Beschlussvorlage - 0599/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

Frau/Herrn: _________________________________

als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we)  am 19.07.2011 zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt,

 

1. die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010 und

2. den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010 zu entlasten,

3. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 in der vorgelegten Form festzustellen und

4. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,

5. den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen sowie

6. die Anpassung der Satzung an das Transparenzgesetz zu erteilen.

Der Beschluss ist bis zum 19.07.2011 umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

 

Die Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we), an der die Stadt Hagen mit 1,114 % unmittelbar und mit 97,926% mittelbar beteiligt ist, hält am 19.07.2011 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierzu ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Bericht der Geschäftsführung und deren Entlastung

2. Bericht des Aufsichtsrates und dessen Entlastung

3. Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV mit Anhang)

4. Verwendung des Bilanzgewinns (einschließlich Zuweisungsempfehlung in die anderen Gewinnrücklagen)

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010

6. Anpassung der Satzung an das Transparenzgesetz

 

Ø      Seitens des Beteiligungscontrollings der HVG bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

Begründung

 

 

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der ha.ge.we – Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH findet am 19.07.2011 um 16 Uhr im Sitzungszimmer der Gesellschaft, Neumarktstr. 1 a/1 b, 58095 Hagen statt.

Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung umfasst folgende Punkte:

 

1. Bericht der Geschäftsführung und deren Entlastung

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.

Stellungnahme des Beteiligungscontrollings der HVG:

Ø     Aus Sicht des Beteiligungscontrollings der HVG bestehen gegen die Entlastung der Geschäftsführung keine Bedenken.

 

2. Bericht des Aufsichtsrates und dessen Entlastung

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.

Stellungnahme des Beteiligungscontrollings der HVG:

Ø     Aus Sicht des Beteiligungscontrollings der HVG bestehen gegen die Entlastung des Aufsichtsrates keine Bedenken.

 

3. Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, G+V mit Anhang)

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der Gesellschaft:

Der vorgelegte Jahresabschluss 2010 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 91.114.665,93 € und einem Jahresüberschuss von 1.989.739,72 € festgestellt.

(siehe Drucksachennummer: 0598/2011)

Stellungnahme des Beteiligungscontrollings der HVG:

Die Details zu dem Jahresabschluss 2010 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0598/2011 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Ø     Aus Sicht des Beteiligungscontrollings der HVG besteht gegen die Feststellung des Jahresabschlusses keine Bedenken.

 

4. Verwendung des Bilanzgewinns (einschließlich Zuweisungsempfehlung in die anderen Gewinnrücklagen)

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der Gesellschaft:

Damit die Gesellschaft den hohen Liquiditätsbedarf der G.I.V. mbH im Jahr 2020 erfüllen kann, ist auf Vorschlag der Geschäftsführung zuerst eine Zuweisung aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 2.000.000 € in die anderen Gewinnrücklagen vorzunehmen. Der Rest in Höhe von 178.761,14 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

(siehe Drucksachennummer: 0598/2011)

Stellungnahme des Beteiligungscontrollings der HVG:

Ø     Aus Sicht des Beteiligungscontrollings der HVG besteht gegen der vorgeschlagenen Verwendung des Jahresüberschusses keine Bedenken.

 

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der Gesellschaft:

Es wird vorgeschlagen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Domus AG zum Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen.

Stellungnahme des Beteiligungscontrollings der HVG:

Die Domus Revision AG bzw. Domus AG prüft die Gesellschaft seit dem Jahr 2006 und muss laut Beteiligungsrichtlinie nach fünf Jahren, demzufolge für das Jahr 2011, gewechselt werden. Die Bestellung eines neuen Abschlussprüfers für den Jahresabschluss ist erst im Jahr 2012 in Verbindung mit der Muttergesellschaft G.I.V. mbH geplant.

Ø     Aus Sicht des Beteiligungscontrollings der HVG bestehen gegen die Wahl des vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfers keine Bedenken. Die G.I.V. mbH wird für 2012 ebenfalls einen neuen Wirtschaftsprüfer zur Bestellung vorschlagen. Aufgrund der verfolgten Ausschüttungspolitik mit der ha.ge.we wird aus Risikogründen ab 2012 ein identischer Prüfer bestellt werden.

 

6. Anpassung der Satzung an das Transparenzgesetz

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

In Umsetzung der Neuregelung durch das Transparenzgesetz empfiehlt der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung, in notariell beurkundeter Form folgenden satzungsändernden Gesellschafterbeschluss zu fassen:

 

„§ 16.2 des Gesellschaftsvertrags wird nach dem ersten Absatz wie folgt ergänzt:

Im Anhang zum Jahresabschluss sind die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 des Handelsgesetzbuchs der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge jedes einzelnen Mitglieds dieser Personengruppen unter Aufgliederung nach Komponenten im Sinne des § 285 Nr. 9 a) des Handelsgesetzbuches anzugeben. Die individualisierte Ausweisungspflicht gemäß vorstehendem Satz gilt auch für:

a)                 Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind,

b)                 Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie den von der Gesellschaft während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder zurückgestellten Betrag,

c)                  während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und

d)                 Leistungen, die einem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe des Geschäftsjahres gewährt worden sind.“

Stellungnahme des Beteiligungscontrollings der HVG:

Ø     Aus Sicht des Beteiligungscontrollings der HVG besteht gegen Anpassung der Satzung an das Transparenzgesetz keine Bedenken.

 

Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH wurde Frau Corinna Niemann (CDU) als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen bestellt.

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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30.06.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen