Beschlussvorlage - 0590/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Der Empfehlung der Bezirksvertretung Hagen-Nord wird nicht gefolgt.

 

Umsetzung des Beschlusses: erfolgt in dieser Ratssitzung

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kurzfassung entfällt.

 

 

Begründung

 

1.      Vorgeschichte:

 

Der Rat der Stadt Hagen hat den Straßenreinigungs- und Winterdienstplan, der als Anlage Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen ist, mit Beschluss vom 04.11.2010 geändert. Die entsprechende Vorlage ist auch in den Bezirksvertretungen beraten worden. Die Straßenreinigung und der Winterdienst an der Straße Stennesufer von Haus Nr. 4 einschließlich bis zur Pappelstraße obliegt seitdem nicht mehr den Anliegern, sondern der Stadt.

 

Mit einem Bürgerantrag, der am 23.02.2011 im Beschwerdeausschuss behandelt wurde, wurde die Rückführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes an der Straße Stennesufer in Anliegerverantwortung begehrt.

 

Dort wurde der folgende Beschluss gefasst:

 

„Der Bürgerantrag wird an die Bezirksvertretung Nord mit der Bitte überwiesen, sich mit dem Anliegen der Anwohnergemeinschaft Stennesufer unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu befassen.“

 

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord hat sich in ihrer Sitzung am 04.05.2011 mit dem o. g. Bürgerantrag beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Bezirksvertretung Hagen-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den am 04.11.2010 beschlossenen VII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Drucksachennummer 0651/2010) zu ändern und die Reinigung der Straße „Stennesufer“ auf Wunsch der angrenzenden Eigentümer von der Reinigung durch die Stadt Hagen wieder in die Anliegerreinigung zu überführen. Der Straßenreinigungsplan ist entsprechend anzupassen.“

 

 

 

2.      Stellungnahme der Verwaltung:

 

Bei der Ausgestaltung der Straßenreinigung hat die Kommune einen weitgehenden Regelungsspielraum. So ist es sachgerecht, die Fahrbahnreinigung an Straßen, die aufgrund ihres Ausbauzustands und der Reinigungsmöglichkeiten mit Kehrmaschinen gereinigt werden können, grundsätzlich auch von der Kommune reinigen zu lassen. In der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21. Dezember 2005 ist daher festgelegt, dass die Stadt Hagen die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslagen als öffentliche Einrichtung betreibt. Nur die Reinigung der Gehwege wird in einem festgelegten Umfang generell den Anliegern übertragen.

 

Danach ist die öffentliche Reinigung der Straßen im Stadtgebiet die Regel. Nur im Ausnahmefall erfolgt die Übertragung der Reinigung auf die Anlieger. Dabei sind sowohl die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen als auch der Grundsatz, dass im Interesse der Wirtschaftlichkeit und der betrieblichen Belange des öffentlichen Reinigungsdienstes möglichst zusammenhängende Reinigungsgebiete geschaffen werden sollen.

 

Daher ist es wirtschaftlicher und im Hinblick auf die Gesamtheit der Gebührenzahler auch gerechter, die Reinigungswagen, die ohnehin die umliegenden Straßen reinigen, auch noch mit dem Stennesufer zu beauftragen. Im konkreten Fall bestand bis 2009 die Unwirtschaftlichkeit der Straßenreinigung darin, dass die Kehrmaschine zwar durch das Stennesufer fahren musste, um die Sackgasse Wilhelm-Hecking-Straße zu erreichen, dies aber mit hochgezogenen Bürsten tun musste.

 

Jeder Bürger profitiert immer auch von der Reinigungsleistung in anderen als der eigenen Straße. Deswegen ist es gerecht und im Hinblick auf das Einschätzungsermessen rechtlich begründet, möglichst viele Straßen in den Straßenreinigungsplan aufzunehmen. Gleichartige Siedlungsgebiete sind zusätzlich zur Wirtschaftlichkeit ein Grund für eine gleiche Behandlung von Straßen.

 

Ferner ist aus Sicht der Hagener Bürger festzustellen, dass u. a. die wirtschaftliche Aufnahme von weiteren Straßen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplan in den letzten Jahren den Gebührensatz seit 2007 stabil gehalten hat.

 

Die Straßenreinigung und der Winterdienst an der Straße Stennesufer (von Haus Nr. 4 bis zur Pappelstraße) wurde mit Beschluss des Rates zur Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 04.11.2010 der Stadt Hagen übertragen (Vorlage des Fachbereichs Finanzen und Controlling, Drucksachen Nr. 0651/2010). Nunmehr gilt die Regelung, dass dieser Teil der Straße einmal wöchentlich von der Stadt gereinigt wird und in die Winterdienststufe C eingeteilt ist. Der Teil der Straße von der Hagener Straße bis zum Haus Nr. 4b blieb in Anliegerreinigung, da es sich hierbei um einen schmalen Weg handelt, der nicht befahren werden kann. Von einer Vereinbarung, die im Zuge des Ausbaus der Straße mit den Anliegern hinsichtlich der Straßenreinigung getroffen worden sein soll, ist der Verwaltung nichts bekannt.

 

Der Hagener Entsorgungsbetrieb weist darauf hin, dass die technische Entwicklung bei den Großkehrmaschinen so weit fortgeschritten ist, dass auch Straßen mit Pflasterung ohne Schaden gereinigt werden können.

 

Im Ergebnis ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Verantwortung für die Straßenreinigung und den Winterdienst an der Straße Stennesufer weiterhin bei der Stadt Hagen bleiben sollte.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

Erweitern

30.06.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen