Beschlussvorlage - 0714/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ablösung der Stellplatzpflicht für Vorhaben auf dem Grundstück Lange Straße 32 wird nicht zugestimmt.

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Sachverhalt

 

 

 

Begründung:

 

Der Verwaltung liegen für das Grundstück Lange Straße 32 (Gemarkung Hagen, Flur 29, Flurstück 159) folgende Nutzungsänderungsanträge vor:

 

?         Einrichtung einer Spielstätte mit Ausschank (ohne Alkohol) und

?         Einrichtung und Betrieb zweier Rauchercafes und einer Gaststätte mit Alkoholausschank

 

Die Vorgänge waren unter den Aktenzeichen 2/63/BA/0043/11 und 2/63/BG/0305/11 Gegenstand der Baugesuchskonferenzen vom 9.6.11 und 21.7.11.

 

Die Räumlichkeiten befinden sich jeweils im Erdgeschoss des Gebäudes.

Der Bauherr für beide Anträge ist identisch.

Für beide Anträge können keine Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.

Ablöseanträge nach § 51 Abs. 5 BauONW für jeweils vier Stellplätze liegen vor.

 

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als M-Fläche dargestellt.  Es ist hinsichtlich seiner Bebaubarkeit nach § 34 BauGB  zu beurteilen.

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 18.12.2008 die Ermessendirektive zur Ablösung der Stellplatzpflicht nach § 51 BauONW beschlossen.

 

Danach soll das Einvernehmen der Gemeinde zum Antrag auf Ablösung der Stellplätze im Einzelfall  nicht erteilt werden, wenn insbesondere zur Vermeidung von sogenannten „Trading-down-Effekten“ oder sonstigen Gründen ein Verzicht auf den Nachweis von Stellplätzen nicht vertretbar erscheint.

 

Der Ablösung der Stellplatzpflicht für beide Anträge wird nicht zugestimmt.

 

Das Grundstück liegt direkt im Nahversorgungszentrum von Wehringhausen in unmittelbarer Nähe zum Wilhelmsplatz. Durch das Fehlen der Stellplätze auf dem eigenen Grundstück würde ein vermehrtes Verkehrsaufkommen und Parkdruck (Park-Such-Verkehr) im Bereich der Lange Straße und Umgebung entstehen.

Weitere öffentliche Stellplätze werden derzeit nicht im öffentlichen Raum im Nahbereich der Lange Straße geplant.

 

Die Attraktivität dieses Bereichs geht zunehmend verloren, da eine Ansiedlung von anderen hochwertigen gewerblichen Geschäftsideen verhindert wird.

 

 

In seiner Sitzung am 6.10.2011 soll der Rat die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für den Kernbereich von Wehringhausen beschließen u.a. mit der Zielsetzung des Ausschlusses von Spielhallen u.ä in diesem Bereich.

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.09.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen