Beschlussvorlage - 0751/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag des Vorhabenträgers vom 29.07.2011 auf Einleitung eines Verfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9/11 (633) Wohnbebauung Habichtsweg  gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt nördlich des Habichtsweges an der Haßleyer Straße im Stadtteil Emst.  Es handelt sich um das Grundstück Gemarkung Eppenhausen, Flur 7 Flurstück 451. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1 : 500 eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt sollen im 4. Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll eine Wohnbebauung ermöglichen. 

 

Begründung

Der Stadt Hagen liegt ein Antrag vom 29.07.2011 auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Abs. 2 BauGB vor.

Zwischen Lohestraße, Haßleyer Straße, Habichtsweg und dem Lohesportplatz befindet sich das Privatgrundstück Lohestraße 3 mit der sogenannten „Kerkhoff-Villa“. Entlang der Haßleyer Straße und zum Habichtsweg im Süden ist das Grundstück mit Nadelbäumen bewaldet. Im Übrigen hat das Grundstück einen parkähnlichen Charakter mit einem Teich und alten Bäumen. Im südlichen Bereich dieses Grundstückes ist nun ein Baugebiet mit einigen großen Baugrundstücken vorgesehen, die vom Habichtsweg aus erschlossen werden sollen. 

Das Plangebiet befindet sich nördlich des Habichtsweges zwischen der Haßleyer Straße und der städtischen Pferdewiese, welche sich zwischen dem Emster Marktplatz und dem Lohesportplatz erstreckt und ebenfalls zur Wohnbebauung vorgesehen ist (s. Vorlage Nr. 0719/2011 zur Einleitung des Bebauungsplanes 1/11 Wohnbebauung Emst – Im Langen Lohe).

Mit diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll eine Bebauung zwischen dem Wohngebiet am Habichtsweg und dem geplanten Wohngebiet Im Langen Lohe entstehen.

Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt das Plangebiet als Wald dar. Gemäß Landschaftsplan der Stadt Hagen (LP) befindet sich das Plangebiet mitsamt der benachbarten Wälder im Landschaftsschutzgebiet „Emst / westlich der A 45“ (Nr. 1.2.2.24). Der LP stellt insbesondere die Bedeutung des Kalkbuchenwaldes um den Hohenhof und des Waldbereiches „Langenloh“ heraus.

Die Teiländerung des FNP wird im Parallelverfahren eingeleitet. (s. Vorlage Nr. 0742/2011 zur Teiländerung Nr. 92 – Im Langen Lohe).

Das Plangebiet grenzt direkt an die Haßleyer Straße und ist von dort verkehrstechnisch und entwässerungstechnisch erschließbar. Im Laufe des Verfahrens wird geprüft, ob die im Antrag formulierte Erschließung über den Habichtsweg möglich und geeignet ist. Aufgrund des geringen Ausmaßes der Bebauung ist davon auszugehen, dass sich das Verkehrsaufkommen im Habichtsweg nicht wesentlich erhöht und mit negativen Auswirkungen nicht zu rechnen ist.

Da die Haßleyer Straße ein hohes Verkehrsaufkommen hat, ist ein Schallimmissionsschutzgutachten zu erstellen. Zusätzlich ist die Geräuschsituation hinsichtlich der Sportanlage an der Lohestraße zu bewerten.

Es könnte sich aus dem Schallgutachten ergeben, dass die Anforderungen an gesunden Wohnverhältnissen den Belangen des Sportes entgegenstehen. Im Zuge der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB könnte der Rat der Stadt Hagen vor der Entscheidung stehen, entweder die Nutzung des Sportplatzes einzuschränken, evtl. sogar aufgeben zu müssen oder das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

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Beschlüsse

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21.09.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - vertagt

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21.09.2011 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den Vorhaben bezogenen Bebauungsplan Nr. 9/11 (633) abzulehnen.

 

Erläuterungen:

 

Die Teiländerung ist über die „Pferdewiese“ hinaus auf die Flurstücke 450, 451, 485 und 480 ausgedehnt worden. Das Flurstück 451 ist im Landschaftsplan der Stadt Hagen als Landschaftsschutzgebiet „Emst/westlich der A 45“ (Nr.1.2.2.24) ausgewiesen.

 

In der Vorlage auf Seite 2 „Begründung“ wird festgestellt, dass entlang des Habichtsweges und der Haßleyer Straße das Flurstück 451 mit Nadelbäumen bewaldet ist. Das trifft nicht zu. Die Nadelbäume befinden sich überwiegend im inneren Bereich und machen im Gesamtbild nur eine kleine Fläche aus. Der Rest der Waldfläche ist mit ökologisch wertvollem Kalkbuchenwald bestockt, der bei Angriff der vorhandenen Struktur Windwurf gefährdet wäre.

 

Aus den vorliegenden Unterlagen sind für diese Flurstücke keine Ziel im Sinne der Raumordnung zu erkennen (§ 1 Abs. 4 und 5 BauGB). Ebenso ist ein öffentliches Interesse an der Entwicklung dieser Flurstücke in Richtung einer Bebauung nicht erkennbar.

 

Bei der Abwägung ist die Erhaltung dieses Waldgrundstücks für das Landschaftsbild, den Klimaschutz und der Landschaftspflege höher anzusetzen als die privaten Interessen, die eine Bebauung beabsichtigen.

 

Der LB hat keine Einwände gegen eine ordnungsgemäße forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Waldflächen.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

       13

Dagegen:

         0

Enthaltungen:

         1

 

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27.09.2011 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen

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29.09.2011 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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05.10.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - vertagt

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06.10.2011 - Rat der Stadt Hagen - vertagt