Beschlussvorlage - 0783/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 93 – Weststraße Nord – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung einzuleiten.

Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt zwischen der Weststraße (B226), der BAB A1 und der Herdecker Straße (B54).

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll bis zum 2. Quartal 2012 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Behörden erfolgen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss dieser Verwaltungsvorlage wird ein Flächennutzungsplan Teiländerungsverfahren eingeleitet, das zum Ziel hat, den Flächennutzungsplan an die vorhandene Nutzung mit großflächigen Einzelhandelsbetrieben anzupassen. Besondere Berücksichtigung findet hierbei das Einzelhandels– und Zentrenkonzept der Stadt Hagen auch im Hinblick auf die Ansiedlung weiteren großflächigen Einzelhandels in diesem Bereich.

 

 

Begründung

 

Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt.

 

Im Plangebiet, das über die Weststraße unmittelbar an das regionale und überregionale Straßennetz angebunden ist, befinden sich heute mehrere großflächige Einzelhandelseinrichtungen mit zum Teil zentrenrelevanten Kernsortimenten.

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 14.05.2009 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Es definiert die Leitvorstellungen und Grundsätze der städtebaulichen Einzelhandelsentwicklung. Ziel dieses Konzeptes ist die Erhaltung und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche an integrierten Standorten.

 

Der Standort im Bereich direkt an der Weststraße ist derzeit noch als gewerbliche Baufläche im Flächennutzungsplan dargestellt; er soll jedoch auch weiterhin für größere Einzelhandelseinrichtungen mit der Einschränkung auf nicht zentrenschädliche Sortimente gesichert werden. Die konkrete Definition der Sortimente erfolgt auf der Basis des Einzelhandelskonzepts der Stadt Hagen in Abstimmung mit den Fachverbänden im weiteren Verfahren. Die heute in diesem Teil des Plangebiets vorhandenen Nutzungen sind über den Bestandsschutz gesichert.

 

Eine Teiländerung des Flächennutzungsplans von gewerblicher Baufläche in Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandelsbetrieb“ ist von daher erforderlich.

 

Parallel zu dem FNP-Änderungsverfahren wird zur planungsrechtlichen Absicherung ein Bebauungsplanverfahren mit entsprechender Zielrichtung durchgeführt.

 

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Beschlüsse

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28.09.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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05.10.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.10.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen