Beschlussvorlage - 0551/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Ausbau der Rehstraße zwischen B7 und DB- Brücke als 4. BA der Südumgehung Haspe wie in der Vorlage beschrieben und im Sitzungsplan dargestellt.

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Sachverhalt

Auf der Basis des Bebauungsplans Nr. 3/89, Teil 1, 1. Änderung : Gewerbegebiet Berliner Straße/ Rehsieper Weg soll in diesem Jahr mit dem Ausbau des sog. 4. Bauabschnittes der Südumgehung Haspe, Rehstraße, begonnen werden. Zeitgleich beginnt die Deutsche Bahn AG mit der Aufweitung des Brückenbauwerkes Rehstraße.

Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis April 2013 dauern.

 

 

 

Vorbemerkungen:

 

Zur Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten der Flächen im Bereich Berliner Straße/ Rehsieper Weg erfuhr der entsprechende Bebauungsplan Nr. 3/89 eine 1. Änderung- in diesem Zusammenhang wurde auch der Ausbau der Rehstraße als 4. und letzter Bauabschnitt der Südumgehung Haspe geringfügig überplant. Die Rechtskraft des B-Planes besteht seit dem 08.10.2010.

 

Von daher ist der Ausbau der Rehstraße zwischen dem Brückenbauwerk der Deutschen Bahn AG und der B 7 dem Grunde nach bereits bekannt. Diese Vorlage soll die Ausbauplanung, die Kostensituation und die Baudurchführung etwas detaillierter vorstellen und letztlich den offiziellen Baubeschluss erwirken.

 

 

Ausbauplanung:

 

Der Ausbauabschnitt der Rehstraße erstreckt sich im Norden bis zur Wehringhauser Straße (B 7) und südlich bis hinter das Brückenbauwerk der DB als Anschluss an den 3. Bauabschnitt der Südumgehung Haspe. Der Abschnitt ist ca. 250 m lang.

 

Neben den beiden Geradeaus- Richtungsfahrspuren „bergauf und bergab“, die jeweils 3,50 m breit ausgebildet werden, ist eine weitere Spur als Linksabbiegespur in die jeweiligen westlich gelegenen Gewerbegebiete geplant. Die Spurbreite beträgt hier 3,25 m. Im Einmündungsbereich zur Wehringhauser Straße wird es neben der Linksabbiegespur in Richtung Haspe zwei Abbiegespuren in Richtung Innenstadt geben, wobei die linke (mittlere) Spur auch eine Geradeausfahrmöglichkeit auf das Gelände des ehem. Stadtwerke- Parkplatzes bietet.

Durch die Aufweitung des Einmündungsbereiches an der B 7 muss auch der westlich- vorhandene Fahrbahnteiler in Richtung Haspe verschoben werden.

Beidseitig der Rehstraße sind kombinierte Geh- Radwege in 3,00 m Breite vorgesehen, die plattiert werden.

 

Die Zufahrt zum ehem. Stadtwerkegelände wird als Einmündung ausgebaut. Gegenüber wird es eine analoge Einmündung auf das zu entwickelnde Gelände geben, so dass quasi an dieser Stelle ein Vollknoten entsteht. Eine Signalisierung dieses Knotenpunktes kann aber wegen der Nähe der signalisierten Einmündung Rehstraße/ B 7 und den damit verbundenen Aufstelllängen und Räumzeiten nicht erfolgen. Ggf. müssen, je nach Verkehrsentwicklung, gewisse Restriktionen für das Zu- und Ausfahren von den Grundstücken (z.B. nur „rechts raus“…) erfolgen.

Eine weitere Einmündung zu den westlichen Gewerbegrundstücken ist direkt nördlich der Bahnbrücke geplant. Hier ist eine weitreichende Erschließung parallel zum Bahndamm vorgesehen, die auch die hinteren Grundstücke erschließen kann und letztlich bis zum heutigen B1 Baumarkt reichen könnte.

 

Die Rehstraße erhält im Umbaubereich eine neue Beleuchtungsanlage. Es werden Mastaufsatzleuchten vom Typ Philips IRIDIUM verwendet.

 

Der Straßenausbau erfolgt gem. Bauklasse II der Richtlinie für die Standardisierung des Straßenoberbaus (RStO) in Asphaltbauweise.

 

 

Kosten und Finanzierung:

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 6.075.500,- € brutto. Davon entfallen auf die Baukosten für den betrachteten Straßenabschnitt ca. 1.840.000,- € brutto einschl. Versorgungsleitungsumlagen, Signalisierung, Straßenausstattung und Beleuchtung.

 

Der Kostenanteil zur Aufweitung des Brückenbauwerkes beläuft sich auf ca.  3.760.000,-€ brutto.

 

Auf den bereits getätigten Grunderwerb entfallen ca. 475.500,- €.

 

Die Betriebskostenberechnung bezieht sich auf die reinen Baukosten von 5,1 Mio €.

(s. auch Blatt „Finanzierung)

 

 

Bauzeiten

 

Nach aktuellem Bauzeitenplan ist ein Baubeginn für die zweite Septemberwoche dieses Jahres vorgesehen. Der Straßenbau wird ca. 8 Monate benötigen.

Zeitgleich wird die DB AG mit der Aufweitung der Bahnbrücke beginnen. Die Bahn rechnet mit einer Bauzeit von ca. 18 Monaten.

Da der Lückenschluss zum vorhandenen 3. Bauabschnitt der Südumgehung Haspe erst nach Fertigstellung der neuen Bahnbrücke erfolgen kann, wird das Maßnahmenende ca. im Mai 2013 liegen. Damit ist dann auch die Gesamtmaßnahme „Südumgehung Haspe“ beendet.

 

 

 

Hinweis

 

Die Umsetzung erfolgt, wenn die erforderlichen investiven Mittel unter Beachtung der Kreditgenehmigung zur Verfügung stehen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

 

1.                  Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5430

Bezeichnung:

Landesstraßen

Finanzstelle:

5000035

Bezeichnung:

Anbindung Rehstraße, SU Haspe

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

Vorjahre

2011

2012

2013

2014

Folgejahre

Einzahlung

(-)

681100

-3.936.600€

-365.000€

-500.000€

-500.000€

-500.000€

-1.017.800€

-1.053.800€

 

681700

-806.800€

 

 

 

-806.600€

 

 

 

688200

-41.000€

 

 

 

 

-41.000€

 

Auszahlung (+)

785200

6.075.500€

590.300€

1.200.000€

2.500.000€

1.200.000€

585.200€

 

Eigenanteil

 

1.291.100€

225.300€

700.000€

2.000.000€

-106.600€

-473.600€

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

2.                  Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die im Rahmen der Baumaßnahme anfallenden Ausgaben stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar, die auf der Aktivseite der Bilanz zu bilanzieren sind. Die zu aktivierenden Vermögensgegenstände werden entsprechend der Nutzungsdauer abgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Sofern die Baumaßnahme durch Zuwendungen etc. finanziert wird, sind diese auf der Passivseite der Bilanz zu bilanzieren und parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen.

Den bisherigen Buchungen in der Finanzbuchhaltung ist zu entnehmen, dass für die Maßnahme Zuwendungen bewilligt wurden. Diesbezüglich enthält die Vorlage allerdings keine genauen Informationen.

 

*  Der jährliche Abschreibungsaufwand kann erst dann ermittelt werden, wenn feststeht, welche Vermögensgegenstände zu aktivieren sind und welche Nutzungsdauer diesen zugeordnet wird. Bezogen auf die Ausgaben für den Straßenbau ergibt sich eine voraussichtliche jährliche Abschreibung in Höhe von 33.455,00 € (1.840.00,00 / 55 Jahre ND). Bezogen auf die Kostenanteile zur Aufweitung des Brückenbauwerkes ist voraussichtlich ein Investitionskostenzuschuss zu bilanzieren, der entsprechend der vertraglich festgelegten Laufzeit zu Aufwand führt.

Ähnlich verhält es sich bei der Auflösung aus Sonderposten. In Abhängigkeit zum jeweiligen Fördersatz, erfolgt die entsprechende jährliche Ertragsbuchung.

 

Aus diesem Grund können an dieser Stelle keine genauen Angaben zu den Folgekosten gemacht werden.

 

3.                  Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (4,5%)

58.100,00 €

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Baukosten i.H.v. 5.100.000€)

76.500,00 €

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

* €

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

* 134.600,00 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo)

* €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

* 143.600,00 €

* (siehe bilanzielle Auswirkungen)

 

4.                  Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.07.2011 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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07.07.2011 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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12.07.2011 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen