Beschlussvorlage - 0574/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat billigt das in der Vorlage beschriebene Handlungs- und Organisationskonzept zum Thema „Energiewende in Hagen“ und die darin beschriebene Prioritätsliste.
  2. Der Rat beschließt die Weiterführung des European Energy Award®.
  3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zu den Einzelpunkten jeweils Umsetzungsstrategien bzw. Umsetzungsvorschläge gemeinsam mit den Tochterunternehmen zu entwickeln und den Ausschüssen und dem Rat, soweit notwendig ebenfalls den Aufsichtsgremien von Tochterunternehmen, zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Vor dem Hintergrund der Atomkatastrophe in Fukushima und den bundespolitischen Entwicklungen auf dem Energiesektor hat der Rat am 12.05.2011 eine Energiewende in Hagen gefordert.  Durch den zukünftigen Verzicht auf Kernenergie und ohne zusätzlichen Kohlestrom soll die Energiewende durch eine strategische Neuausrichtung in den Handlungsfeldern Energieeinsparung, Verbesserung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien erreicht werden. Hierzu wurde von den Fraktionen eine Reihe von Vorschlägen diskutiert. U.a. soll die komplette Stromversorgung der Stadtverwaltung, der kommunalen Liegenschaften und der städtischen Töchtergesellschaften auf Ökostrom umgestellt werden. Des Weiteren wurden die Mark-E /Enervie aufgefordert, verstärkt in regenerative Energien und in großem Umfang in Blockheizkraftwerke und Windkraftanlagen zu investieren. Zudem wurde die Verwaltung aufgefordert, eine Potentialerhebung zur Nutzung von Erneuerbaren Energien und ein Solardachkataster unter Einschluss der städtischen Liegenschaften für das Stadtgebiet zu erstellen. Zur Umsetzung dieser Vorschläge werden im Folgenden ein Handlungs- und Organisationskonzept mit Prioritätenliste vorgestellt sowie Vorschläge zum weiteren Vorgehen unterbreitet.

 

 

Begründung

Durch die Klimaschutz-Bestandsaufnahme im Rahmen der Arbeiten zum European Energy Award®  (eea® ) wurden Optimierungspotentiale für eine weitere Steigerung der Energieeffizienz identifiziert und somit auch zukünftige Einsparpotentiale für den städtischen Haushalt aufgezeigt (energiepolitisches Handlungsprogramm). Dabei wurden folgende städtische Handlungsfelder untersucht:

 

·          Kommunale Entwicklungsplanung und Raumordnung (z.B. Bauleitplanung, Baubewilligung und Kontrolle)

·          Kommunale Gebäude und Anlagen (z.B. Energie- und Wassermanagement, Elektrizität)

·          Ver- und Entsorgung (z.B. Nah- und Fernwärme, Energieeffizienz der Wasserversorgung, Energieeffizienz aus Wasserreinigung, Energie aus Abfall)

·          Mobilität (z.B. Mobilitätsmanagement, ÖPNV)

·          Interne Organisation (z.B. Fuhrpark, Beschaffung)

·          Externe Kommunikation und Kooperation (z.B. Marketing, Kooperationen)

 

Die vom Rat am 12.5.2011 beschlossene „Energiewende für Hagen“ und die mit dem Beschluss vorgeschlagenen Handlungsfelder sind zum großen Teil deckungsgleich mit dem 20-Punkte Maßnahmenprogramm des European Energy Award®  (Ratsbeschluss vom 22.03.2007). Da vorgesehen ist, dass eea®-Verfahren fortzuführen, bietet es sich an, die Umsetzung des Ratsauftrages in das prozessorientierte Verfahren des eea® einzubinden.  Damit ließen sich sowohl die Vorteile eines effizienten Steuerungs- und Controllinginstruments nutzen als auch gleichzeitig die Maßnahmen unter Klimaschutzgesichtspunkten bewerten. Eine CO2-Startbilanz und das entsprechende Programm liegen bereits vor. Darüber hinaus könnte das standardisierte Label auch zur öffentlichkeitswirksamen Darstellung der Stadt genutzt werden.

 

Für die von den Fraktionen geforderte „Energiewende in Hagen“ reicht die Erarbeitung bzw. Fortentwicklung des energiepolitischen Arbeitsprogramms auf der Grundlage des eea®-Verfahrens allerdings nicht aus. Für eine Prioritätensetzung und letztendlich auch für die Umsetzung konkreter Maßnahmen bedarf es zusätzlicher Effizienzstrategien im privaten Wohngebäudebestand, im Bereich von Industrie und Gewerbe sowie  im Mobilitätssektor, die jeweils zu etwa 1/3 am Endenergieverbrauch (Strom, Wärme) und damit am CO2-Aufkommen beteiligt sind. Der Anteil der städtischen Gebäude am Endenergieverbrauch ist mit etwa 1,5% vergleichsweise gering. Die Betrachtung zeigt, dass die vom Rat geforderte Energiewende Effizienzstrategien und Maßnahmen vor allem in den ersten drei Sektoren erfordert. Die Stadt müsste in diesem Prozess eine wichtige Initiatorfunktion und die Koordination der Prozesse übernehmen. Hierzu kann das eea®-Verfahren unterstützend eingesetzt werden.

 

Organisation

Im Rahmen des  eea®-Verfahrens wurde ein sogenanntes Energieteam zusammengestellt, bestehend aus Fachleuten der Fachbereiche Stadtentwicklung, Verkehrsplanung, Gebäudewirtschaft, Hagener Entsorgungsbetrieb, Personal und Organisation, Mark-E AG, Hagener Straßenbahn AG und Umweltamt. Dieses Verfahren hat sich bewährt.

 

Die Kosten für die externe Moderation und die fachliche Begleitung im Rahmen der Folgeförderung des eea®-Verfahrens wird für Nothaushaltkommunen zu rd. 90% aus Landesmitteln finanziert. Die Zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen 28.084,00 Euro. Der städtische Eigenanteil in Höhe 3.084,- € (verteilt auf 3 Jahre) wird aus Mitteln des Klimaschutzprogramms der Mark-E AG (Kooperationsvertrag) kostenneutral für die Stadt finanziert.

 

Die Federführung für den Arbeitskreis sollen gemeinsam VB3 und VB5 übernehmen.

 

Für den Aufbau entsprechender Effizienzstrategien und die Umsetzung von Maßnahmen in den drei o.a. externen Sektoren ist der Arbeitskreis bedarfsorientiert um die jeweiligen Akteure zu erweitern. Über das gerade angelaufene EU-Projekt „LEAP“ 1)  und die Teilnahme der GWH an einer möglichen EU-Förderung im Bereich Energieeinsparmodelle2) besteht zudem die Möglichkeit, lokale Energieaktionen gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit für Hagen zu entwickeln.

 

1)        Genehmigtes EU-Projekt „Leadership for Energy Action and Planning“

2)        EU-Interreg-Antrag der GWH/VB3

 

Prioritätenliste / Einzelmaßnahmen

Die dem Rat am 12.5.2011 vorgestellten Maßnahmen müssen in eine Prioritätenreihenfolge eingepasst werden. Die Verwaltung schlägt vor, Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern vorrangig zu bearbeiten:

 

-          Energieeffizienz und Energieeinsparung im Öffentlichen Sektor

-          Ausbau von erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Windkraft) im öffentlichen und privaten Sektor

-          Aufarbeitung von Fördermöglichkeiten und Effizienzstrategien im privaten Wohngebäudebestand, im Bereich von Industrie und Gewerbe sowie  im Mobilitätssektor gemeinsam mit den betroffenen Institutionen, insbesondere unter Einbeziehung der Verbraucherberatung und der Wirtschafts- und Servicegesellschaft des Handwerks mbH

 

Es wird vorgeschlagen, den Arbeitskreis federführend zu beauftragen mit

 

-          Vorbereitung von Entscheidungen in den Handlungsfeldern E-Mobilität, Nutzbarkeit von städtischen Dachflächen für Solarenergie / Photovoltaik, Ausbau von Windenergie. 

-          Finanzierungsmodelle

-          Weitere Einsparmöglichkeiten im Energiebereich bei öffentlichen Gebäuden

 

In der Anlage 1 sind die Maßnahmen aufgelistet, die im Rahmen der Arbeiten zum European Energy Award®  identifiziert wurden. Konkret wird vorgeschlagen, die Einzelmaßnahmen

 

1.1.2   Erstellung der Energie- und CO2-Bilanz (incl. Verkehr)

1.3.1   FNP-Anpassung bzgl. Kyrill-Flächen, Errichtung von Windkraftanlagen

1.4.1   Umsetzung des Energie-Wärme-Gesetzes

(gemeinsam mit Bauordnung)

2.2.1   Einsatz erneuerbarer Energien, wenn Heizungsanlage abgängig

3.2.1   Bürgerfonds / Klimaschutzbrief für lokale Klimaschutzaktivitäten

3.2.4   Fernwärmeausbau bei Großverbrauchern und Siedlungen

3.3.4   Ermittlung BHKW-Potentiale

4.1.1   Umsetzung der Maßnahmenprogramme ÖPNV, Radverkehr und
            Mobilitätsberatung

4.2.1. E-Mobilität (Ladestationen)

4.4.3   E-Mobilität über Förderprogramme (Mark-E AG)

5.1.2   Klimaschutz als Aufgabe für UWA, STEA und Rat

5.3.1   Klimaschutz mit städtischem Budget

6.1.1   Aufbau Internet-Seiten zum Thema Erneuerbare Energien

6.3.1   Stromsparoffensive in Öffentlichen Gebäuden; Beratung für andere private Institutionen und Gebäude

6.3.3   Schulkampagnen

 

darüber hinaus

-          e-Taxi- Leasing gemeinsam mit Mark-E

-          MVA-Stromgewinnung

 

 nunmehr vorrangig umzusetzen (siehe Anlage 1).

 

Zu der als unbedingt notwendig erachteten Beratungs- und Umsetzungskonzeption für Energieeinsparung und erneuerbare Energien im privaten Sektor (Wohnungen, Industrie/Gewerbe, Mobilität) wird die Verwaltung nach der Sommerpause eine Konzeption vorlegen. Mit den hier zu Beteiligenden / Akteuren sind entsprechende Gespräche zu führen (Kreishandwerkerschaft, Industrie- und Handelskammer, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Wohnungsbauunternehmen, Verbraucherberatung, Mark-E, Kreditinstitute etc.).

 

Zu den vom Rat  beschlossenen weiteren Punkten folgende Hinweise bzw. Vorschläge:

 

  1. Potentialerhebung zur Nutzung von Erneuerbaren Energien, Ausbau Kraft-Wärme-Kopplung und Energieeinsparung

 

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst Gespräche mit möglichen Gutachterbüros sowie der Energieagentur zu führen, inwieweit die vorliegenden Daten für eine Potentialerhebung ausreichen. Im Übrigen prüft die Verwaltung, ob sie  Investitionen in den angesprochenen Handlungsfeldern bei Wirtschaftlichkeit und Berücksichtigung der Haushaltslage selbst durchführt oder Dritten dies im Rahmen von Wettbewerb ermöglicht. Dazu ist eine Kenntnis über Gesamtpotentiale hilfreich aber nicht Voraussetzung.

 

  1. Fortschreibung CO2-Bilanz

 

Wird im Rahmen European Energy Award®  bearbeitet.

 

  1. Klimaschutzorientierter Konzessionsvertrag

 

Mit der Mark-E wird die Verwaltung Gespräche über die Inhalte und die Fortführung von Kooperations- und Konzessionsvertrag führen; ebenso sollen mit der Mark-E Vereinbarungen über einen Anschluss der Stadt an den  Klima-Fair-Tarif getroffen werden. Dem Rat ist über die Gesprächsergebnisse zu berichten.

 

 

Finanzierung

Personalkosten:

Die Entwicklung und Umsetzung des energiepolitischen Arbeitsprogramms wird im Rahmen der Zuständigkeiten des „Energieteams“ erledigt.  Die Umsetzung des Programms erfordert nach Auffassung der Fachverwaltung  zusätzliche Personalkapazitäten im Umweltamt und bei der GWH. Die Verwaltung wird nach der Sommerpause den politischen Gremien hierzu einen Vorschlag unterbreiten.

 

Sachkosten:     

Investive Mittel für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie für
den Ausbau von regenerativen Energien werden im Zuge von Einzelfallentscheidungen durch die jeweils zuständigen Fachdienststellen bzw. extern Beteiligten beantragt.

 

EU-Mittel

Über die erwähnten EU-Vorhaben sind evtl. geringfügige Finanzierungen von Personal- und Sachkosten möglich.

 

Anlagen

Anlage 1: Maßnahmenpaket Energy Award

Anlage 2: Beantwortung der Anfragen der SPD aus der Ratssitzung am 12.5.2011

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5610

Bezeichnung:

Umweltschutzmaßnahmen

Produkt:

1.56.10.06

Bezeichnung:

Umweltplanung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

414100

414700

- 8.000,00 €

- 1.028,00 €

- 8.000,00 €

- 1.028,00 €

- 9.000,00 €

- 1.028,00 €

Aufwand (+)

542600

9.362,00 €

9.361,00 €

9.361,00

Eigenanteil

 

334,00 €

333,00 €

- 667,00

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

x

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - vertagt

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14.09.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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15.09.2011 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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21.09.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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21.09.2011 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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22.09.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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28.09.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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29.09.2011 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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05.10.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.10.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen