Beschlussvorlage - 0533/2011
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Hagen zum 31.12.2010/ Entlastung der Organe der Sparkasse Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Dominik Skrinjar
- Beteiligt:
- VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.06.2011
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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14.07.2011
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Beschlussvorschlag
- Der
Jahresüberschuss der Sparkasse Hagen in Höhe von 6.004.124,88 € wird
nach § 25 Abs.2 und 3 Sparkassengesetz an die Stadt Hagen zur Erfüllung
der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für
gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet.
- Den Organen der
Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Vorstand) wird Entlastung nach § 8 Abs.2
lit. f) Sparkassengesetz erteilt.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Verwendung des Jahresüberschusses
Der vom Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und
Giroverband geprüfte und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehene
Jahresabschluss 2010 ist vom Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen in seiner
Sitzung am 22.03.2011 festgestellt worden.
Der Jahresabschluss 2010 weist einen Überschuss in Höhe
von 6.004.124,88 € aus.
Nach § 24 Abs. 4 S. 2 Sparkassengesetz (SpkG) beschließt
der Rat der Stadt Hagen auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung
des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG.
Nach § 25 Abs. 2 SpkG hat die Vertretung des Trägers bei
ihrer Entscheidung die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die
künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf
die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.
Der Ausschüttungsbetrag ist nach § 25 Abs. 3 SpkG zur
Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für
gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen,
bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements, insbesondere in den
Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie
Umwelt zu beschränken.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat nach § 15
Abs. 2 e) SpkG der Vertretung des Trägers einen Vorschlag über die Verwendung
des Jahresüberschusses zu unterbreiten.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat in seiner
Sitzung am 22.03.2011 beschlossen, dem Rat der Stadt Hagen zu empfehlen, dass
der ausschüttungsfähige Brutto-Anteil
in Höhe von 6.004.124,88 € an die Stadt Hagen
ausgeschüttet wird.
Hinweis:
Überwiesen wird von der Sparkasse Hagen der ausschüttungsfähige Netto-Anteil
i.H.v. 5.053.972,12 € (steuerbereinigte Version d.h., abzüglich
15 % Kapitalertragssteuer: 900.618,73 € und 5,5 % Solidaritätszuschlag: 49.534,03
€).
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, diesem
Beschlussvorschlag des Verwaltungsrates zu folgen.
Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Hagen und
der Regelungen zum Nothaushaltsrecht sollen die Ausschüttungen ab 2010 zur
teilweisen Abdeckung des Gesamtzuschussbedarfes verwendet werden.
Entlastung
der Organe
Nach § 8 Abs. 2 lit f) SpkG ist der Rat der Stadt Hagen
für die Entlastung der Organe der Sparkasse Hagen zuständig. Die Verwaltung der
Sparkasse ist ordnungsgemäß erfolgt, so dass die Entlastung zu erteilen ist.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
