Beschlussvorlage - 0590/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenreinigung Stennesufer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
30.06.2011
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
14.07.2011
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Kurzfassung entfällt.
Begründung
1.
Vorgeschichte:
Der Rat der Stadt
Hagen hat den Straßenreinigungs- und Winterdienstplan, der als Anlage
Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen ist, mit Beschluss vom 04.11.2010
geändert. Die entsprechende Vorlage ist auch in den Bezirksvertretungen beraten
worden. Die Straßenreinigung und der Winterdienst an der Straße Stennesufer von
Haus Nr. 4 einschließlich bis zur Pappelstraße obliegt seitdem nicht mehr den
Anliegern, sondern der Stadt.
Mit einem
Bürgerantrag, der am 23.02.2011 im Beschwerdeausschuss behandelt wurde, wurde
die Rückführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes an der Straße
Stennesufer in Anliegerverantwortung begehrt.
Dort wurde der
folgende Beschluss gefasst:
„Der
Bürgerantrag wird an die Bezirksvertretung Nord mit der Bitte überwiesen, sich
mit dem Anliegen der Anwohnergemeinschaft Stennesufer unter Berücksichtigung
der örtlichen Gegebenheiten zu befassen.“
Die Bezirksvertretung
Hagen-Nord hat sich in ihrer Sitzung am 04.05.2011 mit dem o. g. Bürgerantrag
beschäftigt und folgenden Beschluss gefasst:
„Die
Bezirksvertretung Hagen-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den am
04.11.2010 beschlossenen VII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen
(Drucksachennummer 0651/2010) zu ändern und die Reinigung der Straße
„Stennesufer“ auf Wunsch der angrenzenden Eigentümer von der Reinigung
durch die Stadt Hagen wieder in die Anliegerreinigung zu überführen. Der
Straßenreinigungsplan ist entsprechend anzupassen.“
2.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Ausgestaltung
der Straßenreinigung hat die Kommune einen weitgehenden Regelungsspielraum. So
ist es sachgerecht, die Fahrbahnreinigung an Straßen, die aufgrund ihres
Ausbauzustands und der Reinigungsmöglichkeiten mit Kehrmaschinen gereinigt
werden können, grundsätzlich auch von der Kommune reinigen zu lassen. In der
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) vom 21. Dezember 2005 ist daher festgelegt, dass die Stadt
Hagen die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der
geschlossenen Ortslagen als öffentliche Einrichtung betreibt. Nur die Reinigung
der Gehwege wird in einem festgelegten Umfang generell den Anliegern
übertragen.
Danach ist die
öffentliche Reinigung der Straßen im Stadtgebiet die Regel. Nur im Ausnahmefall
erfolgt die Übertragung der Reinigung auf die Anlieger. Dabei sind sowohl die
örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen als auch der Grundsatz, dass im
Interesse der Wirtschaftlichkeit und der betrieblichen Belange des öffentlichen
Reinigungsdienstes möglichst zusammenhängende Reinigungsgebiete geschaffen
werden sollen.
Daher ist es
wirtschaftlicher und im Hinblick auf die Gesamtheit der Gebührenzahler auch
gerechter, die Reinigungswagen, die ohnehin die umliegenden Straßen reinigen,
auch noch mit dem Stennesufer zu beauftragen. Im konkreten Fall bestand bis
2009 die Unwirtschaftlichkeit der Straßenreinigung darin, dass die Kehrmaschine
zwar durch das Stennesufer fahren musste, um die Sackgasse Wilhelm-Hecking-Straße
zu erreichen, dies aber mit hochgezogenen Bürsten tun musste.
Jeder Bürger
profitiert immer auch von der Reinigungsleistung in anderen als der eigenen
Straße. Deswegen ist es gerecht und im Hinblick auf das Einschätzungsermessen
rechtlich begründet, möglichst viele Straßen in den Straßenreinigungsplan
aufzunehmen. Gleichartige Siedlungsgebiete sind zusätzlich zur
Wirtschaftlichkeit ein Grund für eine gleiche Behandlung von Straßen.
Ferner ist aus Sicht
der Hagener Bürger festzustellen, dass u. a. die wirtschaftliche Aufnahme von
weiteren Straßen in den Straßenreinigungs- und Winterdienstplan in den letzten
Jahren den Gebührensatz seit 2007 stabil gehalten hat.
Die Straßenreinigung
und der Winterdienst an der Straße Stennesufer (von Haus Nr. 4 bis zur
Pappelstraße) wurde mit Beschluss des Rates zur Änderung der Straßenreinigungs-
und Gebührensatzung vom 04.11.2010 der Stadt Hagen übertragen (Vorlage des
Fachbereichs Finanzen und Controlling, Drucksachen Nr. 0651/2010). Nunmehr gilt
die Regelung, dass dieser Teil der Straße einmal wöchentlich von der Stadt
gereinigt wird und in die Winterdienststufe C eingeteilt ist. Der Teil der
Straße von der Hagener Straße bis zum Haus Nr. 4b blieb in Anliegerreinigung,
da es sich hierbei um einen schmalen Weg handelt, der nicht befahren werden
kann. Von einer Vereinbarung, die im Zuge des Ausbaus der Straße mit den
Anliegern hinsichtlich der Straßenreinigung getroffen worden sein soll, ist der
Verwaltung nichts bekannt.
Der Hagener
Entsorgungsbetrieb weist darauf hin, dass die technische Entwicklung bei den
Großkehrmaschinen so weit fortgeschritten ist, dass auch Straßen mit
Pflasterung ohne Schaden gereinigt werden können.
Im Ergebnis ist die
Verwaltung der Auffassung, dass die Verantwortung für die Straßenreinigung und
den Winterdienst an der Straße Stennesufer weiterhin bei der Stadt Hagen
bleiben sollte.
