Beschlussvorlage - 0589/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/ einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie für die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Dominik Skrinjar
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.06.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.07.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt,
Frau/Herrn:____________________________________
als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin
der Stadt
Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener
Versorgungs-
und Verkehrs-GmbH sowie in die ordentliche Hauptversammlung der Hagener
Straßenbahn AG am 18.07.2011 zu entsenden.
Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen
Gesellschafterversammlung der
Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
1.
den
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 in der
vorgelegten
Form festzustellen und dem Vorschlag zur
Ergebnisverwendung
zuzustimmen.
2.
den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 zu billigen,
3.
der
Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen,
4.
dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen,
5.
als
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO Westfalen-Revision GmbH,
Dortmund
zu wählen.
Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen
Hauptversammlung der
Hagener Straßenbahn AG
1.
den vom
Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG festgestellten
Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 in der vorgelegten Form
mit
dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrates zur
Kenntnis
zu nehmen,
2.
dem
Vorstand für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen,
3.
dem
Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen,
4.
als
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO Westfalen-Revision GmbH,
Dortmund,
zu wählen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 18.07.2011.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Hagener Versorgungs-
und Verkehrs-GmbH (HVG), an der die Stadt Hagen mit 100% beteiligt ist, hält am
18.07.2011 ihre ordentliche Gesellschafterversammlung ab. Am gleichen Tag hält
auch die Hagener Straßenbahn AG (HST), an der die Stadt Hagen mit 8,333%
unmittelbar und mit 91,667% mittelbar über die HVG beteiligt ist, ihre
ordentliche Hauptversammlung ab. Hierzu ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen
zu benennen.
à Seitens des Beteiligungscontrollings bestehen keine Bedenken, den
Beschlussvorschlägen der Aufsichtsräte zuzustimmen.
Details zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen des Beteiligungscontrollings dazu
können der Begründung entnommen werden.
Begründung
Die ordentliche
Gesellschafterversammlung der HVG und die ordentliche Hauptversammlung der HST
finden am Montag, dem 18.07.2011 um 16.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Hagener
Straßenbahn AG, Raum Berlin, Am Pfannenofen 5, 58097 Hagen, statt.
Für diese Versammlungen
ist ein/e stimmberechtige/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu bestellen, der/die
nicht Mitglied der Aufsichtsräte der Gesellschaften sein darf, da die
Gesellschafterversammlung bzw. die Hauptversammlung auch über die Entlastung
der Aufsichtsräte entscheidet.
Zu den ebenfalls
stattfindenden Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH und der Hagener
Service GmbH werden durch den Rat der Stadt Hagen keine Vertreter/innen
entsandt, da die HVG Alleingesellschafterin ist.
Die Tagesordnung der ordentlichen Gesellschafterversammlung der
HVG umfasst folgende Punkte:
TOP 1 Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010
Beschlussvorschlag des
Aufsichtsrates der Gesellschaft:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den
Jahresabschluss der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH für das Geschäftsjahr 2010 in der vorgelegten Form mit dem
ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von ‑10.478.304,88 EUR festzustellen. Der
ausgewiesene Jahresfehlbetrag wird aus dem Gewinnvortrag gedeckt.
TOP 2 Billigung des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2010
Beschlussvorschlag des
Aufsichtsrates der Gesellschaft:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den Konzernabschluss der Hagener
Versorgungs- und Verkehrs-GmbH für das Geschäftsjahr 2010 in der vorgelegten
Form mit einem Konzernergebnis von ‑20.549.574,13 EUR zu billigen.
Stellungnahme
Beteiligungscontrolling zu TOP 1 und TOP 2:
à Die Details zu dem Jahresabschluss 2010 bzw. Konzernjahresabschluss 2010
können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0588/2011 entnommen werden, die im
nichtöffentlichen Teil behandelt wird. Aus Sicht des Beteiligungscontrollings
bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses und der vorgeschlagenen
Verwendung des Jahresergebnisses keine Bedenken.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder der
Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010
Beschlussvorschlag
des Aufsichtsrates der Gesellschaft:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem
Geschäftsführer Christoph Köther für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu
erteilen.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2010
Beschlussvorschlag des
Aufsichtsrates der Gesellschaft:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu
erteilen.
Stellungnahme des
Beteiligungscontrolling zu TOP 3 und TOP 4:
Aus Sicht des
Beteiligungscontrollings bestehen gegen die Entlastung der Geschäftsführung und
des Aufsichtsrates keine Bedenken.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Beschlussvorschlag des
Aufsichtsrates der Gesellschaft:
Der Aufsichtsrat empfiehlt den Gesellschafterversammlungen der Hagener
Versorgungs- und Verkehrs-GmbH, HAGENBAD GmbH und Hagener Service GmbH, die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Westfalen-Revision GmbH, Dortmund, zum
Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu
bestellen.
Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der HST
umfasst folgende Punkte:
TOP 1 Vorlage des feststellgestellten Jahresabschlusses für das
Geschäftsjahr 2010 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des
Aufsichtsrates
Beschluss des
Aufsichtsrates der Gesellschaft:
Der Jahresabschluss der Hagener Straßenbahn AG für das Geschäftsjahr
2010 und der vorliegende Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung
werden gebilligt (damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt).
Stellungnahme des
Beteiligungscontrollings:
à Die Details zum Jahresabschluss 2010 können der Vorlage
Drucksachen-Nr.: 0588/2011
entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird. Aus Sicht des
Beteiligungscontrollings bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses
keine Bedenken.
Der Jahresabschluss und der Bericht des
Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung nur zur Kenntnis genommen.
Beschlüsse zu diesem Punkt der Tagesordnung sind durch die Hauptversammlung
nicht zu fassen.
Da der Jahresverlust vor Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 3 des
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages vom 27. Juni 1997 von der
Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH abgedeckt worden ist und das
Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2010 demnach ausgeglichen ist, ist ein
Beschluss zur Ergebnisverwendung nicht zu fassen.
TOP 2 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010
Beschlussvorschlag des
Aufsichtsrates der Gesellschaft:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, dem
Vorstandsmitglied Christoph Köther für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu
erteilen.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
2010
Beschlussvorschlag des
Aufsichtsrates der Gesellschaft:
Der Aufsichtsrat schlägt vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu
erteilen.
Stellungnahme des
Beteiligungscontrolling zu TOP 2 und TOP 3:
à Aus Sicht des Beteiligungscontrollings bestehen gegen die Entlastung
des Vorstandsmitgliedes Christoph Köther sowie der Mitglieder des
Aufsichtsrates keine Bedenken.
TOP 4 Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
Beschlussvorschlag des
Aufsichtsrates der Gesellschaft:
Der Aufsichtsrat empfiehlt, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO
Westfalen-Revision GmbH, Dortmund, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2011 zu bestellen.
Hinsichtlich der Konsolidierungsvorgaben, welche sich aus dem Haushaltssicherungskonzept für die HVG ergeben, wird wie folgt Stellung
genommen:
Bericht über die Entwicklung des Jahresabschlusses bezogen auf die
Konsolidierungsvorgaben für die HVG:
Im Jahr 2010 Betrug der
städtische Zuschuss auf Grundlage des Jahresabschlusses der HVG für das
Geschäftsjahr 2009 16,0 Mio €. Die Entwicklung im Geschäftsjahr 2010 sollte
gemäß Konsolidierungsvorgaben dahin gehen, dass der Zuschuss zunächst auf 14,5
Mio € reduziert wird. Diese Kürzung resultiert aus der Umsetzung des
Ratsbeschlusses zum Bäderkonzept, was zu einer Zuschussverringerung von 1,0 Mio
€ führt sowie aus Resteinsparungen im ÖPNV in Höhe von 0,5 Mio. €.
Eine weitere Reduzierung
des Zuschusses von 1,25 Mio. € ergibt sich aus einer Mehrausschüttung der
ENERVIE AG. Der städtische Zuschuss für die HVG in 2011 beträgt somit auf Basis
des Jahresabschlusses 2010 13,25 Mio. €.
Der Zuschuss reduziert
sich damit im Vergleich zu 2010 um 2,75 Mio. €. Die Ratsbeschlüsse zu den
Einsparungen im Bereich der HVG sind vollständig umgesetzt worden. Die
Planvorgaben aus dem Haushaltssicherungskonzept für das Geschäftsjahr 2010,
welche eine Reduzierung des Zuschusses um 2,75 Mio. € vorsahen, wurden somit
entsprechend umgesetzt.
Für die letzte ordentliche
Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie für
die letzte ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am
14.06.2010 wurde Herr Claus Rudel als stimmberechtigter Vertreter der Stadt
Hagen bestellt.
Der Rat der Stadt Hagen
wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
