Beschlussvorlage - 0230/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Neufassung der Entgeltordnung der Volkshochschule Hagen, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen und tritt am 01.09.2011 in Kraft.

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Sachverhalt

Begründung

Die zur Zeit gültige Entgeltordnung vom 06.03.2005 soll in Bezug auf Entgeltermäßigungen, redaktionellen Änderungen und Rücktrittsregelungen  wie folgt geändert werden:

 

a)     Erhöhung des Entgeltes für schulabschlussbezogene Lehrgänge

b)     Erhebung eines Entgeltes für die Ausstellung von Zeugniszweitschriften

c)      Veränderung von Abmeldefristen, um Planungssicherheit zu gewährleisten

d)     Wegfall von Studienreisen, die bisher in Eigenregie durchgeführt wurden

e)     Redaktionelle Änderungen aufgrund von Sachverhaltsveränderungen.

 

Die Grundlage für die Berechnung der Entgelte lautet wie folgt:

 

  1. Das Entgelt für die Teilnahme an Kursen, Seminaren und ähnlichen Veranstaltungen beträgt je Unterrichtsstunde (45 Minuten) in der Regel 1,80 €.

 

  1.  Das Entgelt für Einzelveranstaltungen beträgt in der Regel mindestens 3,00 €.

 

  1. Bei besonderen Aufwendungen (z.B. Fachraumausstattung, Lehr –und Lernmittel, Kinderbetreuung etc.) erhebt die VHS die durch diesen Aufwand bedingten zusätzlichen Entgelte. Sie betragen in der Regel mindestens 0,50 € pro Unterrichtsstunde.

 

Das Entgelt je Unterrichtsstunde/Zeitstunde bzw. je Veranstaltung kann aus besonderem Grund geringer oder höher als in lfd. Nr. 1 – 3  geregelt festgesetzt werden; hierbei soll es das Vierfache des Regelentgeltes nicht übersteigen. Diese Festlegung trifft der/die VHS-Leiter/in.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

1.                  Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2571

Bezeichnung:

Volkshochschule

Produkt:

1.25.71

Bezeichnung:

Volkshochschule

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

432100

-250 €

 -1700 €

-1700 €

-1700 €

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.06.2011 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - ungeändert beschlossen

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30.06.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Neufassung der Entgeltordnung der Volkshochschule Hagen, die als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist, wird beschlossen und tritt am 01.09.2011 in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen