Beschlussvorlage - 0748/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung der Straßen Am Kolfacker, Gräweken und Papenstück sowie des Weges zwischen der Hügelstraße und der Straße Papenstück
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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16.02.2005
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Nord beschließt
gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
(StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S.
1028/SGV NRW 91; ber. In GV NRW S. 355), zuletzt geändert durch Gesetz vom
25.09.2001 (GV NRW S. 708), die Widmung
1. der Straße Am
Kolfacker (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Garenfeld Flur
1 Flurstück 570 und 572),
2. der Straße
Gräweken (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Garenfeld Flur
1 Flurstück 567 und 571),
3. der Straße
Papenstück (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Boele Flur 21
Flurstück 169, 192, 194 und 235),
4. des Weges
zwischen der Hügelstraße und der Straße Papenstück (die Verkehrsfläche
umfasst teilweise des Grundstück Gemarkung Boele Flur 21 Flurstück175).
Die Verkehrsflächen erhalten die
Eigenschaft von Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW. Sie werden
bezüglich der Verkehrsflächen der lfd. Nrn. 1. bis 3. der Straßenuntergruppe
nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße / verkehrsberuhigter Bereich
-Vz 325- StVO) und bezüglich der Verkehrsfläche der lfd. Nrn. 4.
der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr.
3 StrWG NRW (Fuß- und Radweg) zugeordnet.
Die Widmung zu der lfd. Nrn. 4. wird
auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.
Die Verkehrsflächen dienen dem
Gemeingebrauch; sie sind in den im Sitzungssaal aufgehängten Lageplänen gelb
angelegt und rot umrandet.
Die Lagepläne sind Bestandteil des
Beschlusses.
Sachverhalt
Die Verkehrsflächen
1. Am Kolfacker,
2. Gräweken,
3. Papenstück,
4. Weg zwischen
Hügelstraße und Papenstück,
wurden
aufgrund von Erschließungsverträgen ausgebaut und durch Übernahmeverträge von
der Stadt übernommen. Sie sind endgültig hergestellt und dem Verkehr bereits
tatsächlich übergeben worden.
Im öffentlichen Interesse und aus
Gründen der Rechtssicherheit ist es geboten, die Verkehrsflächen nunmehr
entsprechend § 6 StrWG NRW zu widmen. Durch die Widmung erhalten die
Verkehrsflächen die Eigenschaften öffentlicher Straßen im Sinne von § 2 StrWG
NRW. Mit der Widmung eröffnet sich der Allgemeinheit als gesetzliche Folge der
Gemeingebrauch, d.h. die Nutung der Verkehrsflächen ist jedermann im Rahmen der
Widmung und der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet.
Die Straßenbaulast nach § 9 StrWG NRW
geht mit der Widmung auf die Stadt über.
Die vorgenannten Verkehrsflächen sind
vollständig im Eigentum der Stadt, so dass die erforderlichen Voraussetzungen
für die straßenrechtliche Widmung gegeben sind.
Anlage:
6 Katasterpläne
