Beschlussvorlage - 0743/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungsänderung (Bauanfrage) eines ehemaligen Pokercafes/Gaststätte zu einer Spielstätte und einer Wettannahmestelle im ersten Obergeschoss auf dem Grundstück Esserstraße 20
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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14.09.2011
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Sachverhalt
Begründung:
Der Verwaltung liegt folgende Bauvoranfrage vor:
Nutzungsänderung eines ehemaligen Pokercafes/Gaststätte zur einer Spielstätte mit mind. 144 qm Nettospielfläche und 12 Geldgewinnspielgeräten und einer Wettannahmestelle mit ca. 25 qm Nettobereichsfläche im ersten Obergeschoss auf dem Grundstück Esserstraße 20
Gemarkung Hohenlimburg, Flur 11, Flurstück 336.
Das Vorhaben war unter dem Aktenzeichen 4/63/A/0071/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenz vom 18.8.11.
Zum Planungsrecht:
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche (gemischte Baufläche) dargestellt. Der von der Nutzungsänderung betroffene Teil des o.g. Grundstückes liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 5 Esserstraße u.a. mit der Festsetzung Mk (Kerngebiet).
Eine Festsetzung, die die Zulässigkeit von Spielhallen im Plangebiet regelt, ist nicht vorhanden.
Gemäß § 7 (2) 2. BauNVO (Baunutzungsverordnung) sind Vergnügungsstätten in einem Kerngebiet zulässig.
In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde dem Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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157,6 kB
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14.09.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt die im Betreff genannte
Nutzungsänderung (Bauanfrage) eines ehemaligen Pokercafes/Gaststätte zu einer
Spielstätte und einer Wettannahmestelle im ersten Obergeschoss auf dem
Grundstück Esserstraße 20 ablehnend zur
Kenntnis.