Beschlussvorlage - 0027/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss des Wirtschaftsplans 2005 der Gebäudewirtschaft Hagen.


Der Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft Hagen für das Wirtschaftsjahr 2005 einschließlich Anlagen wird beschlossen.

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Sachverhalt

Inhalt:

 

I.          Erfolgsplan 2005

II.          Erläuterungen zum Erfolgsplan 2005

III.         Vermögensplan 2005

IV.        Stellenübersicht 2005

V.        Finanzplan 2004 – 2005

 

 

Gemäß § 41 GO ist der Rat der Stadt für die Feststellung des Wirtschaftsplans zuständig.

 

Die Gebäudewirtschaft Hagen wird ab 01.01.2004 als eigenbetriebsähnliche Einrichtung geführt.

 

Gemäß § 14 EigVO NRW und § 14 der Betriebssatzung GWH ist von der Werkleitung zu Beginn eines jeden Jahres ein Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht, aufzustellen.

 

Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten (§ 15 I EigVO NRW). Der Vermögensplan muss alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlagenänderungen und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 16 I EigVO NRW). Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Angestellte und Arbeiter des Betriebes zu beinhalten. Beamte, die bei der Gebäudewirtschaft beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Stadt Hagen zu führen und in der Stellenübersicht der Gebäudewirtschaft nachrichtlich anzugeben (§ 17 I EigVO NRW).

 

Zusammen mit dem Wirtschaftsplan ist ein fünfjähriger Finanzplan vorzulegen, der die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögensplans sowie die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben der Gebäudewirtschaft, die sich auf die Finanzplanung der Stadt Hagen auswirken, entsprechend widerspiegelt (vergleiche § 18 EigVO).

 

Entsprechend den Vorgaben der Haushaltskonsolidierung der Stadt Hagen wurde der Wirtschaftsplan auf die vorgegebene Größenordnung begrenzt, so dass geplante Maßnahmen im Wert von € 2,265 Mio. nicht enthalten sind. Für diese Maßnahmen werden alternative Finanzierungsmöglichkeiten entwickelt.

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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14.02.2005 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft

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24.02.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

1.      Der Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft Hagen für das Wirtschaftsjahr 2005 einschließlich der Anlagen wird beschlossen.

2.      Die Maßnahme Dachsanierung Hauptschule Altenhagen wird mit 560.000 Euro zusätzlich in den Wirtschaftsplan aufgenommen.

3.      Der Maßnahme Sanierung Stadthalle im Küchenbereich mit 875.000 Euro wird unter dem Vorbehalt einer erneuten Beschlußfassung durch den Betriebsausschuß GWH, den HFA und den Rat zugestimmt.

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Gegenfinanzierung im städtischen Haushalt über die Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2005 sicherzustellen. Dabei sind ggf. die Prüfungsergebnisse zur alternativen Finanzierung entsprechend mit zu berücksichtigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen: