Beschlussvorlage - 0088/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen - Hohenlimburg vom 16.3.2001 hier: Einmalige Verschiebung des verkaufsoffenen Sonntags im Rahmen der Osterkirmes auf den 17.4.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Hans Sporkert
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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16.02.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.02.2005
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Beschlussvorschlag
Durch eine Verschiebung der
Osterkirmes in Hohenlimburg ist die Änderung eines an die Osterkirmes
gekoppelten verkaufsoffenen Sonntags erforderlich.
Die 1. Ordnungsbehördliche
Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Hagen
über die Regelung besonderer Öffnungszeiten für den Stadtteil Hagen –
Hohenlimburg anläßlich der Osterkirmes 2005, die als Anlage Gegenstand der
Vorlage ist, wird erlassen.
Sachverhalt
Begründung:
Durch Dringlichkeitsbeschluss des Haupt- und
Finanzausschusses der Stadt Hagen vom 15.3.2001 ist im Rahmen der Ordnungsbehördlichen
Verordnung vom 19.3.2001 festgesetzt worden, dass die Verkaufsstellen im
Innenstadtbereich des Stadtteils Hohenlimburg aus Anlass der Osterkirmes an
jedem 3. Sonntag vor Ostern geöffnet sein
dürfen.
In diesem Jahr fällt der 3. Sonntag vor Ostern auf den
6.3.2005.
Die Werbegemeinschaft Hohenlimburg e.V. hat beantragt, den
verkaufsoffenen Sonntag auf den 17.4.2005 zu verlegen, da die diesjährige Osterkirmes auf den 15.- 18.4.2005 verlegt
worden ist. Die Verlegung der Kirmes war erforderlich, da bei dem frühen Zeitpunkt des Osterfestes mit einer
Gefährdung durch das Lennehochwasser gerechnet wird. Da der verkaufsoffenene
Sonntag zwingend an diese Veranstaltung gekoppelt ist, muß die
Ordnungsbehördliche Verordnung für das laufende Jahr entsprechend geändert
werden.
Es wird daher gebeten, die als Anlage beigefügte
Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Anlage
1. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über
die Regelung besonderer Öffnungszeiten vom 16.03.2001, für den Stadtteil
Hagne-Hohenlimburg, vom
Aufgrund des § 14 Abs. 1
Satz 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 28.11.1956 (BGBl. I S. 875),
zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den
Ladenschluss und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien
vom 02.06.2003 (BGBl. I.S. 744) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur
Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen
Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) vom 25.01.2000 (SGV. NRW. 281) zuletzt geändert
durch Verordnung vom 30.11.2004 (GV.NRW.S.747) und der §§ 1, 27 und 30 des
Gesetzes über den Aufbau und die Befugnisse der Ordnungsbehörden
Ordnungsbehördengesetz OBG vom 13.05.1980 (GV. NRW S.528; SGV. NRW 2060),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV. NRW S. 644), wird von der
Stadt Hagen als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt
Hagen vom folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
Artikel I
Nach § 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die
Regelung besonderer Öffnungszeiten vom 16.03.2001 wird folgender § 1 a
eingefügt:
Abweichend von §1 dürfen Verkaufsstellen im
Innenstadtbereich des Stadtteils Hagen-Hohenlimburg im Jahr 2005 am 17.04.2005 geöffnet sein.
Artikel
II
Diese Verordnung tritt eine Woche nach dem Tag ihrer
Verkündung in Kraft.
