Beschlussvorlage - 0830/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die Einrichtung von Schulsozialarbeit in Hagen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wird für den Zeitraum der Refinanzierung durch Bundesmittel (derzeit  31.12.2013) beschlossen.
  2. Die Transferaufwendungen sowie die Personal- und Sachkosten werden für die Haushaltsplanung 2012 / 2013 berücksichtigt.
  3. Mit den freien Trägern werden –wie dargestellt – Leistungsvereinbarungen abgeschlossen.
Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist eine Verwendung des Entlastungsbetrages bei den Kosten der Unterkunft auch für den Einsatz von Schulsozialarbeitern vorgesehen.

Refinanziert wird den Kommunen die neue Leistung  durch eine Erhöhung des Bundesanteils der KdU.

Befristet für die Dauer der Bundesfinanzierung sollen insgesamt 20 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit geschaffen werden.

 

Begründung

 

 

1.      Anlass

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist eine Verwendung des Entlastungsbetrages bei den Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II auch für den Einsatz von Schulsozialarbeitern vorgesehen.

Refinanziert wird den Kommunen die neue Leistung  durch eine Erhöhung des Bundesanteils der Kosten der Unterkunft.

Für die zusätzlichen Leistungen Mittagessen Hortkinder und Schulsozialarbeiter       ist eine Entlastung der Kommune in Höhe von 2,8 Prozentpunkten (befristet bis zum 31.12.2013) vorgesehen.

Da es nur noch 7 Hortkinder in Hagen gibt (auslaufendes Modell) stehen z.Z. ca. 1,3 Mio. aus Bundesmitteln für die Einrichtung von Schulsozialarbeit zur Verfügung.

Bei durchschnittlichen Kosten von 60.000 € pro Stelle (Arbeitgeberbrutto zzgl. Kosten des Arbeitsplatzes und einer Sachausstattung von 2.500 € pro Vollzeitstelle) entstehen bei 20 Schulsozialarbeiterstellen (einschließlich einer Koordinationsstelle) Kosten in Höhe von 1,216 Mio €. Auch bei rückläufigen Kosten der Unterkunft ist bis 2013 eine Refinanzierung über Bundesmittel gesichert.

 

2.      Problemstellung Nachhaltigkeit

Die Kostenentlastung der Kommunen ist in diesem Falle bis zum Ende des Jahres 2013 befristet. Danach können aus Sicht des Bundes die Kommunen auf Grund der dann einsetzenden Entlastung bei der Grundsicherung die Kosten weiter übernehmen. Dieser Entlastungsbetrag ist bei der finanziellen Situation der Stadt Hagen zwingend und in voller Höhe zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen.

Der Städtetag sowie das Land NRW fordert vom Bund allerdings die Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung ab 2014.

Bei diesen Rahmenbedingungen kann die Einrichtung von Schulsozialarbeit zunächst nur für den (noch verbleibenden) Zeitraum von zwei Jahren erfolgen.

           

3.        Anforderungen an die Finanzierung der Schulsozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Seitens des Bundes gibt es keine konzeptionellen Vorgaben  für die Umsetzung der Schulsozialarbeit. In einem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales, des Schulministeriums und des Jugendministeriums werden allerdings Hinweise zur Umsetzung gegeben.
Demnach ist dieses Programm Teil einer „präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik“ und soll folgende Ziele verfolgen:

- die arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration durch Bildung fördern und
- zum Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere Bildungsarmut und  sozialer Exklusion beitragen
Damit die Zielgruppenorientierung in Bezug auf das Bildungs- und Teilhabepaket nachweisbar ist, wird „eine regionale Schwerpunktsetzung auf örtliche Problembezirke erwartet“
Als eine konkrete Aufgabe der Schulsozialarbeiter wird die Beratung / Vermittlung / Vernetzung bez. der Leistungen des BuT benannt. Unter Nutzung vorhandener Vernetzungsstrukturen sollen kommunale „Präventionsketten“ auf- und ausgebaut werden.
Deutlich wird darauf hingewiesen, dass nur zusätzliche Angebote finanzierbar sind.
Gleichzeitig wird dringend empfohlen, eine Zielsteuerung und eine Dokumentation der Ausgaben – auch im Hinblick auf die eingeforderte Finanzierung durch den Bund ab 2014 -  sicherzustellen. Es wird angeraten, „die Mittelverwendung im Einzelnen nachzuhalten“.

Grundlage der weiteren Überlegungen muss es daher sein,

- die Empfehlungen zur finanziellen Dokumentation zu beachten

- bei der Konzeptgestaltung die Hinweise des Runderlasses unter Berücksichtigung der örtlichen Situation umzusetzen.



4.      Derzeitige Schulsozialarbeit in Hagen

Schulsozialarbeit findet in Hagen ausschließlich im Rahmen landesfinanzierter Stellen (Hauptschulprogramm bzw. umgewandelte Lehrerstellen z.B.  am Fichte Gymnasium, K.K. Berufskolleg oder Cuno II) sowie an den Gesamtschulen statt.

Ergänzt wird diese Schulsozialarbeit durch Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf, z.B. Berufseinstiegbegleiter (auch im Rahmen von Bildungsketten) etc., die bei den Trägern der Jugendberufshilfe angesiedelt sind.

 

5.      Bedarfssituation

Auf Grund der Maßnahmenvielfalt im Arbeitsfeld Übergang Schule / Beruf wird sowohl seitens des Fachbereiches Jugend und Soziales als auch von der Schulaufsicht und den Trägern derzeit in diesem Bereich kein Bedarf an zusätzlicher Schulsozialarbeit gesehen.

 

Nach den vorliegenden Erfahrungen gibt es einen immens steigenden Bedarf bei der sozialen Integration und bei der Bildungsförderung sowohl im Primarbereich als auch im Bereich der Sek. I in den  Jahrgangsstufen 5 und 6, jeweils einschließlich der Förderschulen.

 

6.      Konzeptansatz

Auf Grund der Vielfältigkeit der Ansätze von Schulsozialarbeit ist eine eindeutige Schwerpunktsetzung und eine Aufgabenbeschreibung auch im Hinblick auf die Hinweise des Landes erforderlich.


Ein sinnstiftender Ansatzpunkt wird durch die Verzahnung erzieherischer Hilfen / ASD mit einem präventiv ausgerichteten Ansatz der Schulsozialarbeit als Baustein im Anschluss an die Angebote früher Hilfen und der pädagogischen Betreuung und Förderung im Bereich der Kindertageseinrichtungen / Familienzentren gesehen.

Hierbei sollte Schulsozialarbeit als Baustein einer Präventionskette entwickelt und erprobt werden.

Insoweit ist als Voraussetzung die Steuerung und Koordination durch die Kommune unbedingt erforderlich.

Als weiterere Schwerpunkte sind die Bildungsförderung (einschließlich der Beratung und Vernetzung bez. der Umsetzung des Bildungspaketes), die Gestaltung des Übergangs Kita – Grundschule, Grundschule - Sek. I sowie die soziale Integration und die Übergangsgestaltung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 zu benennen.

 

Die Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT Paketes muss sich durch diese Konzeptschwerpunkte deutlich von den obligatorischen Konzepten der Schulsozialarbeit unterscheiden.

 

 

7.      Aufgabenbeschreibung
Eine differenzierte Aufgabenbeschreibung wird nach Abstimmung mit den Schulen und den Trägern im Rahmen einer Leistungsvereinbarung vorgenommen.

Folgende Eckpunkte werden dabei berücksichtigt:

- Beratung der Eltern in den Übergangsphasen Kindertageseinrichtung – Grundschule - Sekundarstufe

- Feststellung von Förderbedarfen durch Austausch mit Schule und Allgemeinen Sozialdienst (ASD)

- Aufbau / Ausbau einer Netzwerkstruktur im Stadtteil zur Förderung von Familien und Kindern

- Organisation von Förderangeboten für Gruppen durch Aktivierung von Ressourcen an der Schule / im Stadtteil

- Organisation / Angebot von Elternarbeit / Elterntrainings

- Austausch mit Schule / mit dem ASD über individuelle Fördermöglichkeiten

- Information der Eltern über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktetes

- Information über Freizeitangebote und Förderangebote für Eltern und / oder Kinder
- Teilnahme an Teamsitzungen des regional zuständigen ASD-Teams sowie beratende Teilnahme an Schul-/Lehrerkonferenzen (soweit für die Aufgabenerfüllung erforderlich), z.B. Integration / Sanktionierung von Schülern, Schulabstinenz etc.)

- Teilnahme an Stadtteilkonferenz etc. soweit vorhanden.

- Teilnahme an Besprechungen der Schulsozialarbeiter des Bildungs- und Teilhabepaketes

8.      Strukturelle Einbindung

Als Bindeglied zwischen Schule und Jugendhilfe ist eine Einbindung in die Schule durch Teilnahme(-möglichkeit) an der Lehrerkonferenz sinnvoll.

Um eine wirkungsvolle Vernetzung mit den erzieherischen Hilfen und einer Abstimmung der präventiven Hilfen zu erreichen, ist ein regelmäßiger Austausch mit den regional zuständigen ASD Teams erforderlich.

Die Arbeit der Schulsozialarbeiter BuT wird durch eine Koordinationsstelle begleitet.

 

Die Koordinationsstelle gestaltet
- die Trägerkooperation und die Vernetzung mit dem ASD,

- ist Ansprechpartner für die beteiligten Schulen,
- sichert die fachlichen Standards,

- ist für die Qualitätsentwicklung, Dokumentation  und Evaluation zuständig.

Diese Koordinationsstelle sowie die Schulsozialarbeiterstellen in kommunaler Trägerschaft werden organisatorisch bei 55 angebunden und dem Regionalen Bildungsbüro angeschlossen.

Hierdurch wird auch gegenüber den Schulen der Charakter der Kooperation dokumentiert, das Regionale Bildungsbüro erfährt eine sinnvolle Ergänzung.

9.      Prioritätenbildung
Um den Vorgaben des BuT-Paketes zu entsprechen, ist eine sozialräumliche Schwerpunktsetzung erforderlich.
Zur Entscheidungsfindung wurden folgende Indikatoren zu Grunde gelegt:

- Schulen in Stadtteilen mit hoher SGB II – Dichte

 - Schulen in den künftigen oder bisherigen Programmgebieten Soziale Stadt

- Schulen mit überdurchschnittlichen Hilfefällen im Bereich der Erziehungshilfe und § 35a (seelische Behinderung)

 

- Schulen, die aus Sicht von Schulaufsicht über eine erhöhte Zahl von Schülern mit Förderbedarf verfügen.


In Abstimmung mit der Schulaufsicht werden Förderschulen, Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen berücksichtigt. Je nach Größe der Schule werden auch 0,5 Stellen eingeplant oder alternativ der Einsatz eines Schulsozialarbeiters für zwei benachbarte Schulen.

10. Schulstandorte
Die Liste der Schulstandorte ist als Anlage beigefügt.

11. Trägerschaften
Die Koordinierungsstelle sowie 9,0 Schulsozialarbeiterstellen werden bei der Stadt Hagen angebunden. Kriterium für die Anbindung bei der Stadt ist die Anzahl der ASD Fälle. Durch die Anbindung beim Fachbereich Jugend und Soziales wird eine enge Verzahnung mit den jeweiligen ASD Teams erreicht.

10,0 weitere Schulsozialarbeiterstellen werden bei freien Trägern angesiedelt.

Um die Eigenständigkeit der Schulsozialarbeit strukturell zu erhalten, soll die gleichzeitige Trägerschaft von Schulsozialarbeit und OGS  oder Erziehungshilfen an einer Schule in der Regel vermieden werden.

12. bisherige Abstimmung
Eine Abstimmung mit der Schulaufsicht und den vorgesehenen Schulen ist sowohl hinsichtlich des Standortes als auch bezüglich der konzeptionellen Ausrichtung erfolgt.
Mit den Trägern ist eine grundsätzliche Konzeptabstimmung erfolgt. Derzeit werden von den interessierten Trägern Interessensbekundungen bezüglich der Übernahme der Trägerschaft an den Schulstandorten erwartet.

 

13. Weiteres Vorgehen
In den weiteren Abstimmungsrunden wird das Ziel verfolgt, eine möglichst einvernehmliche Lösung zu den Trägerschaften mit den Schulen und den Trägern zu erreichen.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat werden mit den Trägern Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Kostenerstattung erfolgt auf der Basis der durchschnittlichen Gehaltskosten nach dem Sozialarbeitertarifvertrag zzgl. Kosten des Arbeitsplatzes / Overheadkosten. Pro vollzeitverrechneter Stelle ist ein Sachkostenbudget von 2.500 € vorgesehen.

 

14. zeitliche Realisierung
Unter Berücksichtigung der Beratungsfolge und der anschließenden Stellenbesetzungsverfahren ist eine Realisierung zum 1.1.2012 realistisch.

 

15. Finanzielle Auswirkungen
Die Maßnahme ist durch die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft bis zum 31.12.2013 kostenneutral. Nach derzeitigem Stand beträgt der Entlastungsbetrag des Bundes für die Einrichtung von Schulsozialarbeit etwa 1,3 Mio. €. Da auf Grund der aktuellen Fallzahlen bei den Kosten der Unterkunft abgerechnet wird, ist eine Schwankungsreserve bei der Ausgabenplanung berücksichtigt worden.


Folgende jährliche  Kosten sind bei den finanziellen Auswirkungen berücksichtigt:


Kostenplanung Schulsozialarbeit

Erstattung Personalkosten 10 Vollzeitstelllen, 15 x Arbeitsplatzkosten, 2.500 € Sachaufwand pro Vollzeitstelle

607.750 €

Personalkosten Stadt (9 x S 11; 1 x S 12)

438.900 €

Arbeitsplatzkosten 15 x 9.650 €

144.750 €

Sachkosten Schulsozialarbeit Stadt  10 x 2.500 €

25.000

Summe Ausgaben

1.216.400 €

Refinanzierung Bundesanteil Kosten der Unterkunft

-1.300.000 €

Eigenanteil

-83.600 €

 

           

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen:

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.31.12

Bezeichnung:

Grundsicherung SGB II

Produkt:

1.31.12.03

Bezeichnung:

Unterkunft und Heizung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

449105

-1.300.000 €

--1.300.000 €

0 €

Aufwand (+)

0

0 €

0 €

Eigenanteil

0

 

 

 

Teilplan:

1.36.20

Bezeichnung:

Jugendarbeit

Produkt:

N.N.

Bezeichnung:

Schulsozialarbeit

Kostenstelle:

N.N.

Bezeichnung:

Schulsozialarbeit

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

0 €

Aufwand (+)

531.800

0 €

607.750 €

607.750  

0 €

Aufwand (+)

501950

0 €

12.500 €

12.500 €

0 €

Aufwand (+)

529100

0

12.500 €

12.500 €

0 €

Aufwand (+)

Personal- und Arbeitsplatzkosten.

0

583.650

583.650

0 €

Eigenanteil

0

-83.600€

-83.600€

0 €

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

9

Stellen

S 11

sind im Stellenplan

2012

einzurichten.

1

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

S 12

sind im Stellenplan

2012

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

20.09.2011 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.09.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.09.2011 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.09.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.10.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.10.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

Erweitern

13.10.2011 - Bezirksvertretung Haspe

Erweitern

19.10.2011 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.10.2011 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.11.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen