Beschlussvorlage - 0539/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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28.06.2011
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.06.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Vorberatung
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14.07.2011
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt die Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege, wie sie dieser Vorlage als Anlage 1 und 3 beigefügt sind.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung der Satzungen mit Wirkung ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 vorzunehmen.
Sachverhalt
Begründung
Der
Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 24.02.2011 beschlossen, die
Geschwisterkindregelung in § 6 der Beitragssatzungen für Kindertagesstätten,
Kindertagespflege und OGS dahingehend zu ändern, dass die vollständige
Beitragsbefreiung für Familien mit mehr als zwei Kindern entfällt und
stattdessen bei mehr als einem Kind in Betreuung in den Bereichen
Kindertagesstätten, Kindertagespflege und OGS für das Kind mit dem individuell
höchsten Beitrag ein Beitrag fällig wird; die Geschwister dieses Kindes sind
weiterhin vom Beitrag befreit.
Mit
der Neufassung des § 6 der Satzungen für die Kindertageseinrichtungen und der
Kindertagespflege wird dieser Ratsbeschluss entsprechend umgesetzt.
Daneben
wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes in dem Bericht über die Prüfung der
Heranziehung der Kindergartenbeiträge aus Februar 2011 darauf hingewiesen, dass
die beiden Elternbeitragsatzungen in § 5 Absatz 2 und in § 8 Absatz 2 (alter
Fassung) zwei unterschiedliche Regelungen zur endgültigen Beitragsfestsetzung
enthielten. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt die "Kann-Vorschrift"
des § 8 Abs. 2 mit der nächsten Satzungsänderung aufzuheben. Diese Empfehlung
wird durch den Fortfall des § 8 Abs. 2 ebenfalls umgesetzt.
Ferner
werden in § 5 Abs. 3 der Satzungen künftig die Bezieher von Kinderzuschlag gem.
§ 6a Bundeskindergeldgesetz (BKKG) mit den Beziehern von Arbeitslosengeld II
gleichgestellt, da durch den Kindergeldzuschlag lediglich die Bedürftigkeit
nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB
II) vermieden wird.
Darüber
hinaus werden die §§ 4 und 5 der Beitragssatzungen sprachlich angepasst, sowie
in der Präambel auf die Änderung der Gemeindeordnung vom 24. Mai 2011 verwiesen.
In der Anlage 2 und 4 sind die alten und neuen Fassungen der Beitragssatzungen
vergleichend dargestellt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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44,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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18,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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26 kB
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4
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(wie Dokument)
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17,7 kB
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