Beschlussvorlage - 0558/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit dieser Vorlage soll ein Sachstandsbericht zur Photovoltaik auf städt. Dächern gegeben werden. Über das Ergebnis weitergehender Prüfungen wird zu gegebener Zeit berichtet.

 

 

 

Begründung

 

In letzter Zeit gibt es vermehrt Anfragen gewerblicher Anbieter, ob die Stadt Hagen Dächer städtischer Gebäude für Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellt.

 

Auf mehreren Gebäuden - insbesondere Schulgebäuden - sind in der Vergangenheit bereits Photovoltaikanlagen installiert worden, zum Teil ohne dass hierfür Genehmigungen von 23 oder GWH vorlagen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind auf folgenden Gebäuden bereits Photovoltaikanlagen vorhanden:

  1. Grundschule Berchum – Verein BINSE Berchumer Initiative für Solare Energie
  2. Berufskolleg Käthe-Kollwitz – Förderverein der Schule
  3. Theodor-Heuss-Gymnasium – Förderverein der Schule
  4. Fichte-Gymnasium – Förderverein der Schule
  5. Christian-Rolfs-Gymnasium – Förderverein der Schule und Verein der ehemaligen Schüler und Schülerinnen der Hasper Gymnasien e.V. (vertragliche Regelung mit dem letztgenannten Verein liegt vor)
  6. Gesamtschule Fritz-Steinhoff – Förderverein der Schule
  7. Gesamtschule Haspe – Förderverein der Schule und BürgerEnergieGenossenschaft eG (vertragliche Regelung mit der BEG liegt vor)
  8. Emil Schumacher Museum – GWH

 

GWH hat Dachflächen auf städtischen Immobilien ermittelt, die grundsätzlich aufgrund ihrer Lage für die Installation von Photovoltaikanlagen, vorbehaltlich der Klärung statischer und genehmigungsrechtlicher Fragen, geeignet sind:

 

- Rathaus

- Stadthalle

- Theater

- Feuerwache Ost Hohenlimburg

- Feuerwache Mitte

- Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg

- Grundschule Friedrich-Harkort

- Großturnhalle  Grundschule Friedrich-Harkort

- Grundschule Goldberg

- Grundschule Emst

- Grundschule Boloh

- Grundschule Henry-van de-Velde

- Grundschule Helfe

- Grundschule Auf der Heide

- Hauptschule Vorhalle

- Turnhalle Hauptschule Vorhalle

- Realschule Emst

- Realschule Heinrich-Heine

- Schulzentrum Boelerheide

- Realschule Hohenlimburg

- Turnhalle Realschule Hohenlimburg

- Gymnasium Rahel-Varnhagen-Kolleg

- Gymnasium Hohenlimburg

- Gymnasium Theodor-Heuss

- Großturnhalle Theodor-Heuss

- Schulzentrum Wehringhausen

- Berufskolleg Käthe-Kollwitz

- Förderschule August-Hermann-Francke

- Gesamtschule Haspe

- Gesamtschule Eilpe

- Sportzentrum Helfe

- Sporthalle Mittelstadt

- Sporthalle Wehringhausen

- Sporthalle Volmetal

- Kirchenberg-Stadion

- Kompostierungsanlage

- Stadtteilhaus Vorhalle

 

Wichtige Aspekte für die Auswahl sind

  • Südexposition des Daches
  • Erreichbarkeit mit schwerem Gerät (Mobilkran)
  • Mindestgröße der zusammenhängenden Dachfläche größer als 500 qm
  • keine Verschattung
  • grundsätzliche statische Eignung
  • Zusammenhang mit geplanten Sanierungsmaßnahmen (Zeithorizont 20 Jahre)

 

Für jedes Objekt sind Detailprüfungen (z.B. der Statik) erforderlich, die im Einzelfall unterschiedlich hohe Kosten verursachen, welche vom Nutzer zu tragen sind. Man kann vorbehaltlich des vorgenannten Klärungsbedarfes von einer theoretisch nutzbaren Fläche von rd. 82.100 m² ausgehen. Wie viel davon tatsächlich genutzt werden kann, hängt vom Einzelfall ab.

 

Die Verwaltung schlägt vor, zunächst Gespräche mit möglichen Gutachterbüros sowie der Energieagentur zu führen, inwieweit die vorliegenden Daten für eine Potentialerhebung ausreichen. Im Übrigen prüft die Verwaltung, ob sie Investitionen in den angesprochenen Handlungsfeldern bei Wirtschaftlichkeit und Berücksichtigung der Haushaltslage selbst durchführt oder Dritten dies im Rahmen von Wettbewerb ermöglicht. Dazu ist eine Kenntnis über Gesamtpotentiale hilfreich aber nicht Voraussetzung.

 

Die Überlassung von Dachflächen an Fördervereine von Schulen erfolgte bisher kostenfrei und soll auch weiterhin kostenfrei möglich sein.

 

Parallel zur Photovoltaik wird von der Verwaltung der Einsatz weiterer regenerativer Energien geprüft. Auch über das Ergebnis dieser Prüfung wird zu gegebener Zeit berichtet.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Beschlüsse

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28.06.2011 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen

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07.07.2011 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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14.09.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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15.09.2011 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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21.09.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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21.09.2011 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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28.09.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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05.10.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen