Berichtsvorlage - 0650/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Aufgrund des Beschlusses des Umweltausschusses in der Sitzung am 01.06.2011 hat die Verwaltung die in der Vorlage 0785/2008 (VO) enthaltenen Naturdenkmäler nochmals aktuell vor Ort auf ihren Zustand hin kontrolliert. Leider musste in den letzten Wochen bei Überprüfungen festgestellt werden, dass einzelne Bäume teilweise geschädigt sind bzw. aus Gründen der Verkehrssicherung so beschnitten werden mussten, dass derzeit die Kriterien für ein Naturdenkmal nicht mehr erfüllt werden.

 

Die aus Sicht der Fachverwaltung aus der VO heraus zu nehmenden Bäume sind aus der in der Begründung eingefügten Liste zu entnehmen. Es handelt sich insgesamt um drei geplante und um zwei durch Altverordnungen ausgewiesene Naturdenkmäler.

 

Die Liste der neu auszuweisenden Naturdenkmäler kann als nicht abschließend betrachtet werden, weitere können in einem gesonderten Verfahren zusätzlich ausgewiesen werden.

 

 

Begründung

 

Der Umweltausschuss hat sich in der Sitzung am 01.06.2011 erneut mit der Drucksachen-Nr. 0785/2008 „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen“ befasst und die Verwaltung beauftragt, zu berichten, in welchem Zeitraum eine Überprüfung der geplanten Naturdenkmäler erfolgen kann.

 

Die Verwaltung hat in den letzten drei Wochen alle vorgesehenen Bäume auf ihren Zustand hin überprüft. Hierbei musste leider festgestellt werden, dass sich an insgesamt 5 geplanten bzw. bestehenden Naturdenkmälern aufgrund erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen, aufgrund von Erkrankungen und vermutlich aufgrund von Sturmschäden solche Veränderungen gezeigt haben, die eine Ausweisung nicht mehr rechtfertigen. Das aus der Altverordnung bestehende Naturdenkmal HO-1 musste eine Linde kürzlich stark eingekürzt werden. Die beiden anderen sind weiterhin schutzwürdig. 

 

Im Einzelnen hat es an den nachfolgenden geplanten Naturdenkmälern Veränderungen gegeben, die in der nachfolgenden Liste aufgeführt sind. Bei diesen aufgeführten Bäumen schlägt die Verwaltung daher vor, sie ganz bzw. teilweise aus der Liste der geplanten Naturdenkmäler herauszunehmen. Alle anderen haben ihre Schutzwürdigkeit beibehalten. In der Natur der Sache liegt es allerdings, dass Krankheiten auftreten können, Stürme zu Veränderungen führen oder die Verkehrssicherheit gravierende Maßnahmen an den Bäumen erfordert, die bis zum Verlust der Schutzwürdigkeit für Naturdenkmäler führen können.

 

 

Auflistung der festgestellten Schäden an den Naturdenkmälern, die ganz oder teilweise aus der Liste gestrichen werden sollten:

 

 

ND-Nummer              Name                                     Standort                     Feststellungen

 

N - 6               Kastanienallee          Haus Busch

      Die Allee musste aus Verkehrssicherungsgründen stark beschnitten werden;   drei Bäume wurden gefällt. Die verbliebenen 13 Alleebäume verfügen nicht mehr über einen baumtypischen Habitus. Nach Einschätzung des Fachbereichs für Grünpflege sind weitere Eingriffe mittelfristig erforderlich. Die verbliebenen Alleebäume sind nicht mehr schutzwürdig.

 

      M - 11       Winterlinde                An der Egge 8

      Nachdem 2009 ein Teil der Krone aus ungeklärten Gründen abgestorben ist erfüllt der Baum nicht mehr die Kriterien für ein Naturdenkmal.

 

      HO – 1     Linden            Alter Schloßweg 17 (teilweise)

      Bei den drei Linden handelt es sich um ein Alt-ND. Eine der Linden am Parkplatz musste kürzlich stark eingekürzt werden und ist nicht mehr schutzwürdig.

 

      HO – 5     Eibe               Im Weinhof 16

      Die Eibe ist umgestürzt und nicht mehr schutzwürdig.

 

      HO – 15   Eiche              Berchumer Kirchplatz 7 a/b

      Der Baum, ein Alt-ND, musste 2009 gefällt werden, da er nicht mehr standsicher war.

 

 

Die Liste der neu auszuweisenden Naturdenkmäler kann als nicht abschließend betrachtet werden, weitere können in einem weiteren gesonderten Verfahren zusätzlich ausgewiesen werden. Eine nachträgliche Aufnahme während des Verfahrens hätte jedoch eine erneute Offenlage zur Folge. Die durchaus schutzwürdigen Bäume im Park von Haus Busch befinden sich allerdings im baulichen Außenbereich und können nicht in der Verordnung berücksichtigt werden. Sie können nur über eine Änderung des Landschaftsplanes als Naturdenkmal ausgewiesen werden. Das Parkgelände steht unter Landschaftsschutz.

 

Da mittlerweile ein neues Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten ist, haben sich einige gesetzliche Grundlagen geändert, die aber keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen zur Folge haben. Ein erneutes Verfahren ist demnach nicht erforderlich. Der Verordnungsentwurf muss aber vor Beschluss des Rates rechtlich angepasst und die dazugehörige Liste der Naturdenkmäler wie oben beschrieben verändert werden. Auch die Stellungnahmen zu den Anregungen und Bedenken der am Verfahren Beteiligten sind in Einzelfällen an die neuen rechtlichen Vorgaben anzupassen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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07.07.2011 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen