Berichtsvorlage - 0650/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneute Befassung: Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen(Drucksachen-Nr. 0785/2008)hier: Überprüfung der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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07.07.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Aufgrund des Beschlusses
des Umweltausschusses in der Sitzung am 01.06.2011 hat die Verwaltung die in
der Vorlage 0785/2008 (VO) enthaltenen Naturdenkmäler nochmals aktuell vor Ort
auf ihren Zustand hin kontrolliert. Leider musste in den letzten Wochen bei Überprüfungen
festgestellt werden, dass einzelne Bäume teilweise geschädigt sind bzw. aus
Gründen der Verkehrssicherung so beschnitten werden mussten, dass derzeit die
Kriterien für ein Naturdenkmal nicht mehr erfüllt werden.
Die aus Sicht der
Fachverwaltung aus der VO heraus zu nehmenden Bäume sind aus der in der
Begründung eingefügten Liste zu entnehmen. Es handelt sich insgesamt um drei geplante
und um zwei durch Altverordnungen ausgewiesene Naturdenkmäler.
Die Liste der neu
auszuweisenden Naturdenkmäler kann als nicht abschließend betrachtet werden,
weitere können in einem gesonderten Verfahren zusätzlich ausgewiesen werden.
Begründung
Der Umweltausschuss hat
sich in der Sitzung am 01.06.2011 erneut mit der Drucksachen-Nr. 0785/2008 „Ordnungsbehördliche
Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen“ befasst und die Verwaltung
beauftragt, zu berichten, in welchem Zeitraum eine Überprüfung der geplanten
Naturdenkmäler erfolgen kann.
Die Verwaltung hat in den
letzten drei Wochen alle vorgesehenen Bäume auf ihren Zustand hin überprüft.
Hierbei musste leider festgestellt werden, dass sich an insgesamt 5 geplanten
bzw. bestehenden Naturdenkmälern aufgrund erforderlicher Verkehrssicherungsmaßnahmen,
aufgrund von Erkrankungen und vermutlich aufgrund von Sturmschäden solche
Veränderungen gezeigt haben, die eine Ausweisung nicht mehr rechtfertigen. Das
aus der Altverordnung bestehende Naturdenkmal HO-1 musste eine Linde kürzlich
stark eingekürzt werden. Die beiden anderen sind weiterhin schutzwürdig.
Im Einzelnen hat es an den
nachfolgenden geplanten Naturdenkmälern Veränderungen gegeben, die in der
nachfolgenden Liste aufgeführt sind. Bei diesen aufgeführten Bäumen schlägt die
Verwaltung daher vor, sie ganz bzw. teilweise aus der Liste der geplanten
Naturdenkmäler herauszunehmen. Alle anderen haben ihre Schutzwürdigkeit beibehalten.
In der Natur der Sache liegt es allerdings, dass Krankheiten auftreten können,
Stürme zu Veränderungen führen oder die Verkehrssicherheit gravierende
Maßnahmen an den Bäumen erfordert, die bis zum Verlust der Schutzwürdigkeit für
Naturdenkmäler führen können.
Auflistung der
festgestellten Schäden an den Naturdenkmälern, die ganz oder teilweise aus der
Liste gestrichen werden sollten:
ND-Nummer Name
Standort Feststellungen
N - 6 Kastanienallee Haus Busch
Die
Allee musste aus Verkehrssicherungsgründen stark beschnitten werden; drei Bäume wurden gefällt. Die verbliebenen
13 Alleebäume verfügen nicht mehr über einen baumtypischen Habitus. Nach
Einschätzung des Fachbereichs für Grünpflege sind weitere Eingriffe
mittelfristig erforderlich. Die verbliebenen Alleebäume sind nicht mehr
schutzwürdig.
M - 11 Winterlinde An der Egge 8
Nachdem
2009 ein Teil der Krone aus ungeklärten Gründen abgestorben ist erfüllt der
Baum nicht mehr die Kriterien für ein Naturdenkmal.
HO
– 1 Linden Alter Schloßweg 17 (teilweise)
Bei
den drei Linden handelt es sich um ein Alt-ND. Eine der Linden am Parkplatz
musste kürzlich stark eingekürzt werden und ist nicht mehr schutzwürdig.
HO –
5 Eibe
Im Weinhof 16
Die
Eibe ist umgestürzt und nicht mehr schutzwürdig.
HO
– 15 Eiche Berchumer Kirchplatz 7 a/b
Der
Baum, ein Alt-ND, musste 2009 gefällt werden, da er nicht mehr standsicher war.
Die Liste der neu
auszuweisenden Naturdenkmäler kann als nicht abschließend betrachtet werden,
weitere können in einem weiteren gesonderten Verfahren zusätzlich ausgewiesen
werden. Eine nachträgliche Aufnahme während des Verfahrens hätte jedoch eine
erneute Offenlage zur Folge. Die durchaus schutzwürdigen Bäume im Park von Haus
Busch befinden sich allerdings im baulichen Außenbereich und können nicht in
der Verordnung berücksichtigt werden. Sie können nur über eine Änderung des
Landschaftsplanes als Naturdenkmal ausgewiesen werden. Das Parkgelände steht unter
Landschaftsschutz.
Da mittlerweile ein neues
Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten ist, haben sich einige gesetzliche
Grundlagen geändert, die aber keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen zur Folge
haben. Ein erneutes Verfahren ist demnach nicht erforderlich. Der Verordnungsentwurf
muss aber vor Beschluss des Rates rechtlich angepasst und die dazugehörige
Liste der Naturdenkmäler wie oben beschrieben verändert werden. Auch die
Stellungnahmen zu den Anregungen und Bedenken der am Verfahren Beteiligten sind
in Einzelfällen an die neuen rechtlichen Vorgaben anzupassen.
