die Argumentation für alle überprüften Anlagen und gegen eine Maßnahme ist in der nachfolgenden Aufgliederung nach Bezirken detailliert dargestellt.

 

Begründung:

 

In der nachfolgenden Aufstellung werden alle untersuchten  LSA nach Bezirken untergliedert vorgestellt und die Ergebnisse erläutert.

 

Bezirk Mitte:

Im Bezirk Mitte werden 8 signalisierte Kreuzungen betrachtet, sie befinden sich an folgenden Straßen:

 

1.      Kampstraße/Hochstraße

2.      Bahnhofstraße/Hindenburgstraße

3.      Lange Straße/Schule

4.      Karl-Ernst-Osthaus-Straße/Im Langen Lohe

5.      Kuhlestraße/Heinrichstraße

6.      Feithstraße/DRK-Gebäude

7.      Eugen-Richter-Straße/Franklinstraße

8.      Eugen-Richter-Straße/Gutenbergstraße

9.      Frankfurter Straße/Schulstraße/Mühlenbergstraße

 

Bei den aufgeführten Anlagen sprechen nachfolgende Argumente für bzw. gegen eine Abschaltung. Das Ergebnis der Prüfung durch 66, 32 und Polizei ist jeweils aufgeführt.

 

Zu 1. Kampstraße/Hochstraße: Ja

In der Hauptfahrtrichtung auf der Hochstraße ist mit einem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen von maximal neun Fahrzeugen pro Minute zu rechnen, sodass rein an der Verkehrsstärke gemessen, keine Signalisierung mehr erforderlich wäre.

Aufgrund der starken Fußgängerfrequenz wird es jedoch erforderlich, eine sichere Querungshilfe über die Hochstraße herzustellen, indem in der Laufachse Fußgängerüberwege hergestellt werden. Die Maßnahme ist in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am 26.01.2011 vorgestellt worden und auch mit allen Beteiligten der Verkehrsbesprechung abgestimmt worden.

 

Zu 2. Bahnhofstraße / Hindenburgstraße: Nein.

In der Bahnhofstraße hat der Verkehr seit der Änderung der Verkehrsführung zum Graf-von-Galen-Ring und die Funktionsänderung der unteren Bahnhofstraße deutlich abgenommen. Technisch wird zwar eine Modernisierung der Anlage, die bereits über energiesparsame LED-Technik verfügt, in den nächsten Jahren nicht erforderlich, jedoch könnten durch die Abschaltung neben den Stromkosten  auch Wartungskosten eingespart werden. Einer Abschaltung der blindengerecht ausgestatteten Anlage wird jedoch seitens des Behindertenbeirates nicht zugestimmt, weil sich in unmittelbarer Nähe das Haus des paritätischen Wohlfahrtsverbandes befindet und sich die Anlage in der Laufachse dorthin befindet. Eine neue Lösung mit Konzept für behindertengerechte Führung wird zu einem späteren Zeitpunkt nochmals geprüft,

 

Zu 3. Lange Straße / Schule: Nein.

Die Polizei und 32 lehnen hier eine Abschaltung aufgrund der vielen Kinderunfälle im Bereich der Schule und der schlechten Sichtbeziehungen ab. Ein Entfall von Parkplätzen zur Verbesserung der Sicht kann aufgrund des hohen Parkdruckes nicht erfolgen.

 

Zu 4. Karl-Ernst-Osthaus-Straße / Im Langen Lohe: Ja, mit Ersatz

Die Fußgängeranlage kann entfallen. Aufgrund der nahe gelegenen Schule wird aber die zeitgleiche Anlage eines Fußgängerüberweges für erforderlich gehalten.

 

Zu 5. Kuhlestraße / Heinrichstraße: Nein.

Die Gesamtsituation ist unübersichtlich in einer Kurve gelegen, außerdem befindet sich vor der Querung eine Bushaltestelle, die einen Fußgängerüberweg statt der Lichtsignalanlage ausschließt.

 

Zu 6. Feithstraße / DRK-Gebäude: Nein.

Die Fußgängeranlage befindet sich an einer stark befahrenen Hauptverkehrsstraße, eine Querung der Straße ohne Ampel wäre für Fußgänger unmöglich, außerdem ist die Lage innerhalb der Grünen Welle ein klares Ausschlusskriterium.

