Beschlussvorlage - 0594/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Uwe Quittter als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen in der ordentlichen Mitgliederversammlung der KGSt in Nürnberg zu wählen.  

 

Er wird beauftragt,

 

-          den Tätigkeitsbereicht 2008 bis 2011 entgegen zu nehmen,

-          die mittelfristige Arbeitsplanung der KGSt 2011 bis 2013 und den Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der KGSt zur Kenntnis zu nehmen,

-          die Wahl des Verwaltungsrates vorzunehmen,

-          über die weiteren Tagesordnungspunkte entsprechend den Empfehlungen des Vorstandes und des Verwaltungsrates abzustimmen.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Von der Stadt Hagen werden bis zu 5  Personen am Forum der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) in Nürnberg teilnehmen. Einer der Teilnehmer am Forum (Herr Uwe Quitter) wird die Stadt Hagen in der zeitgleich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung stimmberechtigt vertreten.

 

 

Begründung

 

Die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung der KGSt  findet im Rahmen des KGSt-Forums am Donnerstag, 15. September 2011, ab 16.30 Uhr in Nürnberg statt (Tagungsadresse: Messe Nürnberg – CCN Ost, Saal Tokio, 3. Ebene, 90471 Nürnberg).

 

 

Die vorläufige Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:

 

- Tätigkeitsbericht 2008 -  2011

 

- Wir stärken Kommunen: Mittelfristige Arbeitsplanung der KGSt 2011 – 2013

 

- Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der KGSt

 

- Wahl des Verwaltungsrats

 

- Verschiedenes

(KGSt-Forum 2014)

 

Beratungsvorlagen und nähere Informationen gehen später ein.

 

 

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der KGSt und wird regelmäßig alle drei Jahre durchgeführt. Sie wählt unter anderem den Verwaltungsrat der KGSt. In der Versammlung hat die Stadt Hagen ausgehend von ihrer Einwohnerzahl 4 Stimmen.

 

 

Das KGSt-Forum steht in diesem Jahr unter dem Motto „Wir stärken Kommunen“ und findet vom 14.09. bis 16.09.2011 statt.  Inhaltlich ist es in 7 Themenbereiche gegliedert:

 

Innovative Kommune: Wir stärken professionelles Management, Führung und Wandel

Nachhaltige Kommune: Wir stärken zukunfts- und wirkungsorientiertes Handeln

Attraktive Kommune: Wir stärken wirtschaftsfreundliche Milieus

Bürgerkommune: Wir stärken Teilhabe und Engagement der Bürger

Vielfältige Kommune: Wir stärken Pluralität und Toleranz

Vernetzte Kommune: Wir stärken kommunale Arbeit mit öffentlichen und privaten Partnern

Konzern Kommune: Wir stärken Strategie und Steuerung

 

Für die Teilnahme am Forum wird ein verwaltungsbezogener Beitrag erhoben. Im Rahmen dieses Beitrages ist die Anzahl der Teilnehmer unbegrenzt. Dieser Beitrag beläuft sich auf 840,-- €; die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist kostenfrei.

 

Die Teilnahme an den Foren stellt vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage eine kostengünstige Möglichkeit zum interkommunalen Austausch dar.

 

Die KGSt-Geschäftsstelle  bittet um Meldung des stimmberechtigten Vertreters bis zum 15.08.2011; die Teilnehmer am Forum müssen bis zum 05.08.2011 angemeldet werden.

 

 

Am Forum nehmen folgende Verwaltungsmitarbeiter teil:

 

Herr Uwe Quitter, Leiter des Fachbereiches Finanzen und Controlling,

Herr Andreas Reichel,  Projektmanager Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Kultur,

Herr Burkhard Schwemin, Leiter des Projektmanagements und Projektcontrollings im Vorstandsbereich Stadtentwicklung und Bauen.

 

Herr Quitter soll zugleich als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen am Forum der KGSt teilnehmen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten, Herrn Uwe Quitter als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen  zu wählen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

X

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1116

Bezeichnung:

Verwaltungsservice

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

1012

Bezeichnung:

Geschäftsaufwand

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

541300

2.112 €

Eigenanteil

 

2.112 €

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

2.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

3.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

4.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

5.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

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Beschlüsse

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14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen