Beschlussvorlage - 0572/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/11 (626) - Barrierefreies Wohnen Bergstr. 83 - Hier: a.) Beschluss über die geringfügige Erweiterung des Plangebietesb.) Beschluss zur Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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06.07.2011
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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07.07.2011
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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12.07.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.07.2011
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Beschlussvorschlag
a.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die geringfügige Erweiterung des Plangebietes für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/11 – Barrierefreies Wohnen Bergstr. 83 -.
b.) Der
Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 2/11 (626) –
Barrierefreies Wohnen Bergstr. 83 – einschl. der Begründung vom 31.05.2011 die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und
die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung
durchzuführen
Die Begründung vom 31.05.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als
Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 4000 qm liegt in dem Stadtteil Hagen-Mitte, süd-westlich der Bergstraße und beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Hagen, Flur 40, Flurstücke 98 und 99 sowie ein Teil des Flurstücks 73, ebenfalls Gemarkung Hagen, Flur 40.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig
dargestellt.
Nächster Verfahrensschritt:
Die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll im 2. Halbjahr des Jahres 2011 durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist
aufgrund der Kürze der Begründung nicht erforderlich.
Begründung
Zu
a)
Der
Geltungsbereich der Einleitung des Bebauungsplanes soll geringfügig in
nord-westlicher Richtung erweitert werden. Zwecks Anlegen einer Zufahrt erwirbt
der Vorhabenträger einen 4,30 m breiten
Streifen parallel zur nord-westlichen Grundstücksgrenze , einer Teilfläche des
im Eigentum der Stadt Hagen befindlichen Flurstückes 73. Der parallel dazu
verlaufende Gehweg in einer Breite von 3,20 m bleibt als fußläufige Verbindung
zwischen Bergstraße und Bergischer Ring erhalten.
Eine
bauliche Trennung zwischen Fußgänger- und Zufahrtsbereich ist vorgesehen.
Im
süd-östlichen Bereich geht das Flurstück
100 zugunsten einer Grenzbegradigung in das Eigentum der Stadt Hagen über, so
dass das Plangebiet sich in diesem Bereich um ca. 100 qm verringert
Zu
b)
Die
Caritas Hagen und die Ruberg-Stiftung haben das Grundstück erworben. Das ehemalige
Willy-Weyer-Bad ist bis auf den straßenseitig vorhandenen Baukörper abgerissen
worden. Für die Erweiterung und den Umbau des ehemaligen Empfangs- und Umkleidegebäudes
des Willy-Weyer-Bades zu einem Verwaltungsgebäude der Caritas sind die
Planungen inzwischen abgeschlossen, ebenso , wie für das Bauvorhaben der Ruberg-Stiftung
in Form eines Wohnhauses mit 36 barrierefreien Wohnungen auf dem rückwärtigen
Grundstücksteil. Das erforderliche Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten liegt
vor, so dass mit diesem Beschluss im III. Quartal dieses Jahres die Öffentliche
Auslegung durchgeführt werden könnte.
Folgende
Unterlagen wurden zur Erstellung der Begründung zum Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan ausgewertet und können im Original in der jeweiligen Sitzung
eingesehen werden :
- Schalltechnisches
Gutachten über die im Bereich der geplanten Seniorenwohnungen einwirkenden
Geräusche seitens des angrenzenden Cuno-Parkplatzes, des Straßenlärms vom
Bergischen Ring und der Jugendeinrichtung
Kultopia vom 06.06.2011, Ing.-Büro für Akustik und
Lärm-Immissionsschutz , Dipl.-Ing. Buchholz, Eppenhauser Str. 101, 58093
Hagen
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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167 kB
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3
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(wie Dokument)
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796,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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698,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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792,5 kB
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6
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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8
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(wie Dokument)
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295,9 kB
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9
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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10
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(wie Dokument)
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166,3 kB
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