Beschlussvorlage - 0539/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen für Tageseinrichtungen für Kinder und für Kindertagespflege, wie sie dieser Vorlage als Anlage 1 und 3 beigefügt sind.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung der Satzungen mit Wirkung ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 vorzunehmen.

 

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Sachverhalt

 

 

Begründung

 

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 24.02.2011 beschlossen, die Geschwisterkindregelung in § 6 der Beitragssatzungen für Kindertagesstätten, Kindertagespflege und OGS dahingehend zu ändern, dass die vollständige Beitragsbefreiung für Familien mit mehr als zwei Kindern entfällt und stattdessen bei mehr als einem Kind in Betreuung in den Bereichen Kindertagesstätten, Kindertagespflege und OGS für das Kind mit dem individuell höchsten Beitrag ein Beitrag fällig wird; die Geschwister dieses Kindes sind weiterhin vom Beitrag befreit.

 

Mit der Neufassung des § 6 der Satzungen für die Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wird dieser Ratsbeschluss entsprechend umgesetzt.

 

Daneben wurde seitens des Rechnungsprüfungsamtes in dem Bericht über die Prüfung der Heranziehung der Kindergartenbeiträge aus Februar 2011 darauf hingewiesen, dass die beiden Elternbeitragsatzungen in § 5 Absatz 2 und in § 8 Absatz 2 (alter Fassung) zwei unterschiedliche Regelungen zur endgültigen Beitragsfestsetzung enthielten. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt die "Kann-Vorschrift" des § 8 Abs. 2 mit der nächsten Satzungsänderung aufzuheben. Diese Empfehlung wird durch den Fortfall des § 8 Abs. 2 ebenfalls umgesetzt.

 

Ferner werden in § 5 Abs. 3 der Satzungen künftig die Bezieher von Kinderzuschlag gem. § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKKG) mit den Beziehern von Arbeitslosengeld II gleichgestellt, da durch den Kindergeldzuschlag lediglich die Bedürftigkeit nach dem  Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) vermieden wird.

 

Darüber hinaus werden die §§ 4 und 5 der Beitragssatzungen sprachlich angepasst, sowie in der Präambel auf die Änderung der Gemeindeordnung vom 24. Mai 2011 verwiesen. In der Anlage 2 und 4 sind die alten und neuen Fassungen der Beitragssatzungen vergleichend dargestellt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen im Vergleich zum HSK keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.06.2011 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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30.06.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen