Beschlussvorlage - 0726/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauunterhaltungsmaßnahmen 2012 im Bereich Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Ellen Janssen
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB40 - Schule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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21.09.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Am 20.07.2011 hat die
Gebäudewirtschaft Hagen im Auftrag der Stadt Hagen mit Vertretern der
Bezirksvertretung Mitte die Schulbaubereisung für das Wirtschaftsjahr 2012 im
Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung durchgeführt.
Ziel dieser Bereisung
war es, für die einzelnen Objekte Maßnahmen der Instandhaltung für das
Wirtschaftsjahr 2012 zu besprechen und abzustimmen.
Das Ergebnis der
Bereisung ist in einem objektbezogenen Protokoll zusammengefasst. Soweit
erforderlich, sind die entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung
eingearbeitet.
Begründung
Die Zuordnung der
Mittel der „Allgemeinen Bauunterhaltung“ erfolgt unter der
Voraussetzung, dass die für den Wirtschaftsplan 2012 der GWH vorgesehenen
städtischen Haushaltsmittel zumindest in der Höhe zur Verfügung stehen, wie es
für 2011 der Fall war.
- Mittel zur laufenden Instandhaltung aller
städtischen Immobilien in Höhe von rd. 5 Mio. Euro,
- Mittel für alle nutzerspezifischen baulichen
Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.
Insofern stehen Mittelzuordnung
und geplante Terminleiste unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zum
Wirtschaftsplan der GWH für 2012.
Um eine
nachvollziehbare Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird für jedes
Objekt ein bestimmter Betrag eingeplant, der sich nach der Größe des Objektes,
seinem Alter und allgemein baulichen Zustand sowie seiner Nutzung aufgrund von
Erfahrungswerten bemisst.
Da die
Mittelbereitstellung bereits seit Jahren nicht den tatsächlichen Bedarf
abdeckt, muss die Zuordnung der Mittel konkret so erfolgen, dass die jeweils
dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt werden können.
Von diesem Betrag
werden wiederum vorab Mittel geblockt, die notwendig sind, um alle gesetzlichen
und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur Inspektion und Wartung der
Immobilie abzudecken, wie z. B. die vorgeschriebenen Prüfungen von Aufzügen,
Feuerlöschern und kraftbetätigten Türen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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26,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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28,4 kB
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4
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(wie Dokument)
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25,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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29,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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29,8 kB
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7
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(wie Dokument)
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27,1 kB
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(wie Dokument)
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34,1 kB
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9
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(wie Dokument)
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33,3 kB
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10
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(wie Dokument)
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25,9 kB
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11
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(wie Dokument)
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28,9 kB
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12
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(wie Dokument)
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31,4 kB
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(wie Dokument)
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27,2 kB
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(wie Dokument)
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30,3 kB
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15
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(wie Dokument)
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28 kB
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16
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(wie Dokument)
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27 kB
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17
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(wie Dokument)
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28,1 kB
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