Beschlussvorlage - 0589/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

Frau/Herrn:____________________________________

 

als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt

Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs-

und Verkehrs-GmbH sowie in die ordentliche Hauptversammlung der Hagener

Straßenbahn AG am 18.07.2011 zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der

Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH

 

1.      den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 in der

vorgelegten Form festzustellen und dem Vorschlag zur

Ergebnisverwendung zuzustimmen.

2.      den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 zu billigen,

3.      der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen,

4.      dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen,

5.      als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 die

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Westfalen-Revision GmbH,

Dortmund zu wählen.

 

Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Hauptversammlung der

Hagener Straßenbahn AG

 

1.      den vom Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG festgestellten

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 in der vorgelegten Form

mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrates zur

Kenntnis zu nehmen,

2.      dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen,

3.      dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen,

4.      als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 die

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Westfalen-Revision GmbH,

Dortmund, zu wählen.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 18.07.2011.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG), an der die Stadt Hagen mit 100% beteiligt ist, hält am 18.07.2011 ihre ordentliche Gesellschafterversammlung ab. Am gleichen Tag hält auch die Hagener Straßenbahn AG (HST), an der die Stadt Hagen mit 8,333% unmittelbar und mit 91,667% mittelbar über die HVG beteiligt ist, ihre ordentliche Hauptversammlung ab. Hierzu ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

à Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Aufsichtsräte zuzustimmen.

Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen des Beteiligungscontrollings dazu können der Begründung entnommen werden.

 

 

Begründung

 

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der HVG und die ordentliche Hauptversammlung der HST finden am Montag, dem 18.07.2011 um 16.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Hagener Straßenbahn AG, Raum Berlin, Am Pfannenofen 5, 58097 Hagen, statt.

Für diese Versammlungen ist ein/e stimmberechtige/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu bestellen, der/die nicht Mitglied der Aufsichtsräte der Gesellschaften sein darf, da die Gesellschafterversammlung bzw. die Hauptversammlung auch über die Entlastung der Aufsichtsräte entscheidet.

Zu den ebenfalls stattfindenden Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH und der Hagener Service GmbH werden durch den Rat der Stadt Hagen keine Vertreter/innen entsandt, da die HVG Alleingesellschafterin ist.

 

Die Tagesordnung der ordentlichen Gesellschafterversammlung der HVG umfasst folgende Punkte:

 

TOP 1 Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der Gesellschaft:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Jahresabschluss der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH für das Geschäftsjahr 2010 in der vorgelegten Form mit dem ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von ‑10.478.304,88 EUR festzustellen. Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag wird aus dem Gewinnvortrag gedeckt.

 

TOP 2 Billigung des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der Gesellschaft:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Konzernabschluss der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH für das Geschäftsjahr 2010 in der vorgelegten Form mit einem Konzernergebnis von ‑20.549.574,13 EUR zu billigen.

 

Stellungnahme Beteiligungscontrolling zu TOP 1 und TOP 2:

à Die Details zu dem Jahresabschluss 2010 bzw. Konzernjahresabschluss 2010 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0588/2011 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird. Aus Sicht des Beteiligungscontrollings bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses und der vorgeschlagenen Verwendung des Jahresergebnisses keine Bedenken.

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der Gesellschaft:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Geschäftsführer Christoph Köther für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

 

TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der Gesellschaft:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

 

Stellungnahme des Beteiligungscontrolling zu TOP 3 und TOP 4:

Aus Sicht des Beteiligungscontrollings bestehen gegen die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates keine Bedenken.

 

TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der Gesellschaft:

Der Aufsichtsrat empfiehlt den Gesellschafterversammlungen der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH, HAGENBAD GmbH und Hagener Service GmbH, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Westfalen-Revision GmbH, Dortmund, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.

 

Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der HST umfasst folgende Punkte:

TOP 1 Vorlage des feststellgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates

Beschluss des Aufsichtsrates der Gesellschaft:

Der Jahresabschluss der Hagener Straßenbahn AG für das Geschäftsjahr 2010 und der vorliegende Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung werden gebilligt (damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt).

 

Stellungnahme des Beteiligungscontrollings:

à Die Details zum Jahresabschluss 2010 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0588/2011 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird. Aus Sicht des Beteiligungscontrollings bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses keine Bedenken.

Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung nur zur Kenntnis genommen. Beschlüsse zu diesem Punkt der Tagesordnung sind durch die Hauptversammlung nicht zu fassen.

 

Da der Jahresverlust vor Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 3 des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages vom 27. Juni 1997 von der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH abgedeckt worden ist und das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2010 demnach ausgeglichen ist, ist ein Beschluss zur Ergebnisverwendung nicht zu fassen.

 

TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der Gesellschaft:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstandsmitglied Christoph Köther für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

 

TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der Gesellschaft:

Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.

 

Stellungnahme des Beteiligungscontrolling zu TOP 2 und TOP 3:

à Aus Sicht des Beteiligungscontrollings bestehen gegen die Entlastung des Vorstandsmitgliedes Christoph Köther sowie der Mitglieder des Aufsichtsrates keine Bedenken.

TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Beschlussvorschlag des Aufsichtsrates der Gesellschaft:

Der Aufsichtsrat empfiehlt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Westfalen-Revision GmbH, Dortmund, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu bestellen.

 

 

Hinsichtlich der Konsolidierungsvorgaben, welche sich aus dem  Haushaltssicherungskonzept für  die HVG ergeben, wird wie folgt Stellung genommen:

Bericht über die Entwicklung des Jahresabschlusses bezogen auf die Konsolidierungsvorgaben für die HVG:

Im Jahr 2010 Betrug der städtische Zuschuss auf Grundlage des Jahresabschlusses der HVG für das Geschäftsjahr 2009 16,0 Mio €. Die Entwicklung im Geschäftsjahr 2010 sollte gemäß Konsolidierungsvorgaben dahin gehen, dass der Zuschuss zunächst auf 14,5 Mio € reduziert wird. Diese Kürzung resultiert aus der Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Bäderkonzept, was zu einer Zuschussverringerung von 1,0 Mio € führt sowie aus Resteinsparungen im ÖPNV in Höhe von 0,5 Mio. €.

Eine weitere Reduzierung des Zuschusses von 1,25 Mio. € ergibt sich aus einer Mehrausschüttung der ENERVIE AG. Der städtische Zuschuss für die HVG in 2011 beträgt somit auf Basis des Jahresabschlusses 2010 13,25 Mio. €.

Der Zuschuss reduziert sich damit im Vergleich zu 2010 um 2,75 Mio. €. Die Ratsbeschlüsse zu den Einsparungen im Bereich der HVG sind vollständig umgesetzt worden. Die Planvorgaben aus dem Haushaltssicherungskonzept für das Geschäftsjahr 2010, welche eine Reduzierung des Zuschusses um 2,75 Mio. € vorsahen, wurden somit entsprechend umgesetzt.

 

Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie für die letzte ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 14.06.2010 wurde Herr Claus Rudel als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen bestellt.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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30.06.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen