Berichtsvorlage - 0747/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der  Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Landesregierung NRW hat im Juni ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Zurzeit läuft die Verbändeanhörung. In einer ausführlichen Stellungnahme haben die kommunalen Spitzenverbände die Zielsetzung des Gesetzesentwurfes ausdrücklich unterstützt. Gleichwohl werden die Auswirkungen auf die Kommunen kritisch gesehen und entsprechende Forderungen für eine Überarbeitung des Gesetzes gestellt. Im Folgenden werden die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes sowie die Verbändeforderungen zusammenfassend dargestellt.

 

 

Begründung

 

Eckpunkte des Klimaschutzgesetzes sind u.a.:

1.      Das Klimaschutzgesetz sorgt für eine gesetzliche Verankerung der Klimaschutzziele
in Nordrhein-Westfalen und schafft einen institutionellen Rahmen für die Erarbeitung und Umsetzung von Emissionsminderungs- und Anpassungsmaßnahmen.

2.       Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen soll bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden.

3.       Um die Klimaschutzziele zu erreichen, werden der Steigerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und der Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau Erneuerbarer Energien Vorrang eingeräumt.

4.      Die Landesregierung erstellt unter Beteiligung von gesellschaftlichen Gruppen einen Klimaschutzplan, der vom Landtag beschlossen wird. Der Klimaschutzplan wird erstmals im Jahr 2012 erstellt und danach alle fünf Jahre fortgeschrieben.

5.       Die Klimaschutzziele sind im Landesentwicklungsplan und darauf aufbauend in den übrigen Raumordnungsplänen als Ziele der Raumordnung, und ansonsten als Grundsätze der Raumordnung zu konkretisieren.

6.      Die Landesregierung hat eine Vorbildfunktion bei der Erreichung der Klimaschutzziele und legt ein verbindliches Konzept vor, mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 zu erreichen.

7.      Es wird ein Klimaschutzrat eingesetzt, dem fünf herausragende
Persönlichkeiten aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen angehören. Der Klimaschutzrat achtet auf die Einhaltung der Klimaschutzziele und berät die Landesregierung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung des
Klimaschutzplans.

 

 

Klimaschutzplan

 

Auf der Basis des Klimaschutzgesetzes legt die Landesregierung dem Landtag

im Jahr 2011 einen Klimaschutzplan NRW vor. Der Klimaschutzplan besteht aus folgenden zentralen Elementen:

·          Zwischenziele zur Reduktion der Gesamtmenge von Treibhausgasen für

      den Zeitraum bis 2050;

·          Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Erhöhung der Energieeffizienz;

·          eine Aufteilung der zu erbringenden Beiträge auf einzelne Sektoren;

·          Strategien und Maßnahmen, um die Erreichung der Klimaschutzziele sowie

      der im Klimaschutzplan genannten Zwischenziele und sektoralen
      Zwischenziele sicherzustellen;

·          ein verbindliches Konzept für eine CO2-neutrale Landesverwaltung;

·          Strategien und Maßnahmen, um die negativen Auswirkungen des

      Klimawandels zu begrenzen.

 

 

Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung und Finanzlage der Gemeinden und Gemeindeverbände:

 

·          durch die Regelungen des § 5 werden sowohl die kommunale Selbstverwaltung als auch die Finanzlage der Gemeinden berührt;

·          die Verpflichtung zur Aufstellung von Klimaschutzkonzepten und die Umsetzung von Vorgaben des Klimaschutzplans stellt eine neue kommunale Aufgabe dar;

·          die Kommunen und die Träger der Regionalplanung richten ihre Bauleit- und Regionalplanung an den von Ihnen erstellten Klimaschutzkonzepten aus;

·          die Klimaschutzkonzepte sind erstmals innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes fertig zu stellen.

 

 

Forderungen der Spitzenverbände sind u.a.:

 

·          das Konexitätsprinzip muss auch für das Klimaschutzgesetz gelten, d.h. zusätzliche Kosten sind vom Land zu tragen;

·          die wirtschaftlichen Betätigungsfelder der Kommunen (Stadtwerke, Abfallwirtschaft, etc.) müssen erhalten bleiben;

·          Klimaschutzziele in der Raumordnung und Regionalplanung dürfen nicht als Vorwand für das Unterlaufen der kommunalen Planungshoheit genutzt werden (Priorisierung von Klimaschutzbelangen);

·          Kommunen, die sich in der Hauhaltssicherung oder der vorläufigen Haushaltsführung befinden, müssen in die Lage versetzt werden, nachweislich rentierliche Klimaschutzmaßnahmen (z.B. energetische Gebäudesanierung) durchführen zu können;

·          neben Energieeffizienzmaßnahmen müssen zukünftig auch Maßnahmen zur notwendigen Klimaanpassung (Schutz und Vorsorge vor Gesundheitsgefahren durch extreme Hitzeperioden, Hochwassergefahren, Sturmschäden, etc.) gefördert werden;

·          die vorhandenen Beratungsstrukturen für die Kommunen (Servicestelle Kommunaler Klimaschutz, Klimanetzwerk), sind beizubehalten bzw. auszubauen.

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

22.09.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen nimmt das Bemühen der Landesregierung um ein Klimaschutzgesetz zur Kenntnis. Der Haupt- und Finanzausschuss fordert – wie die kommunalen Spitzenverbände – in diesem Zusammenhang eine vollständige Einhaltung der Konnexität. Neue Belastungen für die Kommunen durch das Gesetz müssen vollständig und auskömmlich durch das Land ersetzt werden.

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Landesregierung über diesen Haupt- und Finanzausschussbeschluss entsprechend zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

2

 

Erweitern

29.09.2011 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen