Beschlussvorlage - 0718/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Hagen wird sich nicht an der Einführung eines Sozialtickets im VRR ab dem 01.11.2011 beteiligen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die vom VRR beschlossene Einführung eines Sozialtickets im ÖPNV würde in Hagen zu Mindereinnahmen beim Verkehrsunternehmen von ca. € 0,5 Mio. führen, die vom Aufgabenträger Stadt Hagen durch eine Erhöhung des Zuschusses auszugleichen wären. Nach § 82 GO NRW ist der Stadt Hagen aber die Übernahme neuer freiwilliger Aufgaben, dazu gehört auch die Einführung eines Sozialtickets, verwehrt.

 

Begründung

 

Das Sozialticket

 

Der Verwaltungsrat des VRR hat in seiner Sitzung am 19.07.2011 die Einführung eines Sozialtickets zunächst als Pilotprojekt beginnend am 01.11.2011 bis zum 31.12.2012 im VRR beschlossen. Mit dem Sozialticket sollen Bezieher sozialer Leistungen in die Lage versetzt werden, zu einem deutlich niedrigeren Preis gegenüber dem bisherigen Tarifniveau Mobilitätsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr innerhalb ihrer Gemeinde in Anspruch zu nehmen. (Der Sozialausschuss und der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Hagen wurden in ihren Sitzungen am 28.10. bzw. 03.11.2010 über die Planungen zur Einführung eines Sozialtickets im VRR bereits unterrichtet.) Zum berechtigten Personenkreis für den Erwerb eines Sozialtickets werden die Bezieher nachfolgender Sozialleistungen gezählt:

  • ALG II oder Sozialgeld nach SGB II
  • Leistungen nach SGB XII
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bundesversorgungsgesetz BVG
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Darüber hinaus Bezieher der folgenden Leistungen:

·          Wirtschaftliche Leistungen vom Jugendamt für junge Erwachsene

·          Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz WoGG

Das Sozialticket soll € 29,90 kosten und zu Fahrten innerhalb der Preisstufe A berechtigen (Stadtgebiet Hagen). Ansonsten gelten die gleichen Bedingungen wie für das Ticket1000 (ganztägige Nutzung, kostenfreie Mitnahme von einem Erwachsenen und max. 3 Kindern bis 14 Jahre nach 19:00 Uhr sowie an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ganztägig, Zusatztickets gemäß Regeltarif ermöglichen die Geltungsraumerweiterung, das Ticket ist persönlich ausgestellt und nicht übertragbar).

Der VRR geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass in Hagen bis zu 33.000 Berechtigte, nach früheren Schätzungen sogar bis zu 36.000 Berechtigte, ein Sozialticket in Anspruch nehmen könnten. Auf der Basis von Vergleichsdaten zum Dortmunder Sozialticket wird allerdings angenommen, dass lediglich rund 14-16 % der Anspruchsberechtigten tatsächlich ein Ticket erwerben werden.

 

Kosten für den ÖPNV-Aufgabenträger

 

Der auf der Basis der Inanspruchnahme errechnete Verlust, das heißt der über die Landesförderung (s. u.) hinaus von der Stadt Hagen als Aufgabenträger zusätzlich auszugleichende Betrag wird vom VRR mit einer Bandbreite von € 250.000-400.000 beziffert. Wegen der zahlreichen Unwägbarkeiten in der Kalkulation geht die Hagener Straßenbahn im ungünstigsten Fall von einer Mehrbelastung der Stadt Hagen von bis zu € 500.000 aus.

 

Da die VRR-Gremien den Verkehrsunternehmen den Ausgleich dieser Mindereinnahmen durch den Aufgabenträger (Stadt) zugesichert haben, kämen im ungünstigsten Fall Belastungen in Höhe von rund € 0,5 Mio. auf den städtischen Haushalt zu – über die jährlichen Zuschusszahlungen an die HVG hinaus.

 

Hinzu kommen auf der Seite der Stadt Hagen weitere Kosten für die Prüfung der Berechtigung durch städtische Ämter bzw. das Job-Center. Personelle Aufwendungen zur Ausstellung von Berechtigungsscheinen sind beim zuständigen Fachbereich Jugend und Soziales bzw. dem Job-Center nicht kalkuliert. Im Fall der Stadt Dortmund mussten – zum Vergleich – etwa 10.000 Anträge bearbeitet werden.

 

Mit der Befristung des Projekts bis zum 31.12.2012 soll insbesondere den Belangen der Nothaushaltsgemeinden Rechnung getragen werden und für jede Kommune eine Ausstiegsmöglichkeit (nach der Pilotphase) gegeben sein. Für eine Weiterführung des Projektes über den 31.12.2012 hinaus bedarf es zudem eines erneuten Verwaltungsratsbeschlusses des VRR.

 

Landeszuschuss

 

NRW hat für 2011 einen landesweiten Zuschuss von € 15 Mio. bereitgestellt und für 2012 € 30 Mio. (davon VRR: € 15 Mio.) in Aussicht gestellt. Eine Bezuschussung über die Pilotphase hinaus ist nicht geregelt.

 

Da trotz eines Landeszuschusses von € 15 Mio. (VRR) für das Jahr 2012 keine auskömmliche Finanzierung des Sozialtickets gewährleistet werden kann, wurde für die Gebietskörperschaften eine Klausel zur Ablehnung des Sozialtickets eingefügt. Danach können die kreisfreien Städte sowie die Kreise bis zum 30. September dem VRR mitteilen, wenn sie ein Sozialticket auch für eine Pilotphase nicht einführen wollen.

 

Verfahrensfragen

 

Zunächst hatte der VRR mit Schreiben vom 21.07.2011 die Aufgabenträger daher um eine Mitteilung bei einer beabsichtigten Nicht-Teilnahme am Sozialticket bis zum 30.09.2011 gebeten. Ein Ratsbeschluss sei hierfür nicht erforderlich.

 

Nach rechtlichen Bedenken der Bezirksregierung Düsseldorf zum Zustimmungsverfahren (bedeutet Nicht-Äußerung Zustimmung?) hat der VRR mit Schreiben vom 05.08.2011 die Aufgabenträger jetzt gebeten, ihre baldmöglichste (positive) Zustimmung zur Teilnahme zu erklären; hierzu sei ein Ratsbeschluss erforderlich. Die Frist richte sich nach dem Starttermin für das Sozialticket (01.11.2011) abzüglich einer Vorlaufzeit von vier Wochen (also bis Ende September).

 

Im Vorfeld hatten bereits mehrere Aufgabenträger mit Nothaushalt erklärt, sich nicht am Sozialticket als einer freiwilligen und damit für sie unzulässigen Ausgabe zu beteiligen.

 

In der Folge hat das Verkehrsministerium (MWEBWV) mit Schreiben vom 28.07.2011 gegenüber dem Innenminister erklärt, die für 2011 vom Land bereitgestellten € 15 Mio. würden aller Wahrscheinlichkeit nicht vollständig in Anspruch genommen. Bei einer Übertragung nicht verbrauchter 2011er-Mittel nach 2012 stünden diese den Aufgabenträger zusätzlich zu den € 30 Mio. zur Verfügung stehen, so dass mit den Landesmitteln eine ausreichende Finanzierung des Pilotprojekts auch für teilnehmende Nothaushaltskommunen gesichert sei.

 

Auch dann – so allerdings der VRR – würden die Landesmittel die kalkulierten Mindererlöse bei den Verkehrsunternehmen aber nicht vollständig ausgleichen (s. o.).

 

Am 04.08. schreibt der Innenminister an die Bezirksregierungen, dass er keine Bedenken gegen eine Teilnahme auch von Nothaushaltskommunen am Sozialticket habe, unterstellt allerdings, dass den Kommunen keine Mehrkosten im personellen Bereich, etwa für das Ausstellen von Berechtigungsnachweisen, entstehen und weist ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme auf der Grundlage einer eigenen Risikoabschätzung eigenverantwortlich entschieden werden müsse.

 

Da nach einer Risikoabschätzung für Hagen Unsicherheiten bestehen hinsichtlich

 

  • der tatsächlichen Höhe der Mindererlöse beim Verkehrsunternehmen,

 

  • der Höhe der verfügbaren Landesmittel wegen einer nicht bekannten Anzahl von teilnehmenden Kommunen / Kreisen,

 

  • der nicht verbindlich erklärten Übertragung von 2011er-Landesmitteln nach 2012 sowie

 

  • der fehlenden (finanziellen) Perspektive für eine Fortsetzung des Sozialtickets nach 2012

 

greifen für die Stadt Hagen die Merkmale einer nach § 82 GO NRW neuen und freiwilligen Aufgabe. Die Stadt Hagen wird sich daher nicht an der Einführung eines Sozialtickets im VRR beteiligen und dies dem VRR unverzüglich mitteilen.

 

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Beschlüsse

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22.09.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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28.09.2011 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - ungeändert beschlossen

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05.10.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.10.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen