Beschlussvorlage - 0831/2011
Grunddaten
- Betreff:
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Ablehnung des Nutzungsänderungsantrages: geplante Spielhalle mit drei Konzessionen auf ehemaligen Büroflächen im ersten Obergeschoss des Gebäudes Bergischer Ring 100
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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21.09.2011
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Sachverhalt
Begründung:
Vorabinformation:
Die Bezirksvertretung Mitte hat bereits die Ablehnung der Nutzungsänderung: Büroflächen in Spielhalle mit zwei Konzessionen (Bauvoranfrage) im Gebäude Bergischer Ring 100 zur Kenntnis genommen. (siehe Beschluss vom 9.3.2011, BVM/02/20011, Öffentlicher Teil, TOP 7.12, Drucksachen-Nr.:0182/2011 vom 24.2.2011)
Der Verwaltung liegt nunmehr folgender Nutzungsänderungsantrag vor:
Geplante Spielhalle mit drei Konzessionen auf den ehemaligen Büroflächen im ersten Obergeschoss des Gebäudes Bergischer Ring 100
Gemarkung Hagen, Flur 28, Flurstück 200.
Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 1/63/BA/0085/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 1.9.11.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt.
Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen bebauungsplanes Nr. 18/69 (234) Schwenke 2. Fassung 1. Änderung u.a. mit den Festsetzungen MK (Kerngebiet) und der textlichen Festsetzung Nr. 2b: Spielhallen sind nur ausnahmsweise zulässig.
Die Stadt Hagen weist bereits eine überdurchschnittliche Spielgerätedichte im Vergleich zum Landesdurchschnitt und im Vergleich zu benachbarten Großstädten auf (Quelle: Landesfachstelle Glückspielsucht). Daraus ist erkennbar, dass die Stadt Hagen in den vergangenen Jahren zahlreiche Ansiedlungsmöglichkeiten für Spielhallen geboten hat und diese auch entsprechend ausgeschöpft wurden. Vor dem Hintergrund immer weiter steigender Antragszahlen und der bereits vorhandenen Spielhallendichte sieht die Stadt Hagen es jedoch zur Vermeidung negativer städtebaulicher Folgewirkungen als zwingend notwendig an, die Ansiedlung von Spielhallen weitergehender als bisher zu steuern. Die Stadt Hagen erarbeitet daher zur Zeit ein Vergnügungsstättenkonzept. Die bisherigen Arbeitsergebnisse bestätigen erstens den oben genannten Befund und bestärken die Stadt Hagen in der Notwendigkeit weiterer Steuerungsmaßnahmen. Die stärkste Konzentration an Spielhallen befindet sich derzeit in der Innenstadt, insbesondere im Bereich des Hauptbahnhofes.
Aufgrund der Häufung von Spielhallen im und am Rande des Stadtzentrums wird einer ausnahmsweisen Zulässigkeit nicht zugestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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277,7 kB
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