Beschlussvorlage - 0558/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Dieter Althaus
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Entscheidung
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28.06.2011
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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07.07.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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14.09.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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15.09.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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21.09.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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21.09.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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28.09.2011
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.10.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Mit dieser Vorlage soll
ein Sachstandsbericht zur Photovoltaik auf städt. Dächern gegeben werden. Über
das Ergebnis weitergehender Prüfungen wird zu gegebener Zeit berichtet.
Begründung
In letzter Zeit gibt es
vermehrt Anfragen gewerblicher Anbieter, ob die Stadt Hagen Dächer städtischer
Gebäude für Photovoltaikanlagen zur Verfügung stellt.
Auf mehreren Gebäuden -
insbesondere Schulgebäuden - sind in der Vergangenheit bereits
Photovoltaikanlagen installiert worden, zum Teil ohne dass hierfür Genehmigungen
von 23 oder GWH vorlagen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind auf folgenden
Gebäuden bereits Photovoltaikanlagen vorhanden:
- Grundschule Berchum – Verein BINSE
Berchumer Initiative für Solare Energie
- Berufskolleg Käthe-Kollwitz – Förderverein
der Schule
- Theodor-Heuss-Gymnasium – Förderverein der
Schule
- Fichte-Gymnasium – Förderverein der Schule
- Christian-Rolfs-Gymnasium – Förderverein
der Schule und Verein der ehemaligen Schüler und Schülerinnen der Hasper
Gymnasien e.V. (vertragliche Regelung mit dem letztgenannten Verein liegt
vor)
- Gesamtschule Fritz-Steinhoff –
Förderverein der Schule
- Gesamtschule Haspe – Förderverein der
Schule und BürgerEnergieGenossenschaft eG (vertragliche Regelung mit der
BEG liegt vor)
- Emil Schumacher Museum – GWH
GWH hat Dachflächen auf
städtischen Immobilien ermittelt, die grundsätzlich aufgrund ihrer Lage für die
Installation von Photovoltaikanlagen, vorbehaltlich der Klärung statischer und
genehmigungsrechtlicher Fragen, geeignet sind:
- Rathaus
- Stadthalle
- Theater
- Feuerwache Ost Hohenlimburg
- Feuerwache Mitte
- Bezirksverwaltungsstelle Hohenlimburg
- Grundschule Friedrich-Harkort
- Großturnhalle
Grundschule Friedrich-Harkort
- Grundschule Goldberg
- Grundschule Emst
- Grundschule Boloh
- Grundschule Henry-van de-Velde
- Grundschule Helfe
- Grundschule Auf der Heide
- Hauptschule Vorhalle
- Turnhalle Hauptschule Vorhalle
- Realschule Emst
- Realschule Heinrich-Heine
- Schulzentrum Boelerheide
- Realschule Hohenlimburg
- Turnhalle Realschule Hohenlimburg
- Gymnasium Rahel-Varnhagen-Kolleg
- Gymnasium Hohenlimburg
- Gymnasium Theodor-Heuss
- Großturnhalle Theodor-Heuss
- Schulzentrum Wehringhausen
- Berufskolleg Käthe-Kollwitz
- Förderschule August-Hermann-Francke
- Gesamtschule Haspe
- Gesamtschule Eilpe
- Sportzentrum Helfe
- Sporthalle Mittelstadt
- Sporthalle Wehringhausen
- Sporthalle Volmetal
- Kirchenberg-Stadion
- Kompostierungsanlage
- Stadtteilhaus Vorhalle
Wichtige Aspekte für die Auswahl sind
- Südexposition des Daches
- Erreichbarkeit mit schwerem Gerät (Mobilkran)
- Mindestgröße der zusammenhängenden Dachfläche größer als 500 qm
- keine Verschattung
- grundsätzliche statische Eignung
- Zusammenhang mit geplanten Sanierungsmaßnahmen (Zeithorizont 20
Jahre)
Für jedes Objekt sind Detailprüfungen (z.B. der
Statik) erforderlich, die im Einzelfall unterschiedlich hohe Kosten
verursachen, welche vom Nutzer zu tragen sind. Man kann vorbehaltlich des
vorgenannten Klärungsbedarfes von einer theoretisch nutzbaren Fläche von rd.
82.100 m² ausgehen. Wie viel davon tatsächlich genutzt werden kann, hängt vom
Einzelfall ab.
Die Verwaltung schlägt vor,
zunächst Gespräche mit möglichen Gutachterbüros sowie der Energieagentur zu
führen, inwieweit die vorliegenden Daten für eine Potentialerhebung ausreichen.
Im Übrigen prüft die Verwaltung, ob sie Investitionen in den angesprochenen
Handlungsfeldern bei Wirtschaftlichkeit und Berücksichtigung der Haushaltslage
selbst durchführt oder Dritten dies im Rahmen von Wettbewerb ermöglicht. Dazu
ist eine Kenntnis über Gesamtpotentiale hilfreich aber nicht Voraussetzung.
Die Überlassung von
Dachflächen an Fördervereine von Schulen erfolgte bisher kostenfrei und soll
auch weiterhin kostenfrei möglich sein.
Parallel zur Photovoltaik
wird von der Verwaltung der Einsatz weiterer regenerativer Energien geprüft.
Auch über das Ergebnis dieser Prüfung wird zu gegebener Zeit berichtet.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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|
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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|
Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Produkt: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Ertrag
(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
|
Aufwand
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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|
Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
|
Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
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Bezeichnung: |
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Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Einzahlung(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Auszahlung
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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|
Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
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|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4.
Folgekosten:
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a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand
je Jahr |
€ |
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c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
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d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
