Beschlussvorlage - 0599/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/ einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HVG GmbH
- Bearbeitung:
- Dominik Skrinjar
- Beteiligt:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.06.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.07.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
Frau/Herrn:
_________________________________
als stimmberechtigten Vertreter bzw. als
stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche
Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH
(ha.ge.we) am 19.07.2011 zu entsenden.
Er/Sie wird beauftragt,
1. die Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr 2010 und
2. den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr
2010 zu entlasten,
3. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 in der vorgelegten Form festzustellen und
4. der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung
zuzustimmen,
5. den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu
ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu erteilen sowie
6. die Anpassung der Satzung an das
Transparenzgesetz zu erteilen.
Der Beschluss ist bis zum 19.07.2011
umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we), an der
die Stadt Hagen mit 1,114 % unmittelbar und mit 97,926% mittelbar beteiligt
ist, hält am 19.07.2011 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierzu ist ein/e
Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Bericht der Geschäftsführung und deren
Entlastung
2. Bericht des Aufsichtsrates und dessen Entlastung
3. Feststellung des Jahresabschlusses (Bilanz, GuV
mit Anhang)
4. Verwendung des Bilanzgewinns (einschließlich
Zuweisungsempfehlung in die anderen Gewinnrücklagen)
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2010
6. Anpassung der Satzung an das Transparenzgesetz
Ø Seitens des
Beteiligungscontrollings der HVG bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen
des Aufsichtsrates zuzustimmen.
Begründung
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der ha.ge.we – Hagener
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH findet am 19.07.2011 um 16 Uhr im
Sitzungszimmer der Gesellschaft, Neumarktstr. 1 a/1 b, 58095 Hagen statt.
Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung
umfasst folgende Punkte:
1. Bericht der
Geschäftsführung und deren Entlastung
Beschlussvorschlag der Gesellschaft:
Der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr
2010 Entlastung erteilt.
Stellungnahme des Beteiligungscontrollings der HVG:
Ø Aus Sicht des
Beteiligungscontrollings der HVG bestehen gegen die Entlastung der
Geschäftsführung keine Bedenken.
2. Bericht des
Aufsichtsrates und dessen Entlastung
Beschlussvorschlag der Gesellschaft:
Dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2010
Entlastung erteilt.
Stellungnahme des Beteiligungscontrollings der HVG:
Ø Aus Sicht des
Beteiligungscontrollings der HVG bestehen gegen die Entlastung des
Aufsichtsrates keine Bedenken.
3. Feststellung des Jahresabschlusses
(Bilanz, G+V mit Anhang)
Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der
Gesellschaft:
Der vorgelegte Jahresabschluss 2010 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe
von 91.114.665,93 € und einem Jahresüberschuss von 1.989.739,72 €
festgestellt.
(siehe Drucksachennummer: 0598/2011)
Stellungnahme des Beteiligungscontrollings der HVG:
Die Details zu dem Jahresabschluss 2010 können der Vorlage
Drucksachen-Nr.: 0598/2011 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil
behandelt wird.
Ø Aus Sicht des Beteiligungscontrollings
der HVG besteht gegen die Feststellung des Jahresabschlusses keine Bedenken.
4. Verwendung des
Bilanzgewinns (einschließlich Zuweisungsempfehlung in die anderen
Gewinnrücklagen)
Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der
Gesellschaft:
Damit die Gesellschaft den hohen Liquiditätsbedarf der G.I.V. mbH im
Jahr 2020 erfüllen kann, ist auf Vorschlag der Geschäftsführung zuerst eine
Zuweisung aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 2.000.000 € in die anderen
Gewinnrücklagen vorzunehmen. Der Rest in Höhe von 178.761,14 € soll auf
neue Rechnung vorgetragen werden.
(siehe Drucksachennummer: 0598/2011)
Stellungnahme des Beteiligungscontrollings der HVG:
Ø Aus Sicht des
Beteiligungscontrollings der HVG besteht gegen der vorgeschlagenen Verwendung
des Jahresüberschusses keine Bedenken.
5. Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der
Gesellschaft:
Es wird vorgeschlagen, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Domus AG zum
Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen und den
Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen, den Prüfungsauftrag zu
erteilen.
Stellungnahme des Beteiligungscontrollings der HVG:
Die Domus Revision AG bzw. Domus AG prüft die
Gesellschaft seit dem Jahr 2006 und muss laut Beteiligungsrichtlinie nach fünf
Jahren, demzufolge für das Jahr 2011, gewechselt werden. Die Bestellung eines
neuen Abschlussprüfers für den Jahresabschluss ist erst im Jahr 2012 in
Verbindung mit der Muttergesellschaft G.I.V. mbH geplant.
Ø Aus Sicht des
Beteiligungscontrollings der HVG bestehen gegen die Wahl des vorgeschlagenen
Wirtschaftsprüfers keine Bedenken. Die G.I.V. mbH wird für 2012 ebenfalls einen
neuen Wirtschaftsprüfer zur Bestellung vorschlagen. Aufgrund der verfolgten
Ausschüttungspolitik mit der ha.ge.we wird aus Risikogründen ab 2012 ein
identischer Prüfer bestellt werden.
6. Anpassung der Satzung
an das Transparenzgesetz
Beschlussvorschlag der Gesellschaft:
In Umsetzung der Neuregelung durch das Transparenzgesetz empfiehlt der
Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung, in notariell beurkundeter Form
folgenden satzungsändernden Gesellschafterbeschluss zu fassen:
„§ 16.2 des Gesellschaftsvertrags wird nach dem ersten Absatz wie
folgt ergänzt:
Im Anhang zum Jahresabschluss sind die für die Tätigkeit im
Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 des
Handelsgesetzbuchs der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
jeweils für jede Personengruppe sowie zusätzlich unter Namensnennung die Bezüge
jedes einzelnen Mitglieds dieser Personengruppen unter Aufgliederung nach
Komponenten im Sinne des § 285 Nr. 9 a) des Handelsgesetzbuches anzugeben. Die
individualisierte Ausweisungspflicht gemäß vorstehendem Satz gilt auch für:
a)
Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall einer vorzeitigen
Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind,
b)
Leistungen, die den genannten Mitgliedern für den Fall der regulären
Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, mit ihrem Barwert sowie den
von der Gesellschaft während des Geschäftsjahres hierfür aufgewandten oder
zurückgestellten Betrag,
c)
während des Geschäftsjahres vereinbarte Änderungen dieser Zusagen und
d)
Leistungen, die einem früheren Mitglied, das seine Tätigkeit im Laufe
des Geschäftsjahres beendet hat, in diesem Zusammenhang zugesagt und im Laufe
des Geschäftsjahres gewährt worden sind.“
Stellungnahme des Beteiligungscontrollings der HVG:
Ø Aus Sicht des
Beteiligungscontrollings der HVG besteht gegen Anpassung der Satzung an das Transparenzgesetz
keine Bedenken.
Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH wurde Frau Corinna Niemann (CDU) als
stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen bestellt.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
