Beschlussvorlage - 0624/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
4. Hagener Mountainbike-Tage im Fleyer Wald am 28.08.2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Susanne Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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05.07.2011
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Hagener
Mountainbike-Verein Zee Ayliens e.V. plant die Durchführung der 4. Hagener
Mountainbike-Tage am 28.08.2011 im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.16
„Fleyer Wald“. Das Vorhaben als Sportveranstaltung widerspricht den
allgemeinen Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete und bedarf neben
der Ausnahmegenehmigung nach § 54a Landschaftsgesetz (LG) auch der
landschaftsrechtlichen Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).
Begründung
Der Hagener
Mountainbike-Verein Zee Ayliens e.V. plant die Durchführung der 4. Hagener
Mountainbike-Tage am 28.08.2011 im Fleyer Wald im Landschaftsschutzgebiet
1.2.2.16 „Fleyer Wald“. Die Streckenführung verläuft auf Wegen,
Reit- und Nordic-Walking-Wegen sowie auf Pfaden. Geplant ist die Nutzung
derselben Route wie beim Rennen im Jahr 2009. Die Wettkampfveranstaltung findet
in diesem Jahr nur am 28.08.11 statt, am Samstag davor soll die Strecke zum
freien Training genutzt werden können. Sollte es nach einer zum aktuellen
Zeitpunkt noch geplanten gemeinsamen Ortsbesichtigung zu Änderungen kommen,
wird in der Sitzung dieser neue Verlauf ausgelegt.
Neben weiteren
öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Genehmigungen bedarf es für dieses
Vorhaben einer landschaftsrechtlichen Genehmigung gemäß § 54a LG. Hiernach ist
das Radfahren in Landschaftsschutzgebieten außerhalb von Straßen und Wegen
verboten. Weiterhin widerspricht diese Großveranstaltung den allgemeinen
Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete und bedarf daher einer
landschaftsrechtlichen Befreiung gemäß § 67 BNatSchG. Als Auflage sollen
Störungen und Beeinträchtigungen aller Art auf ein Minimum reduziert werden.
Reitwegeschilder auf den betroffenen Abschnitten werden seitens des
Veranstalters während der Wettkampfveranstaltung zugehängt.
Der Termin entspricht der
Vereinbarung aus dem letzten Jahr, die Veranstaltung in der Zeit Ende August
bis Anfang Oktober durchzuführen. Die Änderung im Streckenverlauf im Bereich
der Parkplätze der Fernuniversität ist in diesem Jahr nicht erforderlich, da
außerhalb der Brutzeit der im Jahr 2009 dort gesichteten Haubenlerche gefahren
wird.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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793,8 kB
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