Beschlussvorlage - 0551/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau des 4.BA der Südumgehung Haspe (Rehstraße)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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06.07.2011
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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07.07.2011
| |||
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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12.07.2011
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Sachverhalt
Auf der Basis des Bebauungsplans Nr. 3/89, Teil 1, 1. Änderung :
Gewerbegebiet Berliner Straße/ Rehsieper Weg soll in diesem Jahr mit dem Ausbau
des sog. 4. Bauabschnittes der Südumgehung Haspe, Rehstraße, begonnen werden.
Zeitgleich beginnt die Deutsche Bahn AG mit der Aufweitung des Brückenbauwerkes
Rehstraße.
Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis April 2013 dauern.
Vorbemerkungen:
Zur Anpassung der
Nutzungsmöglichkeiten der Flächen im Bereich Berliner Straße/ Rehsieper Weg
erfuhr der entsprechende Bebauungsplan Nr. 3/89 eine 1. Änderung- in diesem
Zusammenhang wurde auch der Ausbau der Rehstraße als 4. und letzter
Bauabschnitt der Südumgehung Haspe geringfügig überplant. Die Rechtskraft des
B-Planes besteht seit dem 08.10.2010.
Von daher ist der
Ausbau der Rehstraße zwischen dem Brückenbauwerk der Deutschen Bahn AG und der
B 7 dem Grunde nach bereits bekannt. Diese Vorlage soll die Ausbauplanung, die
Kostensituation und die Baudurchführung etwas detaillierter vorstellen und
letztlich den offiziellen Baubeschluss erwirken.
Ausbauplanung:
Der Ausbauabschnitt
der Rehstraße erstreckt sich im Norden bis zur Wehringhauser Straße (B 7) und
südlich bis hinter das Brückenbauwerk der DB als Anschluss an den 3. Bauabschnitt
der Südumgehung Haspe. Der Abschnitt ist ca. 250 m lang.
Neben den beiden
Geradeaus- Richtungsfahrspuren „bergauf und bergab“, die jeweils
3,50 m breit ausgebildet werden, ist eine weitere Spur als Linksabbiegespur in
die jeweiligen westlich gelegenen Gewerbegebiete geplant. Die Spurbreite
beträgt hier 3,25 m. Im Einmündungsbereich zur Wehringhauser Straße wird es
neben der Linksabbiegespur in Richtung Haspe zwei Abbiegespuren in Richtung
Innenstadt geben, wobei die linke (mittlere) Spur auch eine
Geradeausfahrmöglichkeit auf das Gelände des ehem. Stadtwerke- Parkplatzes
bietet.
Durch die Aufweitung
des Einmündungsbereiches an der B 7 muss auch der westlich- vorhandene
Fahrbahnteiler in Richtung Haspe verschoben werden.
Beidseitig der
Rehstraße sind kombinierte Geh- Radwege in 3,00 m Breite vorgesehen, die
plattiert werden.
Die Zufahrt zum ehem.
Stadtwerkegelände wird als Einmündung ausgebaut. Gegenüber wird es eine analoge
Einmündung auf das zu entwickelnde Gelände geben, so dass quasi an dieser
Stelle ein Vollknoten entsteht. Eine Signalisierung dieses Knotenpunktes kann
aber wegen der Nähe der signalisierten Einmündung Rehstraße/ B 7 und den damit
verbundenen Aufstelllängen und Räumzeiten nicht erfolgen. Ggf. müssen, je nach
Verkehrsentwicklung, gewisse Restriktionen für das Zu- und Ausfahren von den
Grundstücken (z.B. nur „rechts raus“…) erfolgen.
Eine weitere
Einmündung zu den westlichen Gewerbegrundstücken ist direkt nördlich der
Bahnbrücke geplant. Hier ist eine weitreichende Erschließung parallel zum
Bahndamm vorgesehen, die auch die hinteren Grundstücke erschließen kann und
letztlich bis zum heutigen B1 Baumarkt reichen könnte.
Die Rehstraße erhält
im Umbaubereich eine neue Beleuchtungsanlage. Es werden Mastaufsatzleuchten vom
Typ Philips IRIDIUM verwendet.
Der Straßenausbau
erfolgt gem. Bauklasse II der Richtlinie für die Standardisierung des Straßenoberbaus
(RStO) in Asphaltbauweise.
Kosten und Finanzierung:
Die Gesamtkosten der
Maßnahme belaufen sich auf 6.075.500,- € brutto. Davon entfallen auf die
Baukosten für den betrachteten Straßenabschnitt ca. 1.840.000,- € brutto
einschl. Versorgungsleitungsumlagen, Signalisierung, Straßenausstattung und
Beleuchtung.
Der Kostenanteil zur
Aufweitung des Brückenbauwerkes beläuft sich auf ca. 3.760.000,-€ brutto.
Auf den bereits
getätigten Grunderwerb entfallen ca. 475.500,- €.
Die
Betriebskostenberechnung bezieht sich auf die reinen Baukosten von 5,1 Mio
€.
(s. auch Blatt
„Finanzierung)
Bauzeiten
Nach aktuellem
Bauzeitenplan ist ein Baubeginn für die zweite Septemberwoche dieses Jahres
vorgesehen. Der Straßenbau wird ca. 8 Monate benötigen.
Zeitgleich wird die
DB AG mit der Aufweitung der Bahnbrücke beginnen. Die Bahn rechnet mit einer
Bauzeit von ca. 18 Monaten.
Da der Lückenschluss
zum vorhandenen 3. Bauabschnitt der Südumgehung Haspe erst nach Fertigstellung
der neuen Bahnbrücke erfolgen kann, wird das Maßnahmenende ca. im Mai 2013
liegen. Damit ist dann auch die Gesamtmaßnahme „Südumgehung Haspe“
beendet.
Hinweis
Die Umsetzung
erfolgt, wenn die erforderlichen investiven Mittel unter Beachtung der
Kreditgenehmigung zur Verfügung stehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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|
Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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X |
Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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konsumtive
Maßnahme |
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X |
investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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X |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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|
Ohne
Bindung |
1.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
5430 |
Bezeichnung: |
Landesstraßen |
|
Finanzstelle: |
5000035 |
Bezeichnung: |
Anbindung Rehstraße, SU Haspe |
|
|
Finanzpos. |
Gesamt |
Vorjahre |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Folgejahre |
|
Einzahlung (-) |
681100 |
-3.936.600€ |
-365.000€ |
-500.000€ |
-500.000€ |
-500.000€ |
-1.017.800€ |
-1.053.800€ |
|
|
681700 |
-806.800€ |
|
|
|
-806.600€ |
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|
|
688200 |
-41.000€ |
|
|
|
|
-41.000€ |
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|
Auszahlung
(+) |
785200 |
6.075.500€ |
590.300€ |
1.200.000€ |
2.500.000€ |
1.200.000€ |
585.200€ |
|
|
Eigenanteil |
|
1.291.100€ |
225.300€ |
700.000€ |
2.000.000€ |
-106.600€ |
-473.600€ |
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Kurzbegründung: |
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X |
Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
|
|
Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
|
Die im Rahmen der Baumaßnahme
anfallenden Ausgaben stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar, die
auf der Aktivseite der Bilanz zu bilanzieren sind. Die zu aktivierenden
Vermögensgegenstände werden entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben. |
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|
|
|
|
|
Passiva:
(Bitte eintragen)
|
Sofern die Baumaßnahme durch
Zuwendungen etc. finanziert wird, sind diese auf der Passivseite der Bilanz
zu bilanzieren und parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen. |
|
Den bisherigen Buchungen in der
Finanzbuchhaltung ist zu entnehmen, dass für die Maßnahme Zuwendungen
bewilligt wurden. Diesbezüglich enthält die Vorlage allerdings keine genauen
Informationen. |
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|
|
*
Der jährliche Abschreibungsaufwand kann erst dann ermittelt werden,
wenn feststeht, welche Vermögensgegenstände zu aktivieren sind und welche
Nutzungsdauer diesen zugeordnet wird. Bezogen auf die Ausgaben für den
Straßenbau ergibt sich eine voraussichtliche jährliche Abschreibung in Höhe
von 33.455,00 € (1.840.00,00 / 55 Jahre ND). Bezogen auf die
Kostenanteile zur Aufweitung des Brückenbauwerkes ist voraussichtlich ein
Investitionskostenzuschuss zu bilanzieren, der entsprechend der vertraglich
festgelegten Laufzeit zu Aufwand führt. Ähnlich verhält es sich bei der
Auflösung aus Sonderposten. In Abhängigkeit zum jeweiligen Fördersatz,
erfolgt die entsprechende jährliche Ertragsbuchung. Aus diesem Grund können an dieser
Stelle keine genauen Angaben zu den Folgekosten gemacht werden. |
3.
Folgekosten:
|
a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (4,5%) |
58.100,00 € |
|
b)
Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
€ |
|
c)
sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Baukosten i.H.v. 5.100.000€) |
76.500,00 € |
|
d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
* € |
|
e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
* 134.600,00 € |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo) |
* € |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
* 143.600,00 € * (siehe bilanzielle
Auswirkungen) |
4.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
|
(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
|
(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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431,6 kB
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