Beschlussvorlage - 0624/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Landschaftsbeirat stimmt der landschaftsrechtlichen Befreiung zur Durchführung der 4. Hagener Mountainbike-Tage am 28.08.2011 im Fleyer Wald zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Der Hagener Mountainbike-Verein Zee Ayliens e.V. plant die Durchführung der 4. Hagener Mountainbike-Tage am 28.08.2011 im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.16 „Fleyer Wald“. Das Vorhaben als Sportveranstaltung widerspricht den allgemeinen Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete und bedarf neben der Ausnahmegenehmigung nach § 54a Landschaftsgesetz (LG) auch der landschaftsrechtlichen Befreiung gemäß § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

 

 

Begründung

Der Hagener Mountainbike-Verein Zee Ayliens e.V. plant die Durchführung der 4. Hagener Mountainbike-Tage am 28.08.2011 im Fleyer Wald im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.16 „Fleyer Wald“. Die Streckenführung verläuft auf Wegen, Reit- und Nordic-Walking-Wegen sowie auf Pfaden. Geplant ist die Nutzung derselben Route wie beim Rennen im Jahr 2009. Die Wettkampfveranstaltung findet in diesem Jahr nur am 28.08.11 statt, am Samstag davor soll die Strecke zum freien Training genutzt werden können. Sollte es nach einer zum aktuellen Zeitpunkt noch geplanten gemeinsamen Ortsbesichtigung zu Änderungen kommen, wird in der Sitzung dieser neue Verlauf ausgelegt.

 

Neben weiteren öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Genehmigungen bedarf es für dieses Vorhaben einer landschaftsrechtlichen Genehmigung gemäß § 54a LG. Hiernach ist das Radfahren in Landschaftsschutzgebieten außerhalb von Straßen und Wegen verboten. Weiterhin widerspricht diese Großveranstaltung den allgemeinen Festsetzungen für alle Landschaftsschutzgebiete und bedarf daher einer landschaftsrechtlichen Befreiung gemäß § 67 BNatSchG. Als Auflage sollen Störungen und Beeinträchtigungen aller Art auf ein Minimum reduziert werden. Reitwegeschilder auf den betroffenen Abschnitten werden seitens des Veranstalters während der Wettkampfveranstaltung zugehängt.

 

Der Termin entspricht der Vereinbarung aus dem letzten Jahr, die Veranstaltung in der Zeit Ende August bis Anfang Oktober durchzuführen. Die Änderung im Streckenverlauf im Bereich der Parkplätze der Fernuniversität ist in diesem Jahr nicht erforderlich, da außerhalb der Brutzeit der im Jahr 2009 dort gesichteten Haubenlerche gefahren wird.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.07.2011 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen