Beschlussvorlage - 0583/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt

Hagen zu der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen

GmbH am 15.07.2011 zu entsenden.

 

Er/Sie wird beauftragt,

1. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 in der vorgelegten Form

festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen,

 

2. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2010

zu entlasten.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 15.07.2011.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, deren Geschäftszweck die Wahrnehmung der kommunalen Pflichtaufgabe zur Sicherstellung der Straßenbeleuchtung nach § 2StraßG NRW und an der die Stadt Hagen mit 51,00% beteiligt ist, hält am 15.07.2011 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierzu ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

1. Genehmigung des Protokolls vom 17.12.2010

2. Jahresabschluss 2010

3. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates

4. Verschiedenes

 

Seitens des Beteiligungscontrollings der HVG bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung zuzustimmen.

 

 

Begründung

 

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH findet am 15.07.2011 um 11.00 Uhr im Verwaltungshochhaus, Zimmer C.1001, Rathausstr. 11, 58095 Hagen statt.

Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung umfasst folgende Punkte:

 

1. Genehmigung des Protokolls vom 17.12.2010

 

2. Jahresabschluss 2010

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

1.     Die  Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2010 fest.

2.     Der Jahresüberschuss wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

 

Stellungnahme des Beteiligungscontrollings der HVG:

Die Details zu dem Jahresabschluss 2010 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0582/2011 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird. Aus Sicht des Beteiligungscontrollings der HVG bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses und der vorgeschlagenen Verwendung des Jahresüberschusses keine Bedenken.

 

3. Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat werden für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung erteilt.

Stellungnahme des Beteiligungscontrollings der HVG:

Aus Sicht des Beteiligungscontrollings der HVG bestehen gegen die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates keine Bedenken.

 

Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH wurde Herr Martin Erlmann (CDU) als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen bestellt.

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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30.06.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen