Beschlussvorlage - 0783/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 93 - Weststraße Nord - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagenhier Einleitung gemäß § 1, Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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28.09.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.10.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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06.10.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 93 – Weststraße Nord – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt zwischen der Weststraße (B226), der BAB A1 und der Herdecker Straße (B54).
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll bis zum 2.
Quartal 2012 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden
erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit
Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird ein Flächennutzungsplan Teiländerungsverfahren
eingeleitet, das zum Ziel hat, den Flächennutzungsplan an die vorhandene
Nutzung mit großflächigen Einzelhandelsbetrieben anzupassen. Besondere
Berücksichtigung findet hierbei das Einzelhandels– und Zentrenkonzept der
Stadt Hagen auch im Hinblick auf die Ansiedlung weiteren großflächigen
Einzelhandels in diesem Bereich.
Begründung
Im gültigen
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Bereich als gewerbliche Baufläche
dargestellt.
Im Plangebiet, das über die Weststraße
unmittelbar an das regionale und überregionale Straßennetz angebunden ist,
befinden sich heute mehrere großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit zum
Teil zentrenrelevanten Kernsortimenten.
Der Rat der Stadt Hagen hat am 14.05.2009 das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Es definiert die
Leitvorstellungen und Grundsätze der städtebaulichen Einzelhandelsentwicklung.
Ziel dieses Konzeptes ist die Erhaltung und Stärkung der zentralen
Versorgungsbereiche an integrierten Standorten.
Der
Standort im Bereich direkt an der Weststraße ist derzeit noch als gewerbliche
Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt; er soll jedoch auch weiterhin für
größere Einzelhandelseinrichtungen mit der Einschränkung auf nicht
zentrenschädliche Sortimente gesichert werden. Die konkrete Definition der
Sortimente erfolgt auf der Basis des Einzelhandelskonzepts der Stadt Hagen in
Abstimmung mit den Fachverbänden im weiteren Verfahren. Die heute in diesem
Teil des Plangebiets vorhandenen Nutzungen sind über den Bestandsschutz
gesichert.
Eine Teiländerung des Flächennutzungsplans von gewerblicher
Baufläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Großflächiger
Einzelhandelsbetrieb“ ist von daher erforderlich.
Parallel zu dem FNP-Änderungsverfahren wird zur
planungsrechtlichen Absicherung ein Bebauungsplanverfahren mit entsprechender
Zielrichtung durchgeführt.
