Beschlussvorlage - 0626/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der HFA stimmt dem in der Vorlage dargestellten Verfahren zu.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

In seiner Sitzung am 09.06.2011 hat der Rat der Stadt Hagen mit Mehrheit den folgenden Beschluss gefasst:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Weiterentwicklung der Gesellschaft voranzutreiben.

 

            Zu diesem Zweck sind folgende Schritte vorzubereiten:

 

-          Änderung des Gesellschaftsvertrages und Verlagerung zulässiger Aufgaben der heutigen Gesellschafterversammlung auf einen neu zu gründenden Aufsichtsrat.

-          Beauftragung der HVG zur Prüfung der dargestellten Organisationsmodelle in betriebswirtschaftlicher, steuerlicher, rechtlicher und organisatorischer Hinsicht.

 

  1. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, für die StadthallenbetriebsGmbH die Position eines Geschäftsführers auszuschreiben und parallel das Findungsverfahren durch einen Personalberater begleiten zu lassen.

 

Die StadthallenbetriebsGmbH ist lediglich zu 50% im Eigentum der Stadt Hagen. Die übrigen Gesellschafter sind die Westf. Getränkeindustrie (10%), die Radeberger Gruppe (10%), die SIHK (10%), die Kreishandwerkerschaft (5%), der Einzelhandelsverband (5%), das Festkomitee Hagener Karneval (5%), der Stadtsportbund (2,5%) und der Sängerbund (2,5%). Die Stadt Hagen verfügt demnach gesellschaftsrechtlich nicht über eine Mehrheit in der Gesellschafterversammlung.

 

Zur Wiederbesetzung der Geschäftsführung nach dem Ausscheiden von Herrn Josten bedarf es daher einer Abstimmung mit den übrigen Gesellschaftern. Die Verwaltung bemüht sich derzeit um eine Abstimmung zumindest mit den größeren Gesellschaftern. Urlaubsbedingt konnte dies seitens der Gesellschafter noch nicht mit allen größeren Gesellschaftern erfolgen. Bereits jetzt zeichnet sich allerdings ab, dass zwischen der Stadt Hagen und den Gesellschaftern einvernehmlich ein Besetzungsverfahren analog zur damaligen Stellenbesetzung für Herrn Josten gewählt werden könnte.

 

Demnach würde das Besetzungsverfahren durch die Gesellschafterversammlung koordiniert. In der Gesellschafterversammlung sind alle Fraktionen des Rates der Stadt Hagen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann hierzu eine Besetzungskommission bilden, an der neben den städtischen Vertretern auch private Anteileigner teilnehmen. Die Gesellschafterversammlung trifft die Vorauswahl aus den eingehenden Bewerbungen und schlägt eine/n oder mehrere Bewerber/innen für die Endauswahl vor. Vor einer endgültigen Bestellung durch die Gesellschafterversammlung stellen sich der oder die verbliebenen Bewerber/innen in einer Sitzung des HFA vor, so dass die städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu einem einheitlichen Meinungsbild kommen können.

 

 

Gemäß Ratsbeschluss soll die Stelle öffentlich ausgeschrieben werden und das Bewerbungsverfahren durch einen Personalberater begleitet werden. Die Stadt Hagen schlägt dieses Verfahren auch den übrigen Gesellschaftern vor. Die Verwaltung ist dabei, dieses Verfahren vor der Gesellschafterversammlung am 19.07.2011  bereits mit den größeren übrigen Gesellschaftern abzustimmen, so dass unmittelbar mit einer Auswahl des Personalberatungsunternehmens durch die Geschäftsführung der StadthallenbetriebsGmbH begonnen werden kann.

 

Verabredungsgemäß hat die Verwaltung einen Entwurf für eine Stellenausschreibung entworfen, in der das Stellenprofil beschrieben ist. Der Entwurf ist dieser Vorlage beigefügt. Falls notwendig kann der noch zu beauftragende Personalberater dieses Profil natürlich noch erweitern und Formulierungen des Entwurfes verändern.

 

Die Kosten des Besetzungsverfahrens sind durch die StadthallenbetriebsGmbH zu tragen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen die in der Vorlage beschriebenen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.06.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen