Beschlussvorlage - 0522/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Straßenbenennung in Haspe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
- Bearbeitung:
- Ulrich Behne
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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07.07.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das
im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. “07/01 (534) Wohnbebauung Haus
Harkorten“ als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Gebiet wird mit
Wohnhäusern bebaut.
Um
den Häusern nach Fertigstellung eine ordnungsgemäße Lagebezeichnung erteilen zu
können, ist es erforderlich, die sie erschließenden Verkehrsflächen mit einer
Bezeichnung zu versehen.
In
Erinnerung und Würdigung von Frau Betty Brandt (1906-1984) als verdiente
Hagener Unternehmerin wird eine Benennung dieser Straße mit
„Betty-Brandt-Weg“ vorgeschlagen.
Begründung
Der
rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. “07/01 (534) Wohnbebauung Haus
Harkorten„ weist zur verkehrstechnischen Erschließung u.a.
Verkehrsmischflächen (VM) aus.
Diese
Verkehrsflächen erschließen nach ihrer Fertigstellung ein Gebiet, das
entsprechend der Planung mit Wohnhäusern bebaut werden soll. Die in diesem
Gebiet gelegenen Grundstücke sind z.T.
bereits vermessen und parzelliert.
Für einige
Grundstücke sind bereits Anträge auf Erteilung einer Baugenehmigung eingereicht
worden.
Um den Häusern
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine
ordnungsgemäße Lagebezeichnung nach Straße und Hausnummer erteilen zu
können, ist es erforderlich, die
vorgenannte Verkehrsfläche für diesen Benennungsabschnitt mit einer eigenständigen
Bezeichnung zu versehen.
Eine
Ortsbesichtigung, zuletzt am 24.05.2011, ergab, dass die örtlichen Planums-,
Absteckungs- und Kanalarbeiten soweit fortgeschritten sind, dass das
Benennungsverfahren eingeleitet werden kann.
In Erinnerung und Würdigung von Frau Betty Brandt
(1906-1984) als verdiente Hagener Unternehmerin wird vorgeschlagen, dieser
Verkehrsfläche – im beigefügten Lageplan gerastert dargestellt –
den Namen
“ B e t t y
– B r a n d t – W e g “
zu geben.
Die
schriftliche Zustimmung von Herrn Carl-Jürgen Brandt zur vorgeschlagenen
Namensnennung liegt vor.
Aus
fachlicher Sicht unter Berücksichtigung aller benennungsrelevanten Aspekte
bestehen gegen den Vorschlag keine ordnungsrechtlichen Bedenken.
Zusammen mit
dieser Begründung bedarf es zur Rechtssicherheit eines detaillierten
Lageplanes, aus dem der exakte Geltungsbereich (im beigefügten Lageplan
gerastert dargestellt) der zu benennenden Fläche hervorgeht. Der als Anlage
beigefügte Lageplan ist Bestandteil des zu fassenden Beschlusses.
Die
Linienführung wird gemäß planungsrechtlicher Festsetzung durch entsprechende
Parzellierung gesichert.
Die
Bezirksvertretung wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlage: Übersichtsplan, Maßstab 1: 1.500
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht
benötigt werden löschen.)
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
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Es
entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
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Maßnahme |
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konsumtive
Maßnahme |
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investive
Maßnahme |
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konsumtive
und investive Maßnahme |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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X |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche
Bindung |
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X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne
Bindung |
1.
Konsumtive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Produkt: |
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Bezeichnung: |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart |
Lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Ertrag
(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Aufwand
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)
gesichert werden. |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
2.
Investive Maßnahme
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Teilplan: |
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Bezeichnung: |
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Finanzstelle: |
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Bezeichnung: |
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Finanzpos. |
Gesamt |
lfd.
Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
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Einzahlung(-) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Auszahlung
(+) |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Eigenanteil |
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€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
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Kurzbegründung: |
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Finanzierung
ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
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Finanzierung
kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
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Finanzierung
kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
3.
Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der
Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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4.
Folgekosten:
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a)
jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
€ |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand
je Jahr |
€ |
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c)
sonstige Betriebskosten je Jahr |
€ |
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d)
Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
€ |
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e)
personelle Folgekosten je Jahr |
€ |
|
Zwischensumme |
€ |
|
abzüglich
zusätzlicher Erlöse je Jahr |
€ |
|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
€ |
5.
Auswirkungen auf den Stellenplan
Stellen-/Personalbedarf:
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(Anzahl) |
Stelle
(n) nach BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind im
Stellenplan |
(Jahr) |
einzurichten. |
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(Anzahl) |
üpl.
Bedarf (e) in BVL-Gruppe |
(Gruppe) |
sind
befristet bis: |
(Datum) |
anzuerkennen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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400,3 kB
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