Beschlussvorlage - 0574/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Energiewende in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt; VB5/P - Projektmanagement; VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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14.07.2011
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06.10.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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14.09.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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15.09.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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21.09.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.09.2011
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.09.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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28.09.2011
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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29.09.2011
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.10.2011
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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Beschlussvorschlag
- Der Rat
billigt das in der Vorlage beschriebene Handlungs- und
Organisationskonzept zum Thema „Energiewende in Hagen“ und die
darin beschriebene Prioritätsliste.
- Der Rat beschließt die Weiterführung des European Energy Award®.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, zu den Einzelpunkten jeweils Umsetzungsstrategien bzw. Umsetzungsvorschläge gemeinsam mit den Tochterunternehmen zu entwickeln und den Ausschüssen und dem Rat, soweit notwendig ebenfalls den Aufsichtsgremien von Tochterunternehmen, zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Vor dem Hintergrund der
Atomkatastrophe in Fukushima und den bundespolitischen Entwicklungen auf dem
Energiesektor hat der Rat am 12.05.2011 eine Energiewende in Hagen
gefordert. Durch den zukünftigen
Verzicht auf Kernenergie und ohne zusätzlichen Kohlestrom soll die Energiewende
durch eine strategische Neuausrichtung in den Handlungsfeldern
Energieeinsparung, Verbesserung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer
Energien erreicht werden. Hierzu wurde von den Fraktionen eine Reihe von
Vorschlägen diskutiert. U.a. soll die komplette Stromversorgung der
Stadtverwaltung, der kommunalen Liegenschaften und der städtischen
Töchtergesellschaften auf Ökostrom umgestellt werden. Des Weiteren wurden die
Mark-E /Enervie aufgefordert, verstärkt in regenerative Energien und in großem
Umfang in Blockheizkraftwerke und Windkraftanlagen zu investieren. Zudem wurde
die Verwaltung aufgefordert, eine Potentialerhebung zur Nutzung von
Erneuerbaren Energien und ein Solardachkataster unter Einschluss der
städtischen Liegenschaften für das Stadtgebiet zu erstellen. Zur Umsetzung
dieser Vorschläge werden im Folgenden ein Handlungs- und Organisationskonzept
mit Prioritätenliste vorgestellt sowie Vorschläge zum weiteren Vorgehen
unterbreitet.
Begründung
Durch die
Klimaschutz-Bestandsaufnahme im Rahmen der Arbeiten zum European Energy
Award® (eea® ) wurden Optimierungspotentiale
für eine weitere Steigerung der Energieeffizienz identifiziert und somit auch
zukünftige Einsparpotentiale für den städtischen Haushalt aufgezeigt
(energiepolitisches Handlungsprogramm). Dabei wurden folgende städtische
Handlungsfelder untersucht:
·
Kommunale
Entwicklungsplanung und Raumordnung (z.B. Bauleitplanung, Baubewilligung und
Kontrolle)
·
Kommunale
Gebäude und Anlagen (z.B. Energie- und Wassermanagement, Elektrizität)
·
Ver- und
Entsorgung (z.B. Nah- und Fernwärme, Energieeffizienz der Wasserversorgung,
Energieeffizienz aus Wasserreinigung, Energie aus Abfall)
·
Mobilität (z.B.
Mobilitätsmanagement, ÖPNV)
·
Interne
Organisation (z.B. Fuhrpark, Beschaffung)
·
Externe
Kommunikation und Kooperation (z.B. Marketing, Kooperationen)
Die vom Rat am 12.5.2011
beschlossene „Energiewende für Hagen“ und die mit dem Beschluss
vorgeschlagenen Handlungsfelder sind zum großen Teil deckungsgleich mit dem
20-Punkte Maßnahmenprogramm des European Energy Award® (Ratsbeschluss vom 22.03.2007). Da vorgesehen
ist, dass eea®-Verfahren fortzuführen, bietet es sich an, die Umsetzung des
Ratsauftrages in das prozessorientierte Verfahren des eea® einzubinden. Damit ließen sich sowohl die Vorteile eines
effizienten Steuerungs- und Controllinginstruments nutzen als auch gleichzeitig
die Maßnahmen unter Klimaschutzgesichtspunkten bewerten. Eine CO2-Startbilanz
und das entsprechende Programm liegen bereits vor. Darüber hinaus könnte das
standardisierte Label auch zur öffentlichkeitswirksamen Darstellung der Stadt
genutzt werden.
Für die von den Fraktionen
geforderte „Energiewende in Hagen“ reicht die Erarbeitung bzw.
Fortentwicklung des energiepolitischen Arbeitsprogramms auf der Grundlage des
eea®-Verfahrens allerdings nicht aus. Für eine Prioritätensetzung und
letztendlich auch für die Umsetzung konkreter Maßnahmen bedarf es zusätzlicher
Effizienzstrategien im privaten Wohngebäudebestand, im Bereich von Industrie
und Gewerbe sowie im Mobilitätssektor,
die jeweils zu etwa 1/3 am Endenergieverbrauch (Strom, Wärme) und damit am
CO2-Aufkommen beteiligt sind. Der Anteil der städtischen Gebäude am
Endenergieverbrauch ist mit etwa 1,5% vergleichsweise gering. Die Betrachtung
zeigt, dass die vom Rat geforderte Energiewende Effizienzstrategien und
Maßnahmen vor allem in den ersten drei Sektoren erfordert. Die Stadt müsste in
diesem Prozess eine wichtige Initiatorfunktion und die Koordination der
Prozesse übernehmen. Hierzu kann das eea®-Verfahren unterstützend eingesetzt
werden.
Organisation
Im Rahmen des eea®-Verfahrens wurde ein sogenanntes
Energieteam zusammengestellt, bestehend aus Fachleuten der Fachbereiche
Stadtentwicklung, Verkehrsplanung, Gebäudewirtschaft, Hagener
Entsorgungsbetrieb, Personal und Organisation, Mark-E AG, Hagener Straßenbahn
AG und Umweltamt. Dieses Verfahren hat sich bewährt.
Die Kosten für die externe
Moderation und die fachliche Begleitung im Rahmen der Folgeförderung des
eea®-Verfahrens wird für Nothaushaltkommunen zu rd. 90% aus Landesmitteln
finanziert. Die Zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 28.084,00 Euro. Der
städtische Eigenanteil in Höhe 3.084,- € (verteilt auf 3 Jahre) wird aus
Mitteln des Klimaschutzprogramms der Mark-E AG (Kooperationsvertrag)
kostenneutral für die Stadt finanziert.
Die
Federführung für den Arbeitskreis sollen gemeinsam VB3 und VB5 übernehmen.
Für den Aufbau
entsprechender Effizienzstrategien und die Umsetzung von Maßnahmen in den drei
o.a. externen Sektoren ist der Arbeitskreis bedarfsorientiert um die jeweiligen
Akteure zu erweitern. Über das gerade angelaufene EU-Projekt „LEAP“
1) und die Teilnahme der GWH
an einer möglichen EU-Förderung im Bereich Energieeinsparmodelle2)
besteht zudem die Möglichkeit, lokale Energieaktionen gemeinsam mit den
verschiedenen Akteuren aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit
für Hagen zu entwickeln.
1)
Genehmigtes EU-Projekt „Leadership for Energy
Action and Planning“
2)
EU-Interreg-Antrag
der GWH/VB3
Prioritätenliste / Einzelmaßnahmen
Die dem Rat am 12.5.2011
vorgestellten Maßnahmen müssen in eine Prioritätenreihenfolge eingepasst
werden. Die Verwaltung schlägt vor, Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern
vorrangig zu bearbeiten:
-
Energieeffizienz
und Energieeinsparung im Öffentlichen Sektor
-
Ausbau von
erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Windkraft) im öffentlichen und privaten
Sektor
-
Aufarbeitung von
Fördermöglichkeiten und Effizienzstrategien im privaten Wohngebäudebestand, im
Bereich von Industrie und Gewerbe sowie
im Mobilitätssektor gemeinsam mit den betroffenen Institutionen,
insbesondere unter Einbeziehung der Verbraucherberatung und der Wirtschafts-
und Servicegesellschaft des Handwerks mbH
Es
wird vorgeschlagen, den Arbeitskreis federführend zu beauftragen mit
-
Vorbereitung von
Entscheidungen in den Handlungsfeldern E-Mobilität, Nutzbarkeit von städtischen
Dachflächen für Solarenergie / Photovoltaik, Ausbau von Windenergie.
-
Finanzierungsmodelle
-
Weitere
Einsparmöglichkeiten im Energiebereich bei öffentlichen Gebäuden
In der Anlage 1 sind die Maßnahmen
aufgelistet, die im Rahmen der Arbeiten zum European Energy Award® identifiziert wurden. Konkret wird
vorgeschlagen, die Einzelmaßnahmen
1.1.2 Erstellung der Energie- und CO2-Bilanz (incl.
Verkehr)
1.3.1
FNP-Anpassung bzgl. Kyrill-Flächen,
Errichtung von Windkraftanlagen
1.4.1
Umsetzung des Energie-Wärme-Gesetzes
(gemeinsam mit Bauordnung)
2.2.1
Einsatz erneuerbarer Energien, wenn
Heizungsanlage abgängig
3.2.1 Bürgerfonds / Klimaschutzbrief für lokale
Klimaschutzaktivitäten
3.2.4
Fernwärmeausbau bei Großverbrauchern und
Siedlungen
3.3.4
Ermittlung BHKW-Potentiale
4.1.1 Umsetzung
der Maßnahmenprogramme ÖPNV, Radverkehr und
Mobilitätsberatung
4.2.1.
E-Mobilität (Ladestationen)
4.4.3 E-Mobilität
über Förderprogramme (Mark-E AG)
5.1.2
Klimaschutz als Aufgabe für UWA, STEA
und Rat
5.3.1
Klimaschutz mit städtischem Budget
6.1.1
Aufbau Internet-Seiten zum Thema
Erneuerbare Energien
6.3.1 Stromsparoffensive
in Öffentlichen Gebäuden; Beratung für andere private Institutionen und Gebäude
6.3.3
Schulkampagnen
darüber hinaus
-
e-Taxi- Leasing
gemeinsam mit Mark-E
-
MVA-Stromgewinnung
nunmehr vorrangig umzusetzen (siehe Anlage 1).
Zu der als unbedingt
notwendig erachteten Beratungs- und Umsetzungskonzeption für Energieeinsparung
und erneuerbare Energien im privaten Sektor (Wohnungen, Industrie/Gewerbe,
Mobilität) wird die Verwaltung nach der Sommerpause eine Konzeption vorlegen.
Mit den hier zu Beteiligenden / Akteuren sind entsprechende Gespräche zu führen
(Kreishandwerkerschaft, Industrie- und Handelskammer,
Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Wohnungsbauunternehmen,
Verbraucherberatung, Mark-E, Kreditinstitute etc.).
Zu den vom Rat beschlossenen weiteren Punkten folgende
Hinweise bzw. Vorschläge:
- Potentialerhebung zur Nutzung von Erneuerbaren
Energien, Ausbau Kraft-Wärme-Kopplung und Energieeinsparung
Die
Verwaltung schlägt vor, zunächst Gespräche mit möglichen Gutachterbüros sowie
der Energieagentur zu führen, inwieweit die vorliegenden Daten für eine Potentialerhebung
ausreichen. Im Übrigen prüft die Verwaltung, ob sie Investitionen in den angesprochenen
Handlungsfeldern bei Wirtschaftlichkeit und Berücksichtigung der Haushaltslage
selbst durchführt oder Dritten dies im Rahmen von Wettbewerb ermöglicht. Dazu
ist eine Kenntnis über Gesamtpotentiale hilfreich aber nicht Voraussetzung.
- Fortschreibung CO2-Bilanz
Wird im Rahmen European Energy Award® bearbeitet.
- Klimaschutzorientierter Konzessionsvertrag
Mit
der Mark-E wird die Verwaltung Gespräche über die Inhalte und die Fortführung
von Kooperations- und Konzessionsvertrag führen; ebenso sollen mit der Mark-E
Vereinbarungen über einen Anschluss der Stadt an den Klima-Fair-Tarif getroffen werden. Dem Rat ist
über die Gesprächsergebnisse zu berichten.
Finanzierung
Personalkosten:
Die Entwicklung und
Umsetzung des energiepolitischen Arbeitsprogramms wird im Rahmen der
Zuständigkeiten des „Energieteams“ erledigt. Die Umsetzung des Programms erfordert nach
Auffassung der Fachverwaltung zusätzliche
Personalkapazitäten im Umweltamt und bei der GWH. Die Verwaltung wird nach der
Sommerpause den politischen Gremien hierzu einen Vorschlag unterbreiten.
Sachkosten:
Investive Mittel für
energetische Sanierungsmaßnahmen sowie für
den Ausbau von regenerativen Energien werden im Zuge von
Einzelfallentscheidungen durch die jeweils zuständigen Fachdienststellen bzw.
extern Beteiligten beantragt.
EU-Mittel
Über die erwähnten
EU-Vorhaben sind evtl. geringfügige Finanzierungen von Personal- und Sachkosten
möglich.
Anlagen
Anlage
1: Maßnahmenpaket Energy Award
Anlage 2: Beantwortung der
Anfragen der SPD aus der Ratssitzung am 12.5.2011
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
|
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
x |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
|
|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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|
x |
konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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|
konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
x |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
|
Teilplan: |
5610 |
Bezeichnung: |
Umweltschutzmaßnahmen |
|
Produkt: |
1.56.10.06 |
Bezeichnung: |
Umweltplanung |
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
414100 414700 |
€ |
-
8.000,00 € -
1.028,00 € |
-
8.000,00 € -
1.028,00 € |
- 9.000,00
€ - 1.028,00
€ |
|
Aufwand
(+) |
542600 |
€ |
9.362,00
€ |
9.361,00
€ |
9.361,00
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
334,00 € |
333,00 € |
- 667,00
€ |
|
Kurzbegründung: |
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|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
x |
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
