Beschlussvorlage - 0751/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 9/11 (633) Wohnbebauung HabichtswegHier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens gemäß § 12 BauGB (Baugesetzbuch)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
|
|
|
|
05.10.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
|
|
|
|
06.10.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Naturschutzbeirat
|
Vorberatung
|
|
|
|
21.09.2011
| |||
|
●
Bereit
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
21.09.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Sport- und Freizeitausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
27.09.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.09.2011
|
Beschlussvorschlag
Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 29.07.2011 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9/11 (633) Wohnbebauung Habichtsweg gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt nördlich des Habichtsweges an der Haßleyer Straße im Stadtteil Emst. Es handelt sich um das Grundstück Gemarkung Eppenhausen, Flur 7 Flurstück 451. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1 : 500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt sollen im 4. Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll eine Wohnbebauung ermöglichen.
Begründung
Der Stadt Hagen liegt ein Antrag vom 29.07.2011 auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Abs. 2 BauGB vor.
Zwischen Lohestraße, Haßleyer Straße, Habichtsweg und dem Lohesportplatz befindet sich das Privatgrundstück Lohestraße 3 mit der sogenannten Kerkhoff-Villa. Entlang der Haßleyer Straße und zum Habichtsweg im Süden ist das Grundstück mit Nadelbäumen bewaldet. Im Übrigen hat das Grundstück einen parkähnlichen Charakter mit einem Teich und alten Bäumen. Im südlichen Bereich dieses Grundstückes ist nun ein Baugebiet mit einigen großen Baugrundstücken vorgesehen, die vom Habichtsweg aus erschlossen werden sollen.
Das Plangebiet befindet sich nördlich des Habichtsweges zwischen der Haßleyer Straße und der städtischen Pferdewiese, welche sich zwischen dem Emster Marktplatz und dem Lohesportplatz erstreckt und ebenfalls zur Wohnbebauung vorgesehen ist (s. Vorlage Nr. 0719/2011 zur Einleitung des Bebauungsplanes 1/11 Wohnbebauung Emst Im Langen Lohe).
Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll eine Bebauung zwischen dem Wohngebiet am Habichtsweg und dem geplanten Wohngebiet Im Langen Lohe entstehen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet als Wald dar. Gemäß Landschaftsplan der Stadt Hagen (LP) befindet sich das Plangebiet mitsamt der benachbarten Wälder im Landschaftsschutzgebiet Emst / westlich der A 45 (Nr. 1.2.2.24). Der LP stellt insbesondere die Bedeutung des Kalkbuchenwaldes um den Hohenhof und des Waldbereiches Langenloh heraus.
Die Teiländerung des FNP wird im Parallelverfahren eingeleitet. (s. Vorlage Nr. 0742/2011 zur Teiländerung Nr. 92 Im Langen Lohe).
Das Plangebiet grenzt direkt an die Haßleyer Straße und ist von dort verkehrstechnisch und entwässerungstechnisch erschließbar. Im Laufe des Verfahrens wird geprüft, ob die im Antrag formulierte Erschließung über den Habichtsweg möglich und geeignet ist. Aufgrund des geringen Ausmaßes der Bebauung ist davon auszugehen, dass sich das Verkehrsaufkommen im Habichtsweg nicht wesentlich erhöht und mit negativen Auswirkungen nicht zu rechnen ist.
Da die Haßleyer Straße ein hohes Verkehrsaufkommen hat, ist ein Schallimmissionsschutzgutachten zu erstellen. Zusätzlich ist die Geräuschsituation hinsichtlich der Sportanlage an der Lohestraße zu bewerten.
Es könnte sich aus dem Schallgutachten ergeben, dass die Anforderungen an gesunden Wohnverhältnissen den Belangen des Sportes entgegenstehen. Im Zuge der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB könnte der Rat der Stadt Hagen vor der Entscheidung stehen, entweder die Nutzung des Sportplatzes einzuschränken, evtl. sogar aufgeben zu müssen oder das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

21.09.2011 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Vorhaben
bezogenen Bebauungsplan Nr. 9/11 (633) abzulehnen.
Erläuterungen:
Die Teiländerung ist über die „Pferdewiese“ hinaus auf die
Flurstücke 450, 451, 485 und 480 ausgedehnt worden. Das Flurstück 451 ist im
Landschaftsplan der Stadt Hagen als Landschaftsschutzgebiet
„Emst/westlich der A 45“ (Nr.1.2.2.24) ausgewiesen.
In der Vorlage auf Seite 2 „Begründung“ wird festgestellt,
dass entlang des Habichtsweges und der Haßleyer Straße das Flurstück 451 mit
Nadelbäumen bewaldet ist. Das trifft nicht zu. Die Nadelbäume befinden sich
überwiegend im inneren Bereich und machen im Gesamtbild nur eine kleine Fläche
aus. Der Rest der Waldfläche ist mit ökologisch wertvollem Kalkbuchenwald
bestockt, der bei Angriff der vorhandenen Struktur Windwurf gefährdet wäre.
Aus den vorliegenden Unterlagen sind für diese Flurstücke keine Ziel im
Sinne der Raumordnung zu erkennen (§ 1 Abs. 4 und 5 BauGB). Ebenso ist ein
öffentliches Interesse an der Entwicklung dieser Flurstücke in Richtung einer
Bebauung nicht erkennbar.
Bei der Abwägung ist die Erhaltung dieses Waldgrundstücks für das
Landschaftsbild, den Klimaschutz und der Landschaftspflege höher anzusetzen als
die privaten Interessen, die eine Bebauung beabsichtigen.
Der LB hat keine Einwände gegen eine ordnungsgemäße forstwirtschaftliche
Bewirtschaftung der Waldflächen.