Beschlussvorlage - 0776/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Radverkehr in der Fußgängerzone
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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21.09.2011
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Beschlussvorschlag
- Die Bezirksvertretung Mitte beschließt, für eine Erprobungsphase von einem Jahr die Fußgängerzonen in der Innenstadt zwischen 19.00 und 9.30 (Mo – Sa) sowie an Sonn- und Feiertagen für den Radverkehr freizugeben.
- Die für die Beschilderung erforderlichen Mittel in Höhe von ca. € 3.000 werden von der Bezirksvertretung Mitte bereitgestellt.
- Nach Ablauf der Erprobungsphase soll über eine dauerhafte Freigabe in diesem Zeitfenster sowie eine uneingeschränkte Freigabe einzelner Abschnitte beraten und entschieden werden.
- Die Umsetzung und der Beginn der Erprobungsphase erfolgen nach der Weihnachtssaison Anfang 2012.
Sachverhalt
Kurzfassung
Von
der bisher geltenden Regelung eines absoluten Radfahrverbots in den innerstädtischen
Fußgängerzonen soll zeitlich begrenzt abgewichen werden: Während der für den
Lieferverkehr freigegebenen Zeiten, in den dazwischen liegenden Nachtstunden
sowie an Sonn- und Feieretagen. Eine Erprobungsphase von einem Jahr soll zum
einen Aufschluss darüber geben, ob diese zeitlich begrenzte Freigabe Bestand
haben soll, zum anderen, ob auch eine abschnittsweise und zeitlich unbegrenzte
Freigabe auf Abschnitten mit laufendem Buslinienverkehr und auf ehemaligen Bustrassen
erlaubt werden soll.
Begründung
1. Anlass
Die
Bezirksvertretung Mitte hat die Verwaltung am 06.07.2011 mit der Prüfung der
rechtlichen Aspekte und Kosten einer Freigabe vorhandener und ehemaliger Bustrassen
in der Fußgängerzone für den Radverkehr sowie in der Marienstraße – probeweise
für 1 Jahr – beauftragt und um einen Städtevergleich zum Thema gebeten.
2. Ausgangslage
Radfahren
spielt in Hagen nach wie vor eine untergeordnete Rolle – legt man den Anteil
des Radverkehrs am alltäglichen Verkehrsaufkommen zugrunde. Lediglich periphere
Freizeitrouten entlang von Ruhr und Lenne haben im regionalen Radverkehrsnetz
eine z. T. hervorragende Bedeutung. Der Trend zu einer verstärkten Nutzung des
Fahrrads im Alltag geht auch an Hagen nicht vorüber, stößt aber hier –
nicht nur aus topographischen Gründen – häufig auf Hindernisse.
Die
Innenstadt liegt naturgemäß im Schnittpunkt gesamtstädtischer Verkehrsbeziehungen,
im motorisierten Individualverkehr (PKW) werden die höchsten Verkehrsfrequenzen
auf dem Innenstadtring und seinen Zufahrtsstraßen erreicht, im ÖPNV gibt es
aufgrund des radial ausgerichteten Busnetzes die höchste Angebotsdichte. Eine
Vielzahl von Radrouten in den fahrradfreundlicheren Tallagen erreicht die Innenstadt,
führt aber an der Kernzone mit der höchsten Attraktivität vorbei.
Das
Straßennetz dieser Kernzone wurde in der Vergangenheit schrittweise aus dem
Verkehrsnetz herausgelöst und zu Fußgängerzonen umgestaltet und erweitert, die
auch für RadfahrerInnen tabu sind.
3. Radverkehr Innenstadt
Damit
ist die Kernzone der Innenstadt für RadfahrerInnen nur von den Randlagen
(Bergstraße, Volmeufer) über Stichverbindungen erreichbar.
Die
möglichen Anforderungen der VerkehrsteilnehmerInnen, die das Fahrrad im Alltag
nutzen (könnten) betreffen dabei die Fahrtzwecke
Einkaufen
Arbeiten
Schule
/ Ausbildung
Freizeit
sowohl
mit Zielen in der „Innenstadt / Kernzone“ als auch mit Zielen außerhalb
der Innenstadt und den Wunsch, die Innenstadt dann komfortabel durchqueren zu
können.
4. Lösungsalternativen: Radfahren in
den Fußgängerzonen
a)
Uneingeschränkte Freigabe
Vorteile:
Eine
vollständige Freigabe der Fußgängerzonen bedient alle vorgenannten Anforderungen
der VerkehrsteilnehmerInnen.
Der
Beschilderungsaufwand beschränkt sich auf Zusatzschilder mit der Freigabe für
den Radverkehr.
Nachteile:
Vor
allem in ausschließlich von FußgängerInnen genutzten Abschnitten der Fußgängerzonen
sind Konflikte mit RadfahrerInnen unvermeidlich (s. Stellungnahme der Polizei), es kann zu Gefährdungen und Unfällen
kommen. So ist der ältere Teil der Fußgängerzone in der Elberfelder Straße
intensiv möbliert und bietet keinen Spielraum für weitere Aktivitäten. Selbst
eine Vorschrift, Schritttempo zu fahren (praktisch auszuschließen und wenig
sinnvoll), würde diese Konflikte nicht entschärfen.
b)
Zeitlich begrenzte Freigabe
(während der Lieferzeiten
einschließlich Nachtstunden 19.00 – 9.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen)
Vorteile:
Während
der Geschäftszeiten (Ladenöffnungszeiten) und damit in der Zeit des größten
Fußgängeraufkommens bleibt das Radfahren in den Fußgängerzonen untersagt.
Beschäftigte und Schüler können zumeist zum Arbeitsbeginn / Schulbeginn die Fußgängerzonen
zu ihrem jeweiligen Ziel durchfahren. Die Beschilderung erzeugt keinen
wesentlichen Mehraufwand.
Nachteile:
Bestimmte
Anforderungen aus dem Radverkehr werden nicht bedient: Rückweg Arbeit / Schule,
Querung der Innenstadt-Kernzone in den Hauptverkehrszeiten.
c)
Abschnittsweise Freigabe
Vorteile:
Es
wird unterstellt, dass Teile der Fußgängerzonen sich für eine Freigabe für den
Radverkehr eignen,
- weil sie auch vom
ÖPNV genutzt werden (Badstraße, Körnerstraße, Elberfelder Straße,
Karl-Marx-Straße),
- weil sie als
ehemalige ÖPNV-Trassen einen großzügigen Straßenquerschnitt und erkennbar
unterschiedliche Pflasterungen aufweisen (Mittelstraße, Bahnhofstraße),
- weil sie eine
geringere Fußgängerfrequenz aufweisen (Marienstraße, Dahlenkampstraße).
Das
Konfliktpotenzial ist also gegenüber der Variante a) deutlich geringer.
Nachteile:
Die
Unterscheidung von für den Radverkehr freigegebener / nicht freigegebener
Fußgängerzone erfordert einen zusätzlichen Beschilderungsaufwand (vergleichbar:
„Linienverkehr frei“).
5. Rechtliche Bewertung
Für
eine zeit- oder teilweise Freigabe von Fußgängerzonen für den Radverkehr ist
auch in einer Erprobungsphase eine entsprechende Widmung erforderlich.
6. Position der Polizei
Mit
seinem Schreiben vom 15.10.2010 hat das Polizeipräsidium Hagen, Direktion Verkehr,
nachdrücklich auf das Konfliktpotenzial und die Unfallgefahren bei einer
Freigabe von Fußgängerzonen für den Radverkehr aufmerksam gemacht und sowohl
eine zeitweise als auch eine abschnittsweise Freigabe abgelehnt (Mitteilung an die Bezirksvertretung Mitte
am 23.11.2010).
6. Empfehlungen
a)
Uneingeschränkte Freigabe
Da
die Nachteile einer uneingeschränkten Freigabe der Fußgängerzonen für den
Radverkehr überwiegen und das Gefahrenpotenzial hoch ist, sollte auf diese
Variante verzichtet werden.
b) Zeitlich begrenzte Freigabe
Alle
Fußgängerzonen werden während der Lieferzeiten und in den Nachtstunden - also
zwischen 19.00 und 9.30 Uhr - sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig freigegeben.
Diese Freigabe erfolgt zunächst für eine Erprobungsphase von einem Jahr.
c)
Lückenschlüsse (ganztägig)
Neben
den tangentialen Radfahrrouten zur Durchquerung der Innenstadt (Hbf. - Eilpe
über Bergstraße oder entlang der Volme) fehlen entsprechende Querungsmöglichkeiten
in Ost-West-Richtung.
Nach
Ablauf der Erprobungsphase einer
zeitlichen Freigabe sollte deshalb erneut beraten und entschieden werden, ob
die Achse Badstraße – Körnerstraße
(Fußgängerzone mit Bus), Karl-Marx-Straße – Elberfelder Straße
(Fußgängerzone mit Bus) und Konkordiastraße für den Radverkehr freigegeben
werden soll.
Aus
/ in Richtung Eilpe über die Frankfurter Straße bietet sich die ehemalige Bustrasse
Mittelstraße bis zur Dahlenkampstraße /
Marienstraße als Ergänzung einer wichtigen innerstädtischen
Radverkehrsroute an.
Eine
Mitnutzung von Fußgängerzonen mit Linienverkehr durch den Radverkehr ist mit
der Hagener Straßenbahn abzustimmen.
Eine
wichtige innerstädtische Radroutenlücke sollte in diesem Zusammenhang durch Freigabe
der Fußgängerzone Bahnhofstraße
zwischen Graf-von-Galen-Ring und Stresemannstraße geschlossen werden.
Beide
Vorschläge b) und c) beachten die Bedenken der Polizei: Weder zu den Zeiten
erhöhten Fußgängeraufkommens noch auf „konfliktgeeigneten“
Abschnitten der Fußgängerzonen wird das Radfahren freigegeben. Die Probephase
(Variante b) soll allerdings Erkenntnisse liefern, ob es zu Beeinträchtigungen
und Konflikten zwischen FußgängerInnen und RadfahrerInnen kommt. Für Ziele in
der sogenannten Kernzone und in den nicht für den Radverkehr freigegebenen
Teilen der Fußgängerzonen ist „Absteigen / Schieben“ wegen der
geringen Entfernungen zumutbar.
Aufwand
und Kosten Variante b)
Zusatzschild
an allen 9 Schilderstandorten „Fußgängerzone“
„Radfahrer
frei von 19.00 bis 9.30 Uhr / an Sonn- und Feiertagen“
- Anzahl: 12
- Kosten: ca. €
3.000
Die
Finanzierung der anfallenden Kosten muss aus Mitteln der Bezirksvertretung
Mitte bestritten werden.
7. Städtevergleich
Im
März 2011 hat die Ortsgruppe Hagen des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs
(ADFC) eine Umfrage in größeren Städten des Ruhrgebiets durchgeführt, um zu erfahren,
ob und unter welchen Bedingungen dort Fußgängerzonen von RadfahrerInnen
mitgenutzt werden können.
Nach
dieser Erhebung ist Hagen die einzige Stadt, in der ein striktes Radfahrverbot
in Fußgängerzonen gilt. Eine tabellarische Übersicht über das Erhebungsergebnis
ist als Anlage beigefügt.
Anlage
Städtevergleich:
Freigabe von Fußgängerzonen für den Radverkehr
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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