Beschlussvorlage - 0933/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach § 112 Abs. 3 GO NW hat die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner einen Beteiligungsbericht zu erstellen. Dieser wird hiermit für das Jahr 2002 vorgelegt.


Der Beteiligungsbericht 2002 wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Nach § 112 Abs. 3 GO NW hat die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Über diese Mindestanforderungen hinaus enthält der Beteiligungsbericht 2002 auch Angaben zur Sparkasse Hagen als Anstalt des öffentlichen Rechts.

 

Dieser Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen der Beteiligungen, der Beteiligungsverhältnisse und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaften enthalten. Zur besseren Übersicht sind auf den Seiten 33 bis 65 entsprechende Zusammenfassungen erfolgt. Die Angaben zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks sind bei den einzelnen Gesellschaften erfolgt.

 

Die wirtschaftlichen Daten der Beteiligungsgesellschaften beruhen auf dem Geschäftsjahr 2002. Änderungen des Jahres 2003 wurden bei der Besetzung der Gremien sowie der Beteiligungsstruktur berücksichtigt.

 

Wegen der verspäteten Erstellung des Jahresabschlusses einer Gesellschaft kann der Beteiligungsbericht 2002 erst jetzt vorgelegt werden.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

x

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

13.01.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

27.01.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen