Beschlussvorlage - 0561/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbrauch von Kopier- und Druckpapier in der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 25 Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Susanne Tschiesche
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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30.06.2011
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Beschlussvorschlag
Die Informationsvorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die bereits eingeleiteten Maßnahmen werden fortgesetzt. Es wird ein Verbrauchscontrolling durchgeführt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Quote des Recyclingpapiers in Schulen mindestens der Quote in der Verwaltung anzugleichen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Papier
wird in Hagen über eine gemeinsame Ausschreibung der Städte Dortmund, Bochum,
Essen, Gelsenkirchen und Hagen beschafft. Das verbessert die preislichen
Konditionen erheblich. Die Städte vergeben dann per Einzel-Los.
Nach
dieser Optimierung der Beschaffung muss die Reduzierung der Mengen folgen. Mit
der Vorlage 0270/2011 vom 01.04.2011 hat der HFA die Vergabe eines
Rahmenvertrages für ein Jahreskontingent von Papier beschlossen. Es wurden
zusätzliche Informationen erbeten, in welcher Form der Verbrauch von Kopier-
und Druckpapier künftig begrenzt werden könnte.
Entwicklung der Verbrauchsmengen
Als
Anlage 1 ist eine Übersicht
angefügt, die Papierabrufe der vergangenen drei Jahre darlegt. Aus der
Auflistung ist ersichtlich, dass der ausgeschriebene Bedarf jeweils höher
angesetzt wurde, als der tatsächliche Abruf dies erfordert hätte. Da der
konkrete Bedarf vorher nicht bekannt ist, wird sicherheitshalber die
Bestellmenge erhöht, um einen teuren Nachkauf zu vermeiden.
Darüber hinaus wird deutlich, dass die größten Mengen
von den Schulen abgerufen werden. Diese Mengen sind dennoch so knapp bemessen,
dass regelmäßig gegen Erstattung durch die Schulen aus dem
Verwaltungskontingent nachbestellt werden muss. Etwa die Hälfte des Verwaltungsabrufs
geht ebenfalls gegen Erstattung an Jobcenter, GWH, HABIT u.a. Der Verbrauch der
Druckerei wird von dort bedarfsgemäß auf die Dienststellen verrechnet.
Der
sinkende Verbrauch der Druckerei muss besonders betrachtet und bewertet werden.
Er gibt Aufschluss über eine positiv verlaufene Bemühung, den Papierverbrauch
zu reduzieren. Neben verschiedenen anderen Ursachen (2009 waren für Wahlen
Drucke notwendig, 2010 nicht; Einführung SAP vermeidet tägliche/wöchentliche
Listenausdrucke für die Kämmerei) liegt die Hauptursache darin, dass die
Reduzierung von Vorlagen erhebliche Einsparungen erbracht hat. Hierzu hat die
Richtungsentscheidung des Ältestenrates im Januar 2010 erheblich beigetragen.
Dadurch konnte ein Maßnahmenbündel auf den Weg gebracht werden, das sich
Vorteilhaft auf den Verbrauch auswirkte:
Gremiendienste Politik
- Reduzierung der
Handexemplare der Schriftführungen in den Gremien für kurzfristige
Vertretungen.
- Keine automatische
Versendung an Vertreter/innen
- Vermeidung von
Mehrfachversand („Vorlage wurde bereits mit den Unterlagen zur
HFA-Sitzung vom…versandt“).
- Nutzung von
Vorlagenzugriffen durch „Allris“.
Verwaltung
- Lieferung von
Vollunterlagen nur noch an Gremien begleitende Ämter.
- Druck und Versand
ansonsten nur noch in Form von Einladungen. Ämter drucken nur noch die sie
interessierenden Vorlagen über Allris
aus. Der Erfolg dieser Maßnahme lässt sich u.a. daran erkennen,
dass die Druckzahlen in den Ämtern trotzdem nicht steigen, sondern sinken.
- Zusätzliche
Aufforderung an die Ämter, sparsam drucken zu lassen.
Diese
Maßnahmen haben erstaunliche Ergebnisse erbracht und gezeigt, dass durch
bewusstes Handeln Einsparungen möglich sind.
Die
Tendenz des Verbrauchs ist auch in allen übrigen Bereichen durchweg abnehmend.
Außer beim Jobcenter ist sowohl bei der Verwaltung als auch im Konzernbereich
etwa gleichmäßige Abnahme der Mengen zu verzeichnen. Das gilt auch für die
Schulen, wenn man die abgerufenen Zweitbestellungen hinzurechnet. Die
rückläufigen Zahlen sind ein positives Signal. Fraglich ist aber, ob angesichts
der Bemühungen um Reduzierung der Papiermengen die Abnahmegeschwindigkeit
akzeptabel ist. Offensichtlich greift die papierlose Bearbeitung weniger stark,
als alle Beteiligten es sich wünschen. Erhebliche Mengen Papier könnten
zusätzlich eingespart werden, wenn ein Dokumentenmanagement-System (DMS)
flächig greifen würde und damit eine papierlose Bearbeitung vom Posteingang bis
zum Bescheid /Registratur möglich wäre. Hierzu wären allerdings erhebliche
Investitionen notwendig, die sich Zurzeit unter den finanziellen Gegebenheiten
nicht abbilden lassen.
Es
bleibt nur die Alternative, mit den vorhandenen Möglichkeiten und Mitteln zu
versuchen, den Papierverbrauch gering zu halten.
Recyclingpapier
In
der Verwaltung wird ganz überwiegend Recyclingpapier eingesetzt. Nur etwa 1/5
des Papiers (22 %) ist weißes Papier. Die Schulen mit ihren hohen Abnahmemengen
an Papier haben hingegen nur einen Recyclinganteil von 45 %. Hier kommt überwiegend
weißes Papier zum Einsatz. Da sich über
die Vergrößerung der Mengen von Recyclingpapier zusätzliche Einsparungen
verwirklichen lassen, schlägt die Verwaltung vor, mit den Schulen Kontakt aufzunehmen um
festzustellen, welche Papiermengen in weiß zwingend erforderlich sind. Ziel muss es sein, auch in den Schulen ein
ähnlich günstiges Verhältnis zwischen Recycling- und weißem Papier zu erzielen,
wie dies bereits in der Verwaltung verwirklicht ist. Die zusätzliche Einsparsumme würde dann bei
ca. 6.000,-- € liegen.
Controlling über Meldung der Mengen.
Bevor
man sich der Funktion eines Controllings zuwendet muss geklärt werden, dass
einige große „Papierverbraucher“ vorhanden sind, die
berechtigt erhebliche Papiermengen
einsetzen müssen. Addiert man die
zehntausende von Bescheiden bei Steuerterminen, Bescheide der Arge und des
Fachbereichs Jugend und Soziales, Schulen, Kindertageseinrichtungen und der
zahlreichen anderen Organisationseinheiten, wird klar, dass die Einschränkung
im Verbrauch nur bedingt möglich ist. Der noch fehlenden Nutzungsmöglichkeit
des DMS (s. o.) steht auf der Empfängerseite eine nur langsam wachsende
Akzeptanz von elektronischen Bescheiden gegenüber. Damit kann der Erfolg nur
begrenzt bleiben.
Gleichwohl
könnte ein Controlling helfen, die Bemühung um Sparsamkeit zu unterstützen.
Beeinflussen kann den Verbrauch kein Zentralamt/-fachbereich, sondern immer nur
die einzelnen Fachdienststelle. Eine Kontingentierung des Papiers würde den
Besonderheiten, die fachlich abgeschätzt werden müssen, nicht Rechnung tragen
(Beispiel: Vorausplanung einer Wahl). Stattdessen könnte der Mittelwert der
vergangenen Jahre mit den aktuellen Verbrauchsdaten abgeglichen werden. Bei
Überschreitung einer festzulegenden Prozentzahl erhält der Fachbereich eine
Nachricht, die mit der Bitte verbunden wird, die Überschreitung zu erläutern.
Ist die Erklärung fachlich plausibel, wird die Angelegenheit nicht weiter
verfolgt, andernfalls könnte über den Fachbeigeordneten eingegriffen werden.
Der
Aufwand, der bei den zentralen Diensten entstehen würde, hält sich in
vertretbaren Grenzen und könnte ohne zusätzliches Personal mit erledigt werden.
Deshalb schlägt die Verwaltung dieses kostengünstige und erfolgversprechende
Instrument als zusätzliche Maßnahme vor.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,5 kB
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