Beschlussvorlage - 0549/2011

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0549/2011) ist.

 

 

Realisierungstermin: 01.09.2011

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kurzfassung entfällt.

 

 

Begründung

 

Für die Neufassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung gab es mehrere Gründe.

 

Nach neuerer Rechtsprechung wurde die Regelung zur Reinigungspflicht der Grundstückseigentümer neu gefasst. Die Festlegung des Reinigungstages auf Freitag ist weggefallen. Der Reinigungsumfang orientiert sich am Bedarf. Der Mindestreinigungsrhythmus wurde auf 14 Tage bestimmt (§ 3 der Satzung).

 

Ferner wurden die Regelungen des § 8 zu Entstehung, Änderung und Fälligkeit der Gebühr sowie zu den Erstattungsansprüchen bei nicht erfolgter Straßenreinigung präzisiert. Hierbei wurde der Charakter der Straßenreinigung als monatliche Leistung und der des Winterdienstes als Jahresgebühr verdeutlicht. 

 

Da von den Gerichten eine streng getrennte Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren bzw. der Winterdienstgebühren verlangt wird, wurden die Begriffe „Straßenreinigung“ und „Winterdienst“ bei sämtlichen Satzungsbestimmungen sachlich zutreffend verwendet. Bei dieser Überarbeitung der Begrifflichkeiten wurden weiterhin in den Paragraphen 1 und 3 einige Absätze gemäß ihrer sinnentsprechenden Aufeinanderfolge verändert.  

 

Der Straßenreinigungs- und Winterdienstplan wurde redaktionell an die neue Satzung angepasst. Er ist als Bestandteil der Satzung (Teile I – III) beigefügt.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

30.06.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen