Beschlussvorlage - 0690/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung des Haushaltssicherungskonzepts an den neuen § 76 GO NRW / Erstellung eines Doppelhaushalts für 2012/2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
- Beteiligt:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.07.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Kurzfassung entfällt!
Begründung
Die Verabschiedung
des Haushalts 2011 war ursprünglich für den 17.02.2011 vorgesehen. Durch den
verlängerten Beratungsgang des Haushaltssicherungskonzepts musste die
Verabschiedung auf den 31.03.2011 verschoben werden. Für eine Genehmigung des
Haushaltssicherungskonzepts durch die Aufsichtsbehörde sollte die angekündigte
Änderung zum § 76 GO NRW abgewartet werden, damit möglicherweise der Haushalt
2011 nochmals „geöffnet“ werden könnte.
Der Landtag NRW hat
allerdings erst in 3.Lesung am 18.05.2011 den o.g. Paragraphen geändert, der
Regelungen für ein Haushaltssicherungskonzept enthält.
Durch das Gesetz ist
allerdings der Leitfaden „Maßnahmen und Verfahren zur
Haushaltssicherung“ vom 06.03.2009 nach Auskunft des Ministeriums für
Inneres und Kommunales des Landes NRW nicht
mit sofortiger Wirkung aufgehoben worden.
Hierzu hat das
Ministerium am 27.05.2011 angekündigt, dass dort zurzeit ein weiterer Erlass
zur Anwendung des neuen § 76 Abs. 2 GO NRW vorbereitet wird, der u. a. Aussagen
zur weiteren Anwendung des Leitfadens sowie zur Frage, welche Plandaten (z. B. erwartete
Steuereinnahmen) bei Haushaltssicherungskonzepten zugrunde zu legen sind, deren
Laufzeit über den Finanzplanungszeitraum hinausgeht.
Dieser Erlass ist bis
zur Sommerpause angekündigt, liegt allerdings bisher noch nicht vor.
Da es ebenfalls noch
keine einheitlichen Orientierungsdaten über den Zeitraum von 5 bis 10 Jahren
gibt, schlägt die Verwaltung vor, zunächst den Änderungserlass abzuwarten und danach
mit der Bezirksregierung darüber zu verhandeln, wie die neuen Regelungen für
Hagen anzuwenden sind.
Die bisherigen
Gespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg lassen erkennen, dass für eine
Genehmigungsfähigkeit des Haushalts der Stadt Hagen auf jeden Fall zusätzliche
Konsolidierungsmaßnahmen erforderlich werden.
Durch die
Verschiebung der Verabschiedung des Haushalts 2011 auf den 31.03.2011 hat sich
massiv die Zeitplanung für die Erstellung des Folgehaushaltes verändert.
Es ist nicht möglich
den Haushaltsplanentwurf 2012 noch in diesem Jahr einzubringen und somit wird
das avisierte Ziel der rechtzeitigen Verabschiedung des Haushalts 2012 bis zum
Jahresende wiederum verfehlt.
Auch eine mögliche
„Öffnung“ des Haushalts 2011 mit Verabschiedung neuer
Konsolidierungsmaßnahmen würde sich bis ins Jahr 2012 auswirken.
Aufgrund der
gemachten Ausführungen wird daher vorgeschlagen, den nächsten Haushalt als
Doppelhaushalt 2012/2013 zu erstellen und auf ihn die geänderten Regelungen des
§ 76 GO NRW erstmals anzuwenden. Nur so würde auch gleichzeitig eine
fristgerechte Einbringung der Haushalte 2013 ff. sichergestellt.
Ergänzend ist darauf
hinzuweisen, dass neben Hagen bereits
zahlreiche Kommunen dazu übergegangen sind, Doppelhaushalte aufzustellen.
Beispielhaft seien
hier genannt: Köln, Essen, Wuppertal, Bielefeld, Bonn, Mönchengladbach,
Krefeld, Mülheim und Paderborn.
