Berichtsvorlage - 0536/2011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt den Abschluss der Kooperationsvereinbarung „Kooperation zur Prävention von Kriminalität im Kindes- und Jugendalter“ zwischen der Stadt Hagen (Fachbereich Kinder, Jugend und Familie) und dem Polizeipräsidium Hagen zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Kooperationsvereinbarung zur Prävention von Kriminalität im Kindes- und Jugendalter

 

 

 

Begründung

 

 

Am 25.05.2011 wurde die Kooperationsvereinbarung „Kooperation zur Prävention von Kriminalität im Kindes- und Jugendalter“ zwischen der Stadt Hagen (Fachbereich Jugend und Soziales) und dem Polizeipräsidium Hagen im Beisein des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalens vom Oberbürgermeister und der Polizeipräsidentin unterzeichnet.

Die Kooperationsvereinbarung bezieht sich auf das Konzept des Landes NRW zur Prävention von Kriminalität im Kinder- und Jugendalter (siehe Anlage).

 

Ziel ist es, das dauerhafte Abgleiten gefährdeter Kinder und Jugendlicher in die Kriminalität zu verhindern.

 

 

Problemlage:

Jugendliche  Intensivtäter mit hohem Gewaltpotenzial sind in der Regel Jugendliche, die der Polizei schon früh im Kindesalter durch mehrere Straftaten aufgefallen sind und bei denen ungünstige Sozialisationsbedingungen und Lebensumstände vorliegen, die ein dauerhaftes Abgleiten in die Kriminalität begünstigen.

 

 

Ziele:

Ziel des Projektes ist es, Kindern und Jugendlichen, die mindestens eine rechtswidrige Gewalttat oder schwere Eigentumsdelikte begangen haben und deren Lebensumstände ungünstig sind, frühzeitige nachhaltige Hilfen in enger Abstimmung mit dem Jugendamt anzubieten.

 

Ein standardisiertes System zur Gefährdungsbewertung soll in Abstimmung mit dem Jugendamt entwickelt werden. Eine intensive und kontinuierliche Einzelfallbegleitung über das 14. Lebensjahr hinaus und eine bedarfsgerechte Vermittlung von Hilfsangeboten zur Ergänzung der Arbeit des Jugendamtes soll erfolgen.

 

 

Die Fallkoordination wird mit Unterstützung einer speziellen Fachkraft, (Sozialpädagoge / Psychologe mit Erfahrung im Umgang mit der Zielgruppe), umgesetzt werden.

Die Fachkraft hat u.a. die Aufgabe, die Erstellung eines Bedarfsprofiles für die notwendige Unterstützung in Abstimmung mit dem Jugendamt zu realisieren.

Sie übernimmt die Kontaktpflege mit dem Kind und den Erziehungsberechtigten und vermittelt Kompetenztrainings und weitere Hilfsangebote, die im Rahmen eines Baukastensystems erstellt werden sollen

(z.B.: konfrontative Pädagogik / Coolnesstraining und Anti-Gewalt-Training, soziale Kompetenztrainings-,  Sprach- und Sportkurse).

 

Den Eltern sollen Kurse zur Stärkung der Erziehungskompetenz, Sprachkurse und Erziehungsberatung angeboten werden.

 

Das Projekt wird durch Mittel des Innenministeriums NRW zunächst für die Dauer von 3 Jahren finanziert.

 

Das Projekt wird als Modell in den Kommunen Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Hagen, Köln, Rhein-Erft-Kreis und Wesel durchgeführt.

 

Start des Projektes: 1. Juni 2011

 

 

 

 

 

Anlage

Kooperationsvereinbarung Prävention von Kriminalität im Kinder- und Jugendalter vom 25.05.2011

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

28.06.2011 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.06.2011 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen