Beschlussvorlage - 0046/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt,

als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Nr. 2 Frau Brigitte Schindler zu wählen.

 


Im Oktober 2004 endete die Amtszeit der amtierenden Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk 2

( Altenhagen / Eckesey ). Nach mehrfacher Ausschreibung bewerben sich Frau Renate Schulz und Frau Brigitte Schindler um das Ehrenamt.

 

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Sachverhalt

Das Gebiet der Stadt Hagen ist in neun Schiedsamtsbezirke eingeteilt.

Im Schiedsamtsbezirk 2 endete die Amtszeit der amtierenden Schiedspersonen im Oktober 2004.

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen – Schiedsamtsgesetz – vom 16. Dezember 1992 ( GV NW 1993 S. 32 ), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an den Euro in Nordrhein- Westfalen ( EuroAnpg NRW ) vom 25.09.2001 ( GV NRW S. 726 ) ist für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson zu bestellen. Nach § 3 Abs. 1 und 3 des Gesetzes wird die Schiedsperson von der zuständigen Bezirksvertretung, hier: Hagen-Mitte, für die Dauer von fünf Jahren gewählt, sofern der Schiedsamtsbezirk in dem jeweiligen Stadtbezirk liegt oder nur unwesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Die Grenzen des Schiedsamtsbezirks 2 stimmen im Wesentlichen mit denen des Stadtbezirks Hagen-Mitte überein; die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ist daher gegeben.

 

Nach § 2 des Schiedsamtsgesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nach Abs. 2 der Bestimmung nicht sein, wer

 

1.      die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder

 

2.      unter Betreuung steht.

 

Nach Abs. 3 soll Schiedsperson nicht sein, wer

 

1.      das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat

 

2.      in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat

 

3.      durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Zudem soll nach Abs. 4 der Bestimmung zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

 

 

Die Fraktionen im Rat der Stadt Hagen, die Leitung des Amtsgerichts Hagen und der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Bezirksvereinigung Hagen, wurden mit den Schreiben vom 24.06. und 15.09.04 gebeten, geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Neubesetzung des Bezirks 2 zu benennen. Zudem wurde in den Hagener Tageszeitungen mehrfach darauf hingewiesen, dass interessierte Personen für die Übernahme des Schiedsamtsbezirks Altenhagen / Eckesey gesucht werden.

 

Es bewerben sich folgende Personen:

 

Frau Renate Schulz

Bergstr. 113, 58095 Hagen

48 Jahre alt

Bundesbahn-Beamtin im Ruhestand,

vielfältige ehrenamtliche Tätigkeiten, u.a. bei der Telefonseelsorge und Kontakt zum

Stadtteilprojekt Altenhagen

 

 

 

 

Frau Brigitte Schindler

Funckestr. 32, 58097 Hagen

53 Jahre alt                                                            

Konrektorin an der Erwin-Hegemann-Grundschule,

Mitarbeit im Stadtteilforum Altenhagen und im Arbeitskreis Integration

 

Frau Renate Schulz wohnt nicht im Schiedsamtsbezirk.

 

Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen ( BDS ), Bezirksvereinigung Hagen, mit Schreiben vom 14.01.2005 Unter Bekanntgabe der Bewerberinnen Gelegenheit gegeben, zur Neuwahl einer Schiedsperson für den Bezirk 2 Stellung zu nehmen. Der BDS sprach sich in seinem Schreiben vom 17.01.2005 weder für noch gegen eine der beiden Bewerberinnen aus.

 

Nach § 2 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen soll Schiedsperson nicht werden, wer seinen Wohnsitz nicht in dem Bezirk hat. Die Verwaltungsvorschriften konkretisieren, dass einen Amtstätigkeit an einem Ort außerhalb des Schiedsamtsbezirks untersagt ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn ein Amtsraum von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird. Diese Möglichkeit wird jedoch nicht gesehen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Brigitte Schindler zu wählen, da nach hiesiger Auffassung zwar beide Bewerberinnen über die gleiche persönliche Eignung verfügen, sich aber bei Frau Schindler auf Grund ihres Wohnsitzes im Schiedsamtsbezirk das Problem einer Amtstätigkeit außerhalb des Bezirks nicht stellt.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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08.02.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen