Beschlussvorlage - 0027/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Wirtschaftsplan GWH für das Wirtschaftsjahr 2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Entscheidung
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14.02.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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24.02.2005
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Sachverhalt
Inhalt:
I. Erfolgsplan 2005
II. Erläuterungen zum Erfolgsplan 2005
III. Vermögensplan 2005
IV. Stellenübersicht 2005
V. Finanzplan 2004 – 2005
Gemäß § 41 GO
ist der Rat der Stadt für die Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig.
Die
Gebäudewirtschaft Hagen wird ab 01.01.2004 als eigenbetriebsähnliche
Einrichtung geführt.
Gemäß § 14
EigVO NRW und § 14 der Betriebssatzung GWH ist von der Werkleitung zu Beginn
eines jeden Jahres ein Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem
Vermögensplan und der Stellenübersicht, aufzustellen.
Der
Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des
Wirtschaftsjahres enthalten (§ 15 I EigVO NRW). Der Vermögensplan muss alle voraussehbaren
Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlagenänderungen
und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben sowie die notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 16 I EigVO NRW). Die Stellenübersicht
hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Angestellte und Arbeiter
des Betriebes zu beinhalten. Beamte, die bei der Gebäudewirtschaft beschäftigt
werden, sind im Stellenplan der Stadt Hagen zu führen und in der
Stellenübersicht der Gebäudewirtschaft nachrichtlich anzugeben (§ 17 I EigVO
NRW).
Zusammen mit
dem Wirtschaftsplan ist ein fünfjähriger Finanzplan vorzulegen, der die
Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans sowie die
Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gebäudewirtschaft, die sich auf die
Finanzplanung der Stadt Hagen auswirken, entsprechend widerspiegelt (vergleiche
§ 18 EigVO).
Entsprechend
den Vorgaben der Haushaltskonsolidierung der Stadt Hagen wurde der
Wirtschaftsplan auf die vorgegebene Größenordnung begrenzt, so dass geplante
Maßnahmen im Wert von € 2,265 Mio. nicht enthalten sind. Für diese
Maßnahmen werden alternative Finanzierungsmöglichkeiten entwickelt.

24.02.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft Hagen für das
Wirtschaftsjahr 2005 einschließlich der Anlagen wird beschlossen.
2.
Die Maßnahme Dachsanierung Hauptschule Altenhagen wird
mit 560.000 Euro zusätzlich in den Wirtschaftsplan aufgenommen.
3.
Der Maßnahme Sanierung Stadthalle im Küchenbereich mit
875.000 Euro wird unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlußfassung durch den
Betriebsausschuß GWH, den HFA und den Rat zugestimmt.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche
Gegenfinanzierung im städtischen Haushalt über die Veränderungsliste zum
Haushaltsplanentwurf 2005 sicherzustellen. Dabei sind ggf. die Prüfungsergebnisse
zur alternativen Finanzierung entsprechend mit zu berücksichtigen.