Mitteilung - 0638/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Überprüfung der städtischen Sportplätze "Am Quambusch" und "Auf der Klutert"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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07.07.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.07.2011
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Geplant
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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13.07.2011
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Sachverhalt
Vorlauf / Beschlüsse:
Der Rat der Stadt
Hagen hat in seiner Sitzung am 24.02.2011 die Verwaltungsvorlage 0733/2010
„Wohnbebauung Sportplatz Quambusch“ mit folgendem Auftrag
beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Wirtschaftlichkeit
einer Entwicklung und Vermarktung der städtischen Sportplätze „Am
Quambusch“ und „Auf der
Klutert“ als Wohnbauland vertiefend zu überprüfen. Dabei sind auch
Umfang und Ort der notwendigen Ersatzinvestitionen zu klären und darzustellen.
Die BV Haspe hat dazu ergänzend beschlossen, dass die
Überprüfung auch unter Berücksichtigung
eventueller Altlasten vertiefend erfolgen soll.
Die Ergebnisse sollten im 2. Quartal 2011 vorgestellt
werden.
Am Quambusch:
Insgesamt können
auf dem Sportplatz ca. 10.000 qm Nettobauland für ca. 28 Einfamilienhäuser entwickelt
und mit einem Gewinn von ca. 260.000 € veräußert werden.
In der Vorlage „Haushaltskonsolidierung – Pakt mit dem
Hagener Sport“ (Drucksachen- Nr.
0489/2009) wird als Bedingung für die Umsetzung der Maßnahme die gleichzeitig
notwendigen Ersatzinvestitionen in die Infrastruktur der aufzunehmenden Anlagen
genannt.
Der Erlös aus dem
Verkauf soll in vollem Umfang in die Infrastrukturverbesserung des Sportlatzes
Freiheitsplatz an der Schülinghauser Straße fließen. Hier wird dringend ein
funktionales Umkleidegebäude benötigt. Ohne Umkleide- und Sanitärräume kann
eine vernünftige Auslastung des Freiheitsplatzes nicht erreicht werden und ist
die notwendige Aufnahme der Mannschaften vom Quambusch nicht möglich. Dies ist
Grundvoraussetzung, um die Fläche Quambusch aufgeben zu können.
Die
Ersatzinvestition darf die Summe von ca.
260.000 € nicht übersteigen, um nicht in die Verlustzone zu gelangen.
Bei vollem Anspruch dieser Summe für die erforderlichen Ersatzinvestitionen,
verbleiben als Konsolidierungsgewinn lediglich die eingesparten
Unterhaltungskosten für den Sportplatz. Von den Verkaufserlösen für die
Grundstücke bliebe in diesem Fall jedoch kein Effekt zur
Haushaltskonsolidierung übrig.
Auf der Klutert:
Folgende
Aspekte sprachen bisher gegen eine vertiefende Untersuchung dieses Sportplatzes
(siehe Mitteilung zur Klausurtagung der BV Haspe vom 8. bis 9. 10. 2010 –
Drucksachennummer 0960/2010):
-
unterdurchschnittliche
Versorgung mit Infrastruktureinrichtungen
-
Lärmschutz
erforderlich wegen benachbartem Tennisplatz In Bezug auf die
Nutzung der Tennisplätze ist keine Änderung vorgesehen. Deshalb setzt die
Bebauung des Sportplatzes einen unverhältnismäßig hohen Aufwand zur
Gewährleistung des notwendigen Lärmschutzes voraus.
-
Der
Eingang zur Kluterthöhle liegt nordwestlich des Sportplatzes. Sie ist als
Naturdenkmal im Landschaftsplan aufgeführt (1.3.2.2.7) und genießt gemäß
Landschaftsgesetz NW den Status eines „besonders zu schützenden
Bestandteils von Natur und Landschaft“. Dies bedingt besondere
Schutzvorkehrungen. Z.B. muss die Einspülung von Oberflächenwasser verhindert
werden.
Diese
Restriktionen gelten unverändert.
Der
Sportplatz ist derzeit nicht im Altlastenverdachtsflächenkataster registriert.
Jedoch wurden in diesem Bereich bisher keinerlei Untersuchungen durchgeführt.
Bei den umliegenden Flächen handelt es sich tlw. um Altablagerungen. Die
Flächen wurden 1992 vom Hygieneinstitut untersucht. In diesen Bereichen wurden
Schwermetallanreicherungen und PAK festgestellt. Hinsichtlich einer
gärtnerischen Nutzung bestanden nach Aussagen des Gutachters keine Bedenken.
Vor einer Überplanung des Sportplatzes sollten orientierende Untersuchungen
durchgeführt werden (acht Rammkernsondierungen über die Fläche des Sportplatzes
verteilt für ca. 10.000,- €). Desweiteren ist darauf hinzuweisen, dass
der Aschebelag des Sportplatzes separat aufzunehmen und abfalltechnisch zu
untersuchen ist.
Da die oben
genannten Restriktionen für sich bereits gegen eine Umnutzung des Sportplatzes
zu Wohnzwecken sprechen, sollen auch keine Mittel für eine vertiefende
Untersuchung der Bodenverhältnisse bereitgestellt werden.
