Beschlussvorlage - 0830/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildungs- und Teilhabepaket - Einrichtung von Schulsozialarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beteiligt:
- FB11 - Personal und Organisation; FB20 - Finanzen und Controlling; FB40 - Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
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|
Lenkungsgruppe
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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20.09.2011
| |||
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.09.2011
| |||
|
●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Vorberatung
|
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28.09.2011
| |||
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
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|
|
28.09.2011
| |||
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●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
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19.10.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
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06.10.2011
| |||
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
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12.10.2011
| |||
|
●
Geplant
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Bezirksvertretung Haspe
|
Vorberatung
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|
13.10.2011
| |||
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Vorberatung
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|
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19.10.2011
| |||
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●
Erledigt
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|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
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09.11.2011
|
Beschlussvorschlag
- Die Einrichtung
von Schulsozialarbeit in Hagen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes
wird für den Zeitraum der Refinanzierung durch Bundesmittel (derzeit 31.12.2013) beschlossen.
- Die
Transferaufwendungen sowie die Personal- und Sachkosten werden für die
Haushaltsplanung 2012 / 2013 berücksichtigt.
- Mit den freien
Trägern werden –wie dargestellt – Leistungsvereinbarungen
abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist
eine Verwendung des Entlastungsbetrages bei den Kosten der Unterkunft auch für
den Einsatz von Schulsozialarbeitern vorgesehen.
Refinanziert
wird den Kommunen die neue Leistung
durch eine Erhöhung des Bundesanteils der KdU.
Befristet
für die Dauer der Bundesfinanzierung sollen insgesamt 20 Vollzeitstellen für
Schulsozialarbeit geschaffen werden.
Begründung
1. Anlass
Im Rahmen des Bildungs-
und Teilhabepaketes ist eine Verwendung des Entlastungsbetrages bei den Kosten
der Unterkunft im Rahmen des SGB II auch für den Einsatz von
Schulsozialarbeitern vorgesehen.
Refinanziert wird den
Kommunen die neue Leistung durch eine
Erhöhung des Bundesanteils der Kosten der Unterkunft.
Für die zusätzlichen
Leistungen Mittagessen Hortkinder und Schulsozialarbeiter ist eine Entlastung der Kommune in Höhe
von 2,8 Prozentpunkten (befristet bis zum 31.12.2013) vorgesehen.
Da es nur noch 7
Hortkinder in Hagen gibt (auslaufendes Modell) stehen z.Z. ca. 1,3 Mio. aus
Bundesmitteln für die Einrichtung von Schulsozialarbeit zur Verfügung.
Bei durchschnittlichen
Kosten von 60.000 € pro Stelle (Arbeitgeberbrutto zzgl. Kosten des
Arbeitsplatzes und einer Sachausstattung von 2.500 € pro Vollzeitstelle)
entstehen bei 20 Schulsozialarbeiterstellen (einschließlich einer Koordinationsstelle)
Kosten in Höhe von 1,216 Mio €. Auch bei rückläufigen Kosten der
Unterkunft ist bis 2013 eine Refinanzierung über Bundesmittel gesichert.
2. Problemstellung Nachhaltigkeit
Die Kostenentlastung der
Kommunen ist in diesem Falle bis zum Ende des Jahres 2013 befristet. Danach
können aus Sicht des Bundes die Kommunen auf Grund der dann einsetzenden
Entlastung bei der Grundsicherung die Kosten weiter übernehmen. Dieser
Entlastungsbetrag ist bei der finanziellen Situation der Stadt Hagen zwingend
und in voller Höhe zur Haushaltskonsolidierung einzusetzen.
Der Städtetag sowie das
Land NRW fordert vom Bund allerdings die Sicherstellung einer nachhaltigen
Finanzierung ab 2014.
Bei diesen
Rahmenbedingungen kann die Einrichtung von Schulsozialarbeit zunächst nur für
den (noch verbleibenden) Zeitraum von zwei Jahren erfolgen.
3.
Anforderungen an die
Finanzierung der Schulsozialarbeit aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
Seitens
des Bundes gibt es keine konzeptionellen Vorgaben für die Umsetzung der Schulsozialarbeit. In
einem gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und
Soziales, des Schulministeriums und des Jugendministeriums werden allerdings
Hinweise zur Umsetzung gegeben.
Demnach ist dieses Programm Teil einer „präventiven Arbeitsmarkt-,
Bildungs- und Sozialpolitik“ und soll folgende Ziele verfolgen:
- die arbeitsmarktliche und gesellschaftliche Integration durch Bildung fördern
und
- zum Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere Bildungsarmut und sozialer Exklusion beitragen
Damit die Zielgruppenorientierung in Bezug auf das Bildungs- und Teilhabepaket
nachweisbar ist, wird „eine regionale Schwerpunktsetzung auf örtliche
Problembezirke erwartet“
Als eine konkrete Aufgabe der Schulsozialarbeiter wird die Beratung /
Vermittlung / Vernetzung bez. der Leistungen des BuT benannt. Unter Nutzung
vorhandener Vernetzungsstrukturen sollen kommunale
„Präventionsketten“ auf- und ausgebaut werden.
Deutlich wird darauf hingewiesen, dass nur zusätzliche Angebote finanzierbar
sind.
Gleichzeitig wird dringend empfohlen, eine Zielsteuerung und eine Dokumentation
der Ausgaben – auch im Hinblick auf die eingeforderte Finanzierung durch
den Bund ab 2014 - sicherzustellen. Es
wird angeraten, „die Mittelverwendung im Einzelnen nachzuhalten“.
Grundlage der weiteren Überlegungen muss es daher sein,
- die Empfehlungen zur finanziellen Dokumentation zu beachten
- bei der Konzeptgestaltung die Hinweise des Runderlasses unter
Berücksichtigung der örtlichen Situation umzusetzen.
4. Derzeitige Schulsozialarbeit in Hagen
Schulsozialarbeit findet
in Hagen ausschließlich im Rahmen landesfinanzierter Stellen
(Hauptschulprogramm bzw. umgewandelte Lehrerstellen z.B. am Fichte Gymnasium, K.K. Berufskolleg oder
Cuno II) sowie an den Gesamtschulen statt.
Ergänzt wird diese
Schulsozialarbeit durch Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs von der Schule
in den Beruf, z.B. Berufseinstiegbegleiter (auch im Rahmen von Bildungsketten)
etc., die bei den Trägern der Jugendberufshilfe angesiedelt sind.
5. Bedarfssituation
Auf Grund der
Maßnahmenvielfalt im Arbeitsfeld Übergang Schule / Beruf wird sowohl seitens
des Fachbereiches Jugend und Soziales als auch von der Schulaufsicht und den
Trägern derzeit in diesem Bereich kein Bedarf an zusätzlicher Schulsozialarbeit
gesehen.
Nach den vorliegenden
Erfahrungen gibt es einen immens steigenden Bedarf bei der sozialen Integration
und bei der Bildungsförderung sowohl im Primarbereich als auch im Bereich der
Sek. I in den Jahrgangsstufen 5 und 6,
jeweils einschließlich der Förderschulen.
6. Konzeptansatz
Auf Grund der Vielfältigkeit
der Ansätze von Schulsozialarbeit ist eine eindeutige Schwerpunktsetzung und
eine Aufgabenbeschreibung auch im Hinblick auf die Hinweise des Landes
erforderlich.
Ein sinnstiftender Ansatzpunkt wird durch die Verzahnung erzieherischer Hilfen
/ ASD mit einem präventiv ausgerichteten Ansatz der Schulsozialarbeit als
Baustein im Anschluss an die Angebote früher Hilfen und der pädagogischen
Betreuung und Förderung im Bereich der Kindertageseinrichtungen /
Familienzentren gesehen.
Hierbei sollte Schulsozialarbeit
als Baustein einer Präventionskette entwickelt und erprobt werden.
Insoweit ist als
Voraussetzung die Steuerung und Koordination durch die Kommune unbedingt
erforderlich.
Als weiterere Schwerpunkte
sind die Bildungsförderung (einschließlich der Beratung und Vernetzung bez. der
Umsetzung des Bildungspaketes), die Gestaltung des Übergangs Kita –
Grundschule, Grundschule - Sek. I sowie die soziale Integration und die
Übergangsgestaltung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 zu benennen.
Die Schulsozialarbeit im
Rahmen des BuT Paketes muss sich durch diese Konzeptschwerpunkte deutlich von
den obligatorischen Konzepten der Schulsozialarbeit unterscheiden.
7. Aufgabenbeschreibung
Eine
differenzierte Aufgabenbeschreibung wird nach Abstimmung mit den Schulen und
den Trägern im Rahmen einer Leistungsvereinbarung vorgenommen.
Folgende Eckpunkte werden dabei berücksichtigt:
- Beratung der Eltern in den Übergangsphasen Kindertageseinrichtung –
Grundschule - Sekundarstufe
- Feststellung von Förderbedarfen durch Austausch mit Schule und Allgemeinen
Sozialdienst (ASD)
- Aufbau / Ausbau einer Netzwerkstruktur im Stadtteil zur Förderung von
Familien und Kindern
- Organisation von Förderangeboten für Gruppen durch Aktivierung von Ressourcen
an der Schule / im Stadtteil
- Organisation / Angebot von Elternarbeit / Elterntrainings
- Austausch mit Schule / mit dem ASD über individuelle Fördermöglichkeiten
- Information der Eltern über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaktetes
- Information über Freizeitangebote und Förderangebote für Eltern und / oder
Kinder
- Teilnahme an Teamsitzungen des regional zuständigen ASD-Teams sowie beratende
Teilnahme an Schul-/Lehrerkonferenzen (soweit für die Aufgabenerfüllung
erforderlich), z.B. Integration / Sanktionierung von Schülern, Schulabstinenz
etc.)
- Teilnahme an Stadtteilkonferenz etc. soweit vorhanden.
- Teilnahme an Besprechungen der Schulsozialarbeiter des Bildungs- und
Teilhabepaketes
8. Strukturelle Einbindung
Als Bindeglied zwischen
Schule und Jugendhilfe ist eine Einbindung in die Schule durch
Teilnahme(-möglichkeit) an der Lehrerkonferenz sinnvoll.
Um eine wirkungsvolle
Vernetzung mit den erzieherischen Hilfen und einer Abstimmung der präventiven
Hilfen zu erreichen, ist ein regelmäßiger Austausch mit den regional
zuständigen ASD Teams erforderlich.
Die Arbeit der Schulsozialarbeiter BuT wird durch eine Koordinationsstelle
begleitet.
Die Koordinationsstelle
gestaltet
- die Trägerkooperation und die Vernetzung mit dem ASD,
- ist Ansprechpartner für die beteiligten Schulen,
- sichert die fachlichen Standards,
- ist für die Qualitätsentwicklung, Dokumentation und Evaluation zuständig.
Diese Koordinationsstelle
sowie die Schulsozialarbeiterstellen in kommunaler Trägerschaft werden organisatorisch
bei 55 angebunden und dem Regionalen Bildungsbüro angeschlossen.
Hierdurch wird auch
gegenüber den Schulen der Charakter der Kooperation dokumentiert, das Regionale
Bildungsbüro erfährt eine sinnvolle Ergänzung.
9. Prioritätenbildung
Um den Vorgaben des BuT-Paketes zu entsprechen, ist eine sozialräumliche
Schwerpunktsetzung erforderlich.
Zur Entscheidungsfindung wurden folgende Indikatoren zu Grunde gelegt:
- Schulen in Stadtteilen
mit hoher SGB II – Dichte
- Schulen in den künftigen oder
bisherigen Programmgebieten Soziale Stadt
- Schulen mit
überdurchschnittlichen Hilfefällen im Bereich der Erziehungshilfe und § 35a
(seelische Behinderung)
- Schulen, die aus Sicht
von Schulaufsicht über eine erhöhte Zahl von Schülern mit Förderbedarf verfügen.
In Abstimmung mit der Schulaufsicht werden Förderschulen, Grundschulen,
Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen berücksichtigt. Je nach Größe der
Schule werden auch 0,5 Stellen eingeplant oder alternativ der Einsatz eines
Schulsozialarbeiters für zwei benachbarte Schulen.
10. Schulstandorte
Die Liste
der Schulstandorte ist als Anlage beigefügt.
11. Trägerschaften
Die
Koordinierungsstelle sowie 9,0
Schulsozialarbeiterstellen werden bei der Stadt Hagen angebunden. Kriterium für
die Anbindung bei der Stadt ist die Anzahl der ASD Fälle. Durch die Anbindung
beim Fachbereich Jugend und Soziales wird eine enge Verzahnung mit den
jeweiligen ASD Teams erreicht.
10,0 weitere Schulsozialarbeiterstellen werden bei freien Trägern angesiedelt.
Um die Eigenständigkeit der Schulsozialarbeit strukturell zu erhalten, soll die
gleichzeitige Trägerschaft von Schulsozialarbeit und OGS oder Erziehungshilfen an einer Schule in der
Regel vermieden werden.
12. bisherige Abstimmung
Eine
Abstimmung mit der Schulaufsicht und den vorgesehenen Schulen ist sowohl
hinsichtlich des Standortes als auch bezüglich der konzeptionellen Ausrichtung
erfolgt.
Mit den Trägern ist eine grundsätzliche Konzeptabstimmung erfolgt. Derzeit
werden von den interessierten Trägern Interessensbekundungen bezüglich der
Übernahme der Trägerschaft an den Schulstandorten erwartet.
13. Weiteres Vorgehen
In den
weiteren Abstimmungsrunden wird das Ziel verfolgt, eine möglichst
einvernehmliche Lösung zu den Trägerschaften mit den Schulen und den Trägern zu
erreichen.
Nach der Beschlussfassung durch den Rat werden mit den Trägern
Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Kostenerstattung erfolgt auf der
Basis der durchschnittlichen Gehaltskosten nach dem Sozialarbeitertarifvertrag
zzgl. Kosten des Arbeitsplatzes / Overheadkosten. Pro vollzeitverrechneter
Stelle ist ein Sachkostenbudget von 2.500 € vorgesehen.
14. zeitliche Realisierung
Unter Berücksichtigung der
Beratungsfolge und der anschließenden Stellenbesetzungsverfahren ist eine
Realisierung zum 1.1.2012 realistisch.
15.
Finanzielle Auswirkungen
Die
Maßnahme ist durch die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft
bis zum 31.12.2013 kostenneutral. Nach derzeitigem Stand beträgt der Entlastungsbetrag
des Bundes für die Einrichtung von Schulsozialarbeit etwa 1,3 Mio. €. Da
auf Grund der aktuellen Fallzahlen bei den Kosten der Unterkunft abgerechnet
wird, ist eine Schwankungsreserve bei der Ausgabenplanung berücksichtigt
worden.
Folgende jährliche Kosten sind bei den
finanziellen Auswirkungen berücksichtigt:
|
Kostenplanung
Schulsozialarbeit |
|
|
Erstattung
Personalkosten 10 Vollzeitstelllen, 15 x Arbeitsplatzkosten, 2.500 € Sachaufwand
pro Vollzeitstelle |
607.750 € |
|
Personalkosten
Stadt (9 x S 11; 1 x S 12) |
438.900 € |
|
Arbeitsplatzkosten
15 x 9.650 € |
144.750 € |
|
Sachkosten
Schulsozialarbeit Stadt 10 x 2.500
€ |
25.000 |
|
Summe
Ausgaben |
1.216.400 € |
|
Refinanzierung
Bundesanteil Kosten der Unterkunft |
-1.300.000 € |
|
Eigenanteil |
-83.600 € |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
|
|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
|
X |
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen: |
|
|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
|
Maßnahme |
|
|
X |
konsumtive
Maßnahme |
|
|
investive
Maßnahme |
|
|
konsumtive
und investive Maßnahme |
|
Rechtscharakter |
|
|
|
Auftragsangelegenheit |
|
|
Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
|
X |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
|
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
|
|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
|
Teilplan: |
1.31.12 |
Bezeichnung: |
Grundsicherung SGB II |
|
Produkt: |
1.31.12.03 |
Bezeichnung: |
Unterkunft und Heizung |
|
Kostenstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
449105 |
€ |
-1.300.000 € |
--1.300.000 € |
0 € |
|
Aufwand
(+) |
0 |
0 € |
€ |
€ |
0 € |
|
Eigenanteil |
0 |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Teilplan: |
1.36.20 |
Bezeichnung: |
Jugendarbeit |
|
Produkt: |
N.N. |
Bezeichnung: |
Schulsozialarbeit |
|
Kostenstelle: |
N.N. |
Bezeichnung: |
Schulsozialarbeit |
|
|
Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Ertrag
(-) |
|
0 € |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
531.800 |
0 € |
607.750 € |
607.750 € |
0 € |
|
Aufwand
(+) |
501950 |
0 € |
12.500 € |
12.500 € |
0 € |
|
Aufwand
(+) |
529100 |
0 |
12.500 € |
12.500 € |
0 € |
|
Aufwand
(+) |
Personal- und Arbeitsplatzkosten. |
0 |
583.650 |
583.650 |
0 € |
|
Eigenanteil |
0 |
€ |
-83.600€ |
-83.600€ |
0 € |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
X |
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
|
Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
|
|
Finanzstelle: |
|
Bezeichnung: |
|
|
|
Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
|
Einzahlung(-) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Auszahlung
(+) |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Eigenanteil |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
|
Kurzbegründung: |
|
|
|
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
|
|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
|
|
|
|
|
|
|
4.
Folgekosten:
|
a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
|
b)
Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
9 |
Stellen |
S 11 |
sind im
Stellenplan |
2012 |
einzurichten. |
|
1 |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
S 12 |
sind im
Stellenplan |
2012 |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
13,4 kB
|
