Beschlussvorlage - 0882/2011
Grunddaten
- Betreff:
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Bauvoranfrage: Nutzungsänderung von zwei Ladeneinheiten zu zwei Spielhallen auf dem Grundstück Hochstraße 94hier: Ablehnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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09.11.2011
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:
Nutzungsänderung von zwei Ladenlokalen zu zwei Spielhallen auf dem Grundstück Hochstraße 94
Gemarkung Hagen, Flur 39, Flurstück 18.
Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/A/0080/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 22.9.11.
Zum Planungsrecht:
Der o.g. Grundbesitz ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche dargestellt. Er liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 8/86 City I,II,III u.a. mit den Festsetzungen MK und der textlichen Festsetzung Nr. 4: ausnahmsweise zulässig sind Spielhallen, Nachtclubs, Diskotheken, wenn keine schädlichen Auswirkungen zu erwarten sind.
Aufgrund der nachstehend beschriebenen städtebaulichen Situation wurde einer ausnahmsweisen Zulässigkeit in der o.g. Baugesuchskonferenz planungsrechtlich nicht zugestimmt.
Die Stadt Hagen weist bereits eine überdurchschnittliche Spielgerätedichte im Vergleich zum Landesdurchschnitt und im Vergleich zu benachbarten Großstädten auf (Quelle: Landesfachstelle Glückspielsucht). Daraus ist erkennbar, dass die Stadt Hagen in den vergangenen Jahren zahlreiche Ansiedlungsmöglichkeiten für Spielhallen geboten hat und diese auch entsprechend ausgeschöpft wurden. Vor dem Hintergrund immer weiter steigender Antragszahlen und der bereits vorhandenen Spielhallendichte sieht die Stadt Hagen es jedoch zur Vermeidung negativer städtebaulicher Folgewirkungen als zwingend notwendig an, die Ansiedlung von Spielhallen weitergehend als bisher zu steuern. Die Stadt Hagen erarbeitet daher zur Zeit ein Vergnügungsstättenkonzept. Die bisherigen Arbeitsergebnisse bestätigen erstens den oben genannten Befund und bestärken die Stadt Hagen in der Notwendigkeit weiterer Steuerungsmaßnahmen. Die stärkste Konzentration an Spielhallen befindet sich derzeit in der Innenstadt, insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofes.
Das Zentrum der Stadt dient vorrangig der Sicherung und dem Ausbau eines attraktiven Einzelhandelsangebotes, indem insbesondere der Einzelhandel erhalten und gestärkt werden soll. Die City bildet somit den siedlungsräumlichen, städtebaulichen und kulturellen Mittelpunkt der Stadt. Da Spielhallen nicht dieser formulierten Zielhierarchie entsprechen, zudem keine Versorgungsfunktion übernehmen und nur von einem kleinen Bevölkerungskreis in Anspruch genommen werden, sollten diese Einrichtungen in den ausgewiesenen Versorgungsbereichen ausgeschlossen oder nur ausnahmsweise zugelassen werden.
Bei der Ansiedlung von Spielhallen in den Versorgungsbereichen können sich zudem negative städtebauliche Auswirkungen wie Verdrängungsprozesse, Verlust der angestrebten Angebotsvielfalt und des vorhandenen Branchenmixes oder Trading-Down-Effekte einstellen. Durch die unzureichende gestalterische Integrationsfähigkeit von Spielhallen wird zusätzlich das Ortsbild nachhaltig gestört.
Für den beantragten Spielhallenstandort sind die genannten städtebaulichen Auswirkungen zu befürchten. In der Umgebung sind städtebauliche Funktionsschwächen seit einiger Zeit erkennbar. Aufwertungsstrategien sind schwer umzusetzen, da insbesondere die Einzelhandelslandschaft im Bereich der Hochstraße mit anderen Einkaufslagen konkurrieren muss, was im Einzelhandelsangebot vor Ort ablesbar ist.
Darüber hinaus ist die stadtbildprägende Funktion der Hochstraße zu berücksichtigen, da sie als einer der bedeutenden Cityeingänge zu bewerten ist. Insbesondere die Eröffnung des Emil-Schumacher-Museums, das Karl-Ernst-Osthaus-Muesum und die Marienkirche sind wichtige Bestandteile zur Attraktivierung dieses Raumes.
Eine Spielhallenansiedlungen im direkten Umfeld würde die Bemühungen zur Attraktivierung des Straßenzuges vermindern.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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635,7 kB
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