 

Zu 7. Eugen-Richter-Straße / Franklinstraße: Nein.

Die Lage in einer Kurve und die Parkplätze ergeben keine ausreichende Sichtbeziehung, Die Längsparkplätze können aufgrund des hohen Parkdruckes nicht weggenommen werden. Weiteres Ausschlusskriterium sind die Bushaltestelle und das hohe Verkehrsaufkommen.

 

Zu 8. Eugen-Richter Straße / Gutenbergstraße: Nein

Aus den gleichen Gründen wie bei der benachbarten Anlage gem. Nr. 6 kann die Lichtsignalanlage nach Prüfung von Polizei und 32 auf keinen Fall weggenommen werden.

 

Zu 9 Frankfurter Straße / Schulstraße / Mühlenstraße: Ja

Die Anlage kann entfallen, weil sich die Verkehrssituation grundlegend geändert hat. Die Demontagekosten (Demontage Stromanschluss mit Schaltschrank, Durchleitung Steuerkabel, Ausbau Peitschenmasten) betragen rund 4.000 €, die jährliche Einsparung für Strom und Wartung beträgt 1.860 €. Die Modernisierungskosten, die zur Instandsetzung der ausgefallenen Anlage entstehen, betragen rund 24.500 €. Nach Diskussion mit der Arbeitsgruppe des Behindertenbeirats wird hier ein Fußgängerüberweg gewünscht, die Kosten für entsprechende Markierung und Änderung der Beleuchtung betragen 5.000 €.

 

Bezirk Hohenlimburg:

Im Bezirk Hohenlimburg werden 3 signalisierte Fußgängerquerungen betrachtet. Sie befinden sich an folgenden Straßen:

 

10. Berchumer Straße / Schwarzwaldstraße

11. Berchumer Straße / Düsternstraße

12. Möllerstraße / Lindenbergstraße

 

Bei den aufgeführten Anlagen sprechen folgende Argumente für bzw. gegen eine Abschaltung. Das Ergebnis der Prüfung durch 66, 32 und der Polizei ist jeweils aufgeführt.

 

Zu 10. Berchumer Straße / Schwarzwaldstraße: Nein

Die Einmündung Schwarzwaldstraße ist schwer erkennbar aufgrund hoher Hecken und Mauern und die ganze Verkehrssituation ist unübersichtlich aufgrund der vielen parkenden Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen. Auch wird aufgrund des lokalen Verkehrsaufkommens eine Signalanlage weiterhin für unbedingt erforderlich gehalten.

 

Zu 11.  Berchumer Straße / Düsternstraße: Ja

Hier ist durch geeignete Maßnahmen eine Verbesserung der Sichtverhältnisse machbar, z. B. durch Abpollern des Gehweges, so dass die Sicht nicht mehr durch parkende Fahrzeuge versperrt wird. Unter dieser Voraussetzung ist der Ersatz der Lichtsignalanlage gegen einen Fußgängerüberweg machbar.

 

Zu 12. Möllerstraße / Lindenbergstraße: Nein

Die Anlage wurde blindengerecht ausgestattet und ist für Fußgänger unverzichtbar zur Straßenquerung, die zulässige Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h lässt keine andere Möglichkeit zu.

 

Bezirk Eilpe / Dahl:

Im Bezirk Eilpe/Dahl werden 3 signalisierte Fußgängerquerungen in der Selbecker Straße betrachtet. Es handelt sich um folgende Knotenpunkte:

 

13. Selbecker Straße / Schule

14. Selbecker Straße / Zur Höhe

15. Selbecker Straße / Metzer Straße

 

Zu 13 Selbecker Straße / Schule: Nein

Die LSA wurde zur Sicherung des Schulweges eingerichtet und kann aufgrund fehlender Sichtbeziehungen auch nicht entfallen. In dem Bereich herrscht zudem ein hoher Parkdruck, so dass keine Stellplätze zurückgenommen werden können.

 

Zu 14. Selbecker Straße / Zur Höhe: Ja

Die Anlage ist aufgrund der übersichtlichen Gesamtsituation aus Sicht der Prüfkommission verzichtbar, jedoch wird aufgrund der vielen Schüler und der häufig hohen Fahrgeschwindigkeiten ein Zebrastreifen für erforderlich gehalten.

 

Zu 15. Selbecker Straße / Metzer Straße: Nein

Die Polizei berichtet hier von einer unfallträchtigen Verkehrslage, außerdem liegt vor der Querung eine Bushaltestelle, die nicht verlegt werden kann. Aufgrund hoher Verkehrszahlen und der Kurve in der Straße kann die Anlage nicht entfallen.

 

Bezirk Haspe:

Im Bezirk Haspe werden 4 Lichtsignalanlagen an folgenden Straßen betrachtet:

 

16. Voerder Straße / Im Hanewinkel

17. Tückingstraße / Höxterstraße

18. Büddingstraße / Schule

19. Vogelsanger Straße / Twittingstraße

 

Zu 16. Voerder Straße / Im Hanewinkel: Nein

Aufgrund des hohen Anteils an Schwerlastverkehr und des insgesamt hohen Verkehrsaufkommens ist eine Änderung der  signalisierten Situation, die Teil des Schulweges und Erschließungsachse zum Freibad ist, nicht möglich. Zudem wurde die Anlage extra für Blinde mit entsprechender Akustik ausgerüstet.

 

Zu 17. Tückingstraße / Höxterstraße: Ja

Die Lichtsignalanlage erfüllt alle Kriterien des Prüfrasters und kann ersatzlos weggenommen werden.

 

Zu 18. Büddingstraße / Schule: Nein

Die Lichtsignalanlage kann aufgrund der Lage unmittelbar an der Bushaltestelle mit der Schule und dem Kindergarten nicht weggenommen werden. Es handelt sich zwar um  eine Tempo-30-Zone, jedoch sind die Sichtverhältnisse aufgrund der Bushaltestelle schlecht.

 

Zu 19. Vogelsanger Straße / Twittingstraße: Nein

Die Situation mit der langgezogenen Kurve ist unübersichtlich und kann nicht verändert werden. Daher hat die Lichtsignalanlage bereits ein Vorsignal.

 

Stadtbezirk Nord:

Im Bezirk Nord wurden 4 signalisierte Knotenpunkte betrachtet. Dazu gehören auch zwei Anlagen in einer ausgedehnten Tempo-30-Zone, die aus Sicht der Prüfkommission entfallen könnten, jedoch technisch auf neuestem Stand sind und somit nur geringe Betriebskosten verursachen. Daher handelt es sich um folgende signalisierte Querungen im Bereich der Schulen:

 

20. Kapellenstraße / Strohmstraße

21. Fritz-Reuter-Straße / Schule

22. Overbergstraße / Schule

23. Wolfskuhler Weg / A 1

 

Zu 20. Kapellenstraße / Strohmstraße: Nein

Die Anlage liegt in einer ausgedehnten Tempo-30-Zone, der Ersatz gegen einen Fußgängerüberweg ist langfristig denkbar, dazu müsste aber das Längsparken teilweise zurückgenommen werden. Aufgrund der starken Nutzung durch die Schüler und der notwendigen Schulwegsicherung wird ein Ersatz zum aktuellen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt.

 

Zu 21. Fritz-Reuter-Straße / Schule: Ja

Aus Sicht der Prüfkommission kann die Anlage, die sich ebenfalls in einer Tempo-30-Zone befindet ersatzlos entfallen, der Schulweg ist über die Anlage Kapellenstraße / Strohmstraße und Overbergstraße  / Schule gesichert.

 

Zu 22. Overbergstraße / Schule: Nein

Die Situation ist hier mit der Kapellenstraße /Strohmstraße vergleichbar, wobei auch hier zum aktuellen Zeitpunkt ein Ersatz durch einen Fußgängerüberweg nicht weiter verfolgt werden sollte, zumal die Anlage auf dem Schulweg zur Fritz-Reuter-Schule liegt, die eine Förderschule für lernbehinderte Kinder ist. Weitere 2 Grundschulen sind die Grundschule Overberg und die Hermann-Löns-Schule.

 

Zu 23. Wolfskuhler Weg / A 1: Ja

Hier ist es ohne viel Aufwand möglich, einen Fußgängerüberweg als Ersatz anzubieten, es müsste lediglich die Bushaltestelle zur Gewährung der freien Sicht verschoben werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Finanzierung der ersatzlosen Demontage von 2 Lichtsignalanlagen mit Kosten in Höhe von 8.500 € erfolgt aus dem konsumtiven Haushalt. Die Mittel sind bereits im Haushalt 2011 eingeplant.

 

Die Finanzierung der Demontage von weiteren 6 Lichtsignalanlagen einschließlich der erforderlichen Arbeiten für die Fußgängerüberwege erfolgt ebenfalls aus dem konsumtiven Haushalt. Auch diese Mittel in Höhe von 41.500 € sind im Haushalt 2011 eingeplant.

 

Die erforderliche DIN-gerechte Beleuchtung der Fußgängerüberwege stellt eine Investition dar. Die Gesamtinvestitionssumme in Höhe von 19.000 € ist im Haushalt 2011 zusätzlich bereitzustellen.

Die Investitionen können erst nach Genehmigung der Dringlichkeitsliste 2011 realisiert werden.

 

Die Gesamtbetrachtung stellt sich so dar, dass den heutigen jährlichen Unterhaltungs- und Energiekosten in Höhe von 16.652 € für den Betrieb der Anlagen nach Realisierung der Maßnahmen nur noch jährliche Nettofolgekosten in Höhe von rd. 1.995 € gegenüberstehen. Das bedeutet eine jährliche Entlastung des Folgekostenaufwands um rd. 14.657 €. Gleichzeitig werden absehbare Erneuerungskosten in Höhe von rd. 200.000 € eingespart.

 

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Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

50000

Bezeichnung:

Lichtsignalanlagen Gemeindestraßen

 

 

Kostenart

2011

2012

2013

2014

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

522101

50.000€

- 14.657 €

- 14.657 €

- 14.657 €

Eigenanteil

 

50.000€

- 14.657 €

- 14.657 €

- 14.657 €

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000033

Bezeichnung:

Neuanlage von Stromleuchten

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2011

2012

2013

2014

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

785200

19.000€

19.000 €

Eigenanteil

 

19.000€

19.000 €

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die zur Demontage anstehenden Lichtsignalanlagen 003, 077, 143, 185, 189, 286, 490 und 611 verfügen über keine Buchwerte in der Anlagenbuchhaltung.

Die Demontage der Lichtsignalanlagen 490 und 286 stellen einen Aufwand in Höhe von 8.500 € dar. Ersatzmaßnahmen sind hier nicht geplant.

Die Kosten für die Demontage und die als Ersatzmaßnahmen geplanten Fußgängerüberwege für die restlichen Lichtsignalanlagen stellen einen Erhaltungsaufwand in Höhe von 41.500 € dar, da die Markierung als „Zebrastreifen“ Bestandteil der Straße und somit nicht einzeln zu aktivieren ist.

Die an den Fußgängerüberwegen noch zur Prüfung anstehenden Beleuchtungsanlagen wären Zubehör der Straße und somit als eigene Vermögensgegenstände zu aktivieren und über eine Nutzungsdauer von 25 Jahren abzuschreiben.

Der Abschreibungsaufwand betrüge bei anzunehmenden Gesamtherstellungskosten in Höhe von 19.000 € jährlich 760 €.

 

 

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

950 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

285 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen), 25 Jahre

760 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

1.995 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

1.995 €

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

 

 


 

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Beschlüsse

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23.02.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - vertagt

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09.03.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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10.03.2011 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe stimmt dem Beschlussvorschlag der Verwaltung bis auf Punkt  2. des Vorschlages zu.

Die Bezirksvertretung Haspe lehnt die Abschaltung der LSA 286 – Tücking-/Höxterstr. Punkt  2.  ab.

 

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die LSA 490 – Fritz-Reuter-Str. und die LSA 286 – Tücking-/Höxterstr. ohne Ersatzmaßnahmen abzuschalten.

3.      Die Lichtsignalanlagen

-        003 – Kampstr./Hochstr.

-        077 - Frankfurter-/Mühlenstr.

-        189 - Berchumer-/Düsternstr.

-        611 - Wolfskuhler Weg/A 1

-        185 - Selbecker Str./Zur Höhe und

-        143 - Karl-Ernst-Osthaus-Str./Im Langen Lohe

werden demontiert. Die erforderlichen Ersatzmaßnahmen werden durchgeführt.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Investitionsmittel in Höhe von 19.000,00 € für die Herstellung der Fußgängerüberwege und die Anpassung der Beleuchtung im Haushalt 2011 bereitzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

Erweitern

10.03.2011 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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23.03.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

      2.  Die Bezirksvertretung Hagen-Nord lehnt die Abschaltung der

   LSA – 490 – Fritz-Reuter-Straße  Punkt 2. ab.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

   1

Enthaltungen:

   0

 

 

2.      Die Lichtsignalanlage

-        611 - Wolfskuhler Weg/A 1

wird demontiert. Die erforderlichen Ersatzmaßnahmen werden durchgeführt.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Investitionsmittel in Höhe von 19.000,00 € für die Herstellung der Fußgängerüberwege und die Anpassung der Beleuchtung im Haushalt 2011 bereitzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

 

 

Reduzieren

14.04.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      entfällt

3.      Die Lichtsignalanlagen

-        003 – Kampstr./Hochstr.

-        077 - Frankfurter-/Mühlenstr.

-        189 - Berchumer-/Düsternstr.

-        611 - Wolfskuhler Weg/A 1

-        185 - Selbecker Str./Zur Höhe und

werden demontiert. Die erforderlichen Ersatzmaßnahmen werden durchgeführt.

-        143 – wird zur weiteren Beratung in die BV Mitte überwiesen.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Investitionsmittel in Höhe von 19.000,00 € für die Herstellung der Fußgängerüberwege und die Anpassung der Beleuchtung im Haushalt 2011 bereitzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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03.05.2011 - Beirat für Menschen mit Behinderungen

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10.05.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.      Die Lichtsignalanlagen

-        003 – Kampstr./Hochstr.

-        077 - Frankfurter-/Mühlenstr.

-        189 - Berchumer-/Düsternstr.

-        611 - Wolfskuhler Weg/A 1

-        185 - Selbecker Str./Zur Höhe und

werden demontiert. Die erforderlichen Ersatzmaßnahmen werden durchgeführt.

 

Zu  143 - Karl-Ernst-Osthaus-Str./Im Langen Lohe wird zunächst die Beratung in der Bezirksvertretung Mitte abgewartet. Anschließend erfolgt eine erneute Beratung im Stadtentwicklungsausschuss.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Investitionsmittel in Höhe von 19.000,00 € für die Herstellung der Fußgängerüberwege und die Anpassung der Beleuchtung im Haushalt 2011 bereitzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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12.05.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.      entfällt

 

3.      Die Lichtsignalanlagen

-        003 – Kampstr./Hochstr.

-        077 - Frankfurter-/Mühlenstr.

-        611 - Wolfskuhler Weg/A 1

-        185 - Selbecker Str./Zur Höhe und

werden demontiert. Die erforderlichen Ersatzmaßnahmen werden durchgeführt.

 

Zu 189 – Berchumer-/Düsternstr. wird zunächst die Beratung in der Bezirksvertretung Hohenlimburg abgewartet. Anschließend erfolgt eine erneute Beratung im Stadtentwicklungsausschuss.

 

Zu 143 – Karl-Ernst-Osthaus-Str./Im Langen Lohe wird zunächst die Beratung in der Bezirksvertretung Mitte abgewartet. Anschließend erfolgt eine erneute Beratung im Stadtentwicklungsausschuss.

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Investitionsmittel in Höhe von 19.000,00 € für die Herstellung der Fußgängerüberwege und die Anpassung der Beleuchtung im Haushalt 2011 bereitzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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17.05.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Lichtsignalanlage 143 – Karl-Ernst-Osthaus-Straße/ Im Langen Lohe wird nicht demontiert und ist weiter zu betreiben. Dabei sind alle technischen Einsparmöglichkeiten auszuschöpfen.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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18.05.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt

 

  1. die Aufhebung des Beschlusses der Bezirksvertretung Hohenlimburg vom 23.02.11, TOP 4.1 (Vorlage 868/2010).
  2. die Lichtsignalanlage Nr. 189 - Berchumer Straße / Düsternstraße bleibt erhalten.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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05.10.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.10.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Lichtsignalanlage 189:

Die Lichtsignalanlage Nr. 189 – Berchumer Straße / Düsternstraße bleibt erhalten.

 

Lichtsignalanlage 143:

Die Lichtsignalanlage 143 – Karl-Ernst-Osthaus-Straße / Im Langen Lohe wird nicht demontiert und ist weiter zu betreiben. Dabei sind alle technischen Einsparmöglichkeiten auszuschöpfen.

 

Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen