Beschlussvorlage - 0742/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 92 - Im Langen Lohe - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagenhier: Einleitung gemäß § 1, Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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05.10.2011
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15.11.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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06.10.2011
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Bereit
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.09.2011
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09.11.2011
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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21.09.2011
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Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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27.09.2011
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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29.09.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 92 Im Langen Lohe zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.
Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Bereich nördlich der Mallnitzer Straße, zwischen dem Sportplatz Lohestraße im Norden, der Wohnbebauung an der Mallnitzer Straße im Süden, der Straße Im Langen Lohe im Westen und der Haßleyer Straße im Osten.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll bis zum Ende 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird ein Flächennutzungsplan Teiländerungsverfahren eingeleitet, welches eine Wohnbebauung auf der städtischen Pferdewiese und dem daran anschließenden Wald zwischen dem Lohesportplatz, dem Marktplatz Emst und der Bebauung Mallnitzer Straße bis zur Haßleyer Straße ermöglichen soll.
In Abänderung des Beschlussvorschlags in der Vorlage 0027/2011 Teiländerung Nr. 92 Im Langen Lohe zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen soll nunmehr der Geltungsbereich bis zur Haßleyer Straße erweitert werden.
Begründung
Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Bereich als Grünfläche, ein Teilbereich als Wald dargestellt.
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 25.02.2010 die Verwaltung beauftragt, unter Erhalt des Sportplatzes Lohestraße auf der verbleibenden Fläche (Pferdewiese) zwischen der Bebauung Mallnitzer Straße und dem Sportplatz Planungsrecht für eine Wohnbebauung mit Lärmschutz zu schaffen. Darauf hin wurde die Vorlage 0027/2011 Teiländerung Nr. 92 Im Langen Lohe zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen; hier: Einleitung gemäß § 1, Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im März 2011 in die Beratungsfolge gebracht. Die Bezirksvertretung Mitte hat am 09.03.2011 entsprechend des Beschlussvorschlags beschlossen. Der Landschaftsbeirat hat am 22.03.2011 die Einleitung des Verfahrens abgelehnt und der Umweltausschuss hat am 24.03.2011 unter der Maßgabe beschlossen, dass das Waldgrundstück aus dem Geltungsbereich herausgenommen wird. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 12.07.2011 die Verwaltung beauftragt, zur nächsten Sitzung eine Vorlage mit einer geänderten Begründung und Gebietsabgrenzung zu erarbeiten. Zielrichtung ist es, den Geltungsbereich auf das komplette Flurstück 451 bis zur Haßleyer Straße zu erweitern. Bisher lag dieses Flurstück nur teilweise im geplanten Geltungsbereich der FNP-Teiländerung und ist als Wald dargestellt. Ein entsprechender Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt für dieses Grundstück mit Schreiben vom 29.07.2011 vor.
Eine Teiländerung des Flächennutzungsplans von Grünfläche bzw. Wald in Wohnbaufläche ist von daher erforderlich. Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 08.10.2009 die Vorlage Neue Wohn- und Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan Vorentwurf der Stadt Hagen (Vorlage: 1226/2007) beschlossen. Bestandteil dieses Beschlusses war, die Waldfläche weiterhin als Wald darzustellen. In Abänderung dieses Beschlusses soll nun ein Teil der Fläche als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Im Landschaftsplan der Stadt Hagen ist die Waldfläche als Landschaftsschutzgebiet Emst / westlich der A 45 festgesetzt. Sowohl die Befreiung vom Landschaftsschutz, als auch ein Waldumwandlungsverfahren sind erforderlich.
Parallel zu dem FNP-Änderungsverfahren werden zur planungsrechtlichen Absicherung das Bebauungsplanverfahren Nr. 1/11 Wohnbebauung Emst Im Langen Lohe und das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren Nr. 9/11 Habichtsweg mit entsprechender Zielsetzung durchgeführt.

21.09.2011 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat lehnt die Teiländerung Nr. 92 –Im Langen Lohe
ab und regt an, die Teiländerung auf die ursprüngliche Änderung, die
„Pferdewiese“, zu beschränken.
Erläuterung:
Die Teiländerung ist über die „Pferdewiese“ hinaus auf die
Flurstücke 450, 451, 485 und 480 ausgedehnt worden. Das Flurstück 451 ist im
Landschaftsplan der Stadt Hagen als Landschaftsschutzgebiet
„Emst/westlich der A 45“ (Nr.1.2.2.24) ausgewiesen.
In der Vorlage auf Seite 2 „Begründung“ wird festgestellt,
dass entlang des Habichtsweges und der Haßleyer Straße das Flurstück 451 mit
Nadelbäumen bewaldet ist. Das trifft nicht zu. Die Nadelbäume befinden sich
überwiegend im inneren Bereich und machen im Gesamtbild nur eine kleine Fläche
aus. Der Rest der Waldfläche ist mit ökologisch wertvollem Kalkbuchenwald
bestockt, der bei Angriff der vorhandenen Struktur Windwurf gefährdet wäre.
Aus den vorliegenden Unterlagen sind für diese Flurstücke keine Ziel im
Sinne der Raumordnung zu erkennen (§ 1 Abs. 4 und 5 BauGB). Ebenso ist ein öffentliches
Interesse an der Entwicklung dieser Flurstücke in Richtung einer Bebauung nicht
erkennbar.
Bei der Abwägung ist die Erhaltung dieses Waldgrundstücks für das
Landschaftsbild, den Klimaschutz und der Landschaftspflege höher anzusetzen als
die privaten Interessen, die eine Bebauung beabsichtigen.
29.09.2011 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der
Umweltausschuss stimmt grundsätzlich der Teiländerung Nr. 92 - Im Langen Lohe
– unter der Maßgabe zu, dass die Abgrenzung des Gebietes entlang des
Grundstücks Gemarkung Eppenhausen Flur 8 Flurstück 426 erfolgt. Darüber hinaus
ist das Waldgrundstück Gemarkung Eppenhausen Flur 7 Flurstück 451 des
Landschaftsschutzgebietes 1.2.2.24 „Emst/westlich der A 45“ nicht
Bestandteil des Geltungsbereiches.