Beschlussvorlage - 0654/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.      Der Rat beschließt:

Die fortgeschriebene Eröffnungsbilanz der Stadt Hagen zum 01. Januar 2008 mit dem Stand vom 21. Dezember 2010 wird festgestellt.

 

2.      Die Ratsmitglieder beschließen:

Dem Oberbürgermeister wird hinsichtlich der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2008 Entlastung erteilt.

 

Es wird erwartet, dass insbesondere die Erfassung der fehlenden Vermögensgegenstände und Schulden gem. §§ 92 Abs.7 GO NRW, 57 GemHVO in einem der folgenden Jahresabschlüsse nachgeholt wird.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 05.07.2011 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 06. Juni 2011 über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Hagen zum 01. Januar 2008 beraten und als Ergebnis seiner Prüfung einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, die fortgeschriebene Eröffnungsbilanz mit dem Stand vom 21. Dezember 2010 festzustellen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern, dem Oberbürgermeister hinsichtlich der Aufstellung der Eröffnungsbilanz Entlastung zu erteilen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss bittet die Ratsmitglieder, in ihrem Beschluss die Erwartung zum Ausdruck zu bringen, dass insbesondere die Erfassung der fehlenden Vermögensgegenstände und Schulden gem. §§ 92 Abs.7 GO NRW, 57 GemHVO in einem der folgenden Jahresabschlüsse nachgeholt wird.

 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 05.07.2011 den Bericht über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Hagen zum 01.01.2008 durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW beraten und zur Kenntnis genommen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen