Beschlussvorlage - 0919/2004
Grunddaten
- Betreff:
-
Außerplanmäßige Ausgaben für das Haushaltsjahr 2004- Kenntnisnahme -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.01.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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27.01.2005
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Sachverhalt
Bei den
Nachbewilligungen handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben, die nach § 82
Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Zuständigkeitsregelung von der
Stadtkämmerin ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt worden sind.
Der
außerplanmäßige Bedarf wird entsprechend der gesetzlichen Regelung durch
Einsparungen und Mehreinnahmen (jeweils abweichend von den Ansätzen des
Haushaltsplanes 2004 gedeckt.
Die Verwaltung
bittet, die in der Nachweisung aufgeführten außerplanmäßigen Ausgaben gemäß §
82 Abs. 1, Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.
