Beschlussvorlage - 0404/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Bürgeranregungen der Vorlage 0959/2010, lfd. Nr. 43 bis 45 werden nicht weiter verfolgt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung:

 

Bei der öffentlichen Beleuchtung werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um zu einer höchstmöglichen Energieeffizienz zu kommen. Dabei hat die Bewahrung von Sicherheit und Kontinuität oberste Priorität. Die Vorschläge, die in den Bürgeranregungen der lfd. Punkte 43 – 45 vorgeschlagen wurden, um Energie zu sparen, werden aufgrund der technischen Möglichkeiten in anderer Form umgesetzt. Dazu gehört die Umrüstung der Altleuchten auf verbrauchsarme Technik, die Dimmung zu verkehrsarmen Zeiten sowie eine am Bedarf und nach Erforderlichkeit orientierte Dimensionierung. Eine Handy-Schaltung ist  wirtschaftlich und technisch nicht sinnvoll, weil zunächst hohe Investitionen erforderlich würden und eine Amortisation niemals erreicht werden könnte. Einschränkungen der Straßenbeleuchtung erfolgen insofern, dass bedarfsgerecht angepasst wird: Bei wenig Verkehr wird die Beleuchtungsstärke zurückgefahren, aber immer noch gleichmäßig beibehalten. Eine Abschaltung ist bei den praktizierten Einsparmaßnahmen nicht zielbringend und verringert die Sicherheit und die Lebensqualität der Betroffenen. Vielmehr wird eine an den Bedarf angepasste Vorgehensweise praktiziert. Durch den laufenden Betrieb mit Austausch unwirtschaftlicher Leuchten werden seit 2005 in jedem Jahr jeweils weitere 113.000 kWh an Energie eingespart, zusätzlich durch eine geförderte Maßnahme nochmals 618.000 kWh.

 

Vorlauf:

 

Die Maßnahmen aus den Bürgeranregungen gem. Vorlage 0959/2010 Beschluss Bürgerbeteiligung Rat vom 16.12.2010 mit der Ergänzungsvorlage 0959 beinhalten unter der lfd. Nr. 43 – 45 der Maßnahmentabelle jeweils Vorschläge zur Kosteneinsparung bei der öffentlichen Beleuchtung. Darin wird unter lfd. Nr. 43 zur Einsparung von Energiekosten ein Konzept zur Anforderung von Straßen- / Gehwegbeleuchtung per Handy o. ä. angeregt. Unter lfd. Nr. 44 ist zu prüfen, ob Einschränkungen bei der öffentlichen Beleuchtung von Plätzen, Straßen etc. erfolgen können und im nachfolgenden Punkt 45 wird noch weitergehend die Abschaltung von Straßenbeleuchtungsanlagen etc. in verkehrsarmen Zeiten angeregt.

 

Alle Anregungen zielen auf eine Reduzierung der Betriebs- und Energiekosten für die öffentliche Straßenbeleuchtung hin. Die Antworten werden nachfolgend ergänzend zur Stellungnahme vom 7.12.2010 umfangreich dargestellt und begründet.

 

Begründung:

 

a)                 Modernisierung/Dimmung

 

Energiesparen bei der öffentlichen Beleuchtung ist schon seit mehreren Jahren als Potential zur Kosteneinsparung erkannt worden und wird konsequent durch verschiedene Maßnahmen angegangen. Dabei ist die Abschaltung des Lichts in bestimmten Straßenzügen als schlechteste Lösungsmöglichkeit immer zugunsten intelligenter, bedarfsgerechter Maßnahmen verworfen worden. Durch Umrüstung von unwirtschaftlichen Quecksilberdampflampen auf Natriumdampflampen („oranges/gelbes Licht“) oder Kompaktleuchtstoffmittel („Energiesparlampen“) im Kontext zur Nutzung  technisch hochwertiger Leuchtentechnik sind in den vergangenen Jahren erhebliche Einspareffekte erzielt worden. Der Austausch hat im Einzelnen in den letzten sechs Jahren zu folgenden Energieeinsparungen geführt:

 

2005:                                74.128 kWh

2006:                             226.961 kWh

2007:                                84.925 kWh

2008:                                90.842 kWh

2009:                             113.301 kWh

2010:                                87.083 kWh

Durchschnitt 6 Jahre: 112.873 kWh

 

Die Einsparerfolge an Energie für die Straßenbeleuchtung, die bei den Austauschleuchten eine Energieeinsparung von rd. 40% bedeuten,  haben dazu geführt, dass die Stadt Hagen am 8. Mai 2008 mit dem GreenLightAward der EU durch die NRW-Wirtschaftministerin Christa Thoben ausgezeichnet wurde.

 

Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Hinführung zu einem bedarfsgerechten System begründet sich in der Bestückung der Leuchten mit Dimmern, die für verschiedene Zeitintervalle das Beleuchtungsniveau absenken. Auch kann eine Leistungsreduzierung, also die Absenkung des Beleuchtungsniveaus durch Herunterschalten der Lichtstärke, die bei einer Gewerbegebietsbeleuchtung sinnvoll ist, weitere positive Effekte erzielen und Kosten sparen. Anwendungsbeispiel ist das Gewerbegebiet Sudfeld. Prinzip ist hier, in den verkehrsarmen Zeiten über Leistungsreduzierungen oder die beschriebene Dimmtechnik das Beleuchtungsniveau entsprechend abzusenken. Die Verwendung verbrauchsarmer Leuchtentechnik, die aufgrund hochreflektierender Spiegeloptiken eine höhere Lichtausbeute mit leistungsschwächeren Leuchtmitteln haben als herkömmliche noch vielfach im Einsatz befindliche, unwirtschaftliche Leuchten ist grundsätzliches Prinzip bei allen Arbeiten an der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Der Einsatz elektronischer Vorschaltgeräte bietet im Gegensatz zu den herkömmlichen Vorschaltgeräten die Möglichkeit, mit weniger elektrischem Strom auszukommen.

 

Aktuell wird ein Austauschprogramm umgesetzt, bei dem durch eine bezuschusste Maßnahme insgesamt rund 1.860 unwirtschaftliche Leuchten durch energieeffizientere Technik ersetzt bzw. technisch nachgerüstet werden. Rund 1.000 Leuchten davon werden während der verkehrsarmen Zeiten künftig gedimmt, so dass insgesamt ein Volumen von rund 618.430 kWh pro Jahr an Energieverbrauch eingespart wird. Die Maßnahme wird mit dem Höchstfördersatz durch Mittel für den Klimaschutz des BMU unterstützt.

 

b)                 LED-Technik

 

Natürlich wird auch die rasante Entwicklung der LED-Technik von Anfang an mitverfolgt, erste Einsatzbereiche finden sich im Stadtgebiet in Parkanlagen, der Fußgängerzone oder in der Bahnhofstraße.  Die Gehwegbeleuchtung der Bahnhofstraße wird als Pilotprojekt zum längerfristigen Austesten von LED-Leuchten weitere Erfahrungswerte liefern. Eine Wirtschaftlichkeit lässt sich im Vergleich zu Standardleuchten mit Kompaktleuchtstoffmittel noch nicht darstellen, wohl aber im Vergleich zu Quecksilberdampflampen.

 

c)                 Handy-Schaltung

 

Zur Frage der Handyschaltung, die sog. „DIAL4LIGHT-Idee“ wurde in diesem Jahr bereits im Umweltausschuss berichtet: Die Idee der Stadtwerke Lemgo, per SMS über das Handy die Beleuchtung einzuschalten, wurde in den Gremien der Stadtbeleuchtung Hagen bereits mehrfach diskutiert. Dabei ist es in Lemgo so, dass nachts ab 23.00 Uhr in den ländlichen Außenbezirken das Licht komplett in den Straßen und auf den Wegen abgeschaltet wird. Jugendliche die abends spät nach Hause kommen, sollten auf Wunsch der Eltern über beleuchtete Wege sicher den Weg finden. Damit war die Idee geboren, eine Teststrecke aufzubauen, bei der für 50 Cents das Licht 15 Minuten lang an ist. Die Stadtwerke Lemgo haben die Idee umgesetzt und zum Patent angemeldet. Das System scheidet für die Hagener Straßenbeleuchtung jedoch aus folgenden Gründen aus:

 

  • Es gibt nachts keine Straßen mit abgeschalteter Beleuchtung, das Sparkonzept beruht hier vielmehr auf dem Einsatz von wirtschaftlichen Leuchten und Lampen, die ein gleichmäßiges Lichtniveau bei minimalem Energieverbrauch gewährleisten.
  • Die Leuchtmittel wie Natriumdampflampen, Halogenmetalldampflampen oder Kompaktleuchtstoffmittel sind für das mehrfache Ein- und Ausschalten nicht ausgelegt. Auf Kosten der Lampenlebensdauer würde der Wartungsaufwand höher ausfallen, und die vermeintliche Ersparnis wieder aufgehoben.
  • Jemand, der später in eine per Handy von seinem „Vorgänger“ beleuchtete Straße kommt, steht plötzlich im Dunkeln, weil die Zeit abgelaufen ist à Verkehrssicherungspflicht verletzt
  • Die Investitionen für das im Schaltschrank erforderliche Modem und den Leuchtenumbau stehen in keinem Verhältnis zum Einspareffekt.
  • Nur Bürger mit Handy und Registrierung sind in der Lage für Licht zu sorgen, wer das nicht weiß, steht künftig im Dunkeln.

 

Weitere durchgeführte Maßnahmen reichen von einer optimierten Schaltung der Beleuchtung, die computergesteuert und helligkeitsabhängig beeinflusst wird (Lichtsensor), bis zur Verwendung von Leuchten, die langlebig, wartungsfreundlich und wirtschaftlich einsetzbar sind.

 

d)                 Fazit

 

 

Alle genannten Maßnahmen tragen dem Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach Sicherheit in hohem Maße Rechnung. Licht bedeutet mehr Sicherheit, daher gilt es dunkle Angsträume und schlecht beleuchtete Nischen soweit wie möglich zu vermeiden. Ziel ist es, die  aus rund 20.000 Lichtpunkten bestehende Beleuchtungsanlage weiterzuentwickeln, damit die wichtigsten Belange wie Gleichmäßigkeit und Bedarfsgerechtigkeit erreicht werden und dabei ein höchst mögliches Maß an Wirtschaftlichkeit erreicht wird.

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Beschlüsse

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29.06.2011 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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30.06.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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06.07.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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06.07.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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07.07.2011 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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12.07.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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13.07.2011 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen

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14.07.2011 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen