Beschlussvorlage - 0690/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt  für 2012/2013 einen Doppelhaushalt aufzustellen und die Änderungen des § 76 GO NRW erstmalig auf die Jahre 2012 und 2013 anzuwenden.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Kurzfassung entfällt!

 

Begründung

 

Die Verabschiedung des Haushalts 2011 war ursprünglich für den 17.02.2011 vorgesehen. Durch den verlängerten Beratungsgang des Haushaltssicherungskonzepts musste die Verabschiedung auf den 31.03.2011 verschoben werden. Für eine Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts durch die Aufsichtsbehörde sollte die angekündigte Änderung zum § 76 GO NRW abgewartet werden, damit möglicherweise der Haushalt 2011 nochmals „geöffnet“ werden könnte.

 

Der Landtag NRW hat allerdings erst in 3.Lesung am 18.05.2011 den o.g. Paragraphen geändert, der Regelungen für ein Haushaltssicherungskonzept enthält.

 

Durch das Gesetz ist allerdings der Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ vom 06.03.2009 nach Auskunft des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW  nicht mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden.

 

Hierzu hat das Ministerium am 27.05.2011 angekündigt, dass dort zurzeit ein weiterer Erlass zur Anwendung des neuen § 76 Abs. 2 GO NRW vorbereitet wird, der u. a. Aussagen zur weiteren Anwendung des Leitfadens sowie zur Frage, welche Plandaten (z. B. erwartete Steuereinnahmen) bei Haushaltssicherungskonzepten zugrunde zu legen sind, deren Laufzeit über den Finanzplanungszeitraum hinausgeht.

Dieser Erlass ist bis zur Sommerpause angekündigt, liegt allerdings bisher noch nicht vor.

 

Da es ebenfalls noch keine einheitlichen Orientierungsdaten über den Zeitraum von 5 bis 10 Jahren gibt, schlägt die Verwaltung vor,  zunächst den Änderungserlass abzuwarten und danach mit der Bezirksregierung darüber zu verhandeln, wie die neuen Regelungen für Hagen anzuwenden sind.

 

Die bisherigen Gespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg lassen erkennen, dass für eine Genehmigungsfähigkeit des Haushalts der Stadt Hagen auf jeden Fall zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich werden.

 

Durch die Verschiebung der Verabschiedung des Haushalts 2011 auf den 31.03.2011 hat sich massiv die Zeitplanung für die Erstellung des Folgehaushaltes verändert.

 

Es ist nicht möglich den Haushaltsplanentwurf 2012 noch in diesem Jahr einzubringen und somit wird das avisierte Ziel der rechtzeitigen Verabschiedung des Haushalts 2012 bis zum Jahresende wiederum verfehlt.

 

Auch eine mögliche „Öffnung“ des Haushalts 2011 mit Verabschiedung neuer Konsolidierungsmaßnahmen würde sich bis ins Jahr 2012 auswirken.

 

 

 

 

 

Aufgrund der gemachten Ausführungen wird daher vorgeschlagen, den nächsten Haushalt als Doppelhaushalt 2012/2013 zu erstellen und auf ihn die geänderten Regelungen des § 76 GO NRW erstmals anzuwenden. Nur so würde auch gleichzeitig eine fristgerechte Einbringung der Haushalte 2013 ff. sichergestellt.

 

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass neben Hagen  bereits zahlreiche Kommunen dazu übergegangen sind, Doppelhaushalte aufzustellen.

Beispielhaft seien hier genannt: Köln, Essen, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Mönchengladbach, Krefeld, Mülheim und Paderborn.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